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Energie & Management > Recht - Verhalten von Castrop-Rauxel nicht rechtswidrig
Quelle: Pixabay / Sang Hyun Cho
Recht

Verhalten von Castrop-Rauxel nicht rechtswidrig

Die umstrittene Abschiebepraxis der Stadtwerke Castrop-Rauxel an den Grundversorger Eon hält vor Gericht stand.
„Die Klage und die Widerklage wurden auf Kosten der Klägerin abgewiesen“, teilte Volker Talarowski, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum auf Anfrage der Redaktion mit. Damit hat Eon den Rechtsstreit gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel verloren. Allerdings könne gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.

Um das ging es: Im November 2021 haben die Stadtwerke Castrop-Rauxel rund 4.000 Strom- und Gaskunden gekündigt. Sie sollten damit bewusst in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers Eon fallen. Begründet wurde der Schritt damals damit, dass das Eon-Angebot günstiger sei als die Angebote des Stadtwerkes.

Doch das Unternehmen aus Castrop-Rauxel hatte sich bei den Kündigungen eine Hintertür offengelassen: Sollten die Eon-Tarife in der Zukunft die Stadtwerkepreise für Gas und Strom übersteigen, so gebe es eine Rückkehrgarantie. Über eine zuvor unterzeichnete Vollmacht sollten die Kunden automatisch zum Stadtwerk zurückkehren können.

Eon wollte sich das Verhalten nicht bieten lassen. Der örtliche Grundversorger sah darin einen unlauteren Wettbewerb und zog vor Gericht. Erfolglos. Bei einem Gerichtstermin im März hatte der zuständige Richter bereits angedeutet, dass das Geschäftsgebaren der Stadtwerke im Ruhrgebiet nicht grundsätzlich als unrechtmäßig einzuschätzen sei. Am 13. Juni fiel das Urteil und es kam so, wie angedeutet: Das Gericht sieht in dem Verhalten der Stadtwerke Castrop-Rauxel kein gesetzeswidriges Verhalten und wies die Klage ab.

Castrop-Rauxel freut sich „außerordentlich“

In Castrop-Rauxel freut man sich „außerordentlich, dass das Gericht im Sinne unserer Kundinnen und Kunden entschieden hat“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Jens Langensiepen. Über 2.000 Kunden hatten seinerseits die Vollmacht unterschrieben. „Und wir haben sie nicht enttäuscht.“

Auch Bürgermeister Rajko Kravanja steht hinter dem Verhalten der Stadtwerke, an der die Stadt Castrop-Rauxel 50,1 Prozent hält (49,9 Prozent Gelsenwasser AG): „Das Urteil bestätigt, dass die Stadtwerke, auch wenn sie einen ungewöhnlichen Weg gegangen sind, immer das Beste für ihre Kundinnen und Kunden im Blick hatten.“

Ob Eon das Urteilt so hinnehmen wird, ist noch offen. Es würden aktuell die Entscheidungsgründe des Landgerichts analysiert, so eine Eon-Sprecherin auf Anfrage der Redaktion. Der Konzern bleibt aber bei seiner Kritik am Verhalten der Stadtwerke: „Unabhängig von der formaljuristischen Entscheidung halten wir das Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel insbesondere gegenüber unseren Bestandskunden weiterhin für unsolidarisch und wenig nachvollziehbar.“

Bekanntermaßen sind in den vergangenen Monaten die Großhandelsreise wieder deutlich gesunken. Die Stadtwerke haben ihr Versprechen eingelöst und holen seit einigen Wochen wieder Kunden vom Grundversorger Eon zurück − bei Strom wie Gas.

Donnerstag, 15.06.2023, 15:49 Uhr
Stefan Sagmeister
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Verhalten von Castrop-Rauxel nicht rechtswidrig
Die umstrittene Abschiebepraxis der Stadtwerke Castrop-Rauxel an den Grundversorger Eon hält vor Gericht stand.
„Die Klage und die Widerklage wurden auf Kosten der Klägerin abgewiesen“, teilte Volker Talarowski, Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum auf Anfrage der Redaktion mit. Damit hat Eon den Rechtsstreit gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel verloren. Allerdings könne gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.

Um das ging es: Im November 2021 haben die Stadtwerke Castrop-Rauxel rund 4.000 Strom- und Gaskunden gekündigt. Sie sollten damit bewusst in den Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers Eon fallen. Begründet wurde der Schritt damals damit, dass das Eon-Angebot günstiger sei als die Angebote des Stadtwerkes.

Doch das Unternehmen aus Castrop-Rauxel hatte sich bei den Kündigungen eine Hintertür offengelassen: Sollten die Eon-Tarife in der Zukunft die Stadtwerkepreise für Gas und Strom übersteigen, so gebe es eine Rückkehrgarantie. Über eine zuvor unterzeichnete Vollmacht sollten die Kunden automatisch zum Stadtwerk zurückkehren können.

Eon wollte sich das Verhalten nicht bieten lassen. Der örtliche Grundversorger sah darin einen unlauteren Wettbewerb und zog vor Gericht. Erfolglos. Bei einem Gerichtstermin im März hatte der zuständige Richter bereits angedeutet, dass das Geschäftsgebaren der Stadtwerke im Ruhrgebiet nicht grundsätzlich als unrechtmäßig einzuschätzen sei. Am 13. Juni fiel das Urteil und es kam so, wie angedeutet: Das Gericht sieht in dem Verhalten der Stadtwerke Castrop-Rauxel kein gesetzeswidriges Verhalten und wies die Klage ab.

Castrop-Rauxel freut sich „außerordentlich“

In Castrop-Rauxel freut man sich „außerordentlich, dass das Gericht im Sinne unserer Kundinnen und Kunden entschieden hat“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Jens Langensiepen. Über 2.000 Kunden hatten seinerseits die Vollmacht unterschrieben. „Und wir haben sie nicht enttäuscht.“

Auch Bürgermeister Rajko Kravanja steht hinter dem Verhalten der Stadtwerke, an der die Stadt Castrop-Rauxel 50,1 Prozent hält (49,9 Prozent Gelsenwasser AG): „Das Urteil bestätigt, dass die Stadtwerke, auch wenn sie einen ungewöhnlichen Weg gegangen sind, immer das Beste für ihre Kundinnen und Kunden im Blick hatten.“

Ob Eon das Urteilt so hinnehmen wird, ist noch offen. Es würden aktuell die Entscheidungsgründe des Landgerichts analysiert, so eine Eon-Sprecherin auf Anfrage der Redaktion. Der Konzern bleibt aber bei seiner Kritik am Verhalten der Stadtwerke: „Unabhängig von der formaljuristischen Entscheidung halten wir das Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel insbesondere gegenüber unseren Bestandskunden weiterhin für unsolidarisch und wenig nachvollziehbar.“

Bekanntermaßen sind in den vergangenen Monaten die Großhandelsreise wieder deutlich gesunken. Die Stadtwerke haben ihr Versprechen eingelöst und holen seit einigen Wochen wieder Kunden vom Grundversorger Eon zurück − bei Strom wie Gas.

Donnerstag, 15.06.2023, 15:49 Uhr
Stefan Sagmeister

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