E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Österreich - Kärnten will Klarheit bei Grundversorgung
Quelle: Pixabay / Sang Hyun Cho
Österreich

Kärnten will Klarheit bei Grundversorgung

Das Land Kärnten finanziert eine Musterklage hinsichtlich der Grundversorgung. Es will klären, wer diese in Anspruch nehmen kann, sieht aber auch den Bundesgesetzgeber gefordet.
Das Land Kärnten will mit der Finanzierung einer Musterklage gegen den Energieversorger Kelag Rechtssicherheit bezüglich der sogenannten „Grundversorgung“ mit Strom und Gas schaffen. Landesrätin Gabriele Schaunig (Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ), die in der Landesregierung für die Angelegenheit zuständig ist, verlautete in einer Aussendung, die Rechtslage sei unklar. Laut den nicht rechtsverbindlichen Erläuterungen zum Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) hätten nur Kundinnen und Kunden Anspruch auf die Grundversorgung, die sonst − insbesondere wegen ihrer sozialen Schwäche − keine Stromversorgung erhalten würden. Wer die Grundversorgung beansprucht, muss um jenen Preis mit Strom sowie Gas beliefert werden, den das betreffende Energieunternehmen der Mehrzahl seiner Kundinnen und Kunden verrechnet.

Dass das Recht auf Grundversorgung ausschließlich für sozial Bedürftige gilt, ist auch die Ansicht etlicher österreichischer Strom- und Gasversorger. Die Kelag etwa, an der das Land Kärnten beteiligt ist, verlangt von Personen, die die Grundversorgung beanspruchen, einen Nachweis ihrer sozialen Bedürftigkeit. Erfolgen kann dieser Nachweis durch eine Bestätigung der Befreiung der jeweiligen Person von der Rundfunk- und Fernsehgebühr (GIS-Gebühr). Schaunig verwies auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs in einem Rechtsstreit zwischen einem Energieunternehmen und der Regulierungsbehörde E-Control. Das Höchstgericht stellte laut Schaunig sinngemäß fest, „dass es die Grundversorgung als Auffangnetz für Personen gibt, die Probleme mit ihrem Stromlieferanten haben.“

Im ElWOG selbst findet sich jedoch keine Einschränkung des Anspruchs auf Grundversorgung auf bestimmte Personengruppen. Auch die E-Control betonte in letzter Zeit, sämtliche Kundinnen und Kunden könnten die Grundversorgung beanspruchen. Schaunig zufolge wird das Land Kärnten daher „eine Musterklage durch den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten finanzieren, um eine Klärung herzustellen.“ Gefordert sieht die Politikerin aber auch den Bundesgesetzgeber, der das ElWOG entsprechend novellieren müsse: „Wir brauchen nicht nur eine klarstellende Definition der Grundversorgung, sondern darüber hinaus auch einen festgelegten österreichweiten Tarif und eine maximale Bezugsmenge.“ Werde allen Kundinnen und Kunden der Anspruch auf Grundversorgung zugebilligt, müssten die Energieversorger „alle Neukunden mit dem Grundversorgungstarif ausstatten.“ Damit aber seien sie aus wirtschaftlichen Erwägungen mutmaßlich gezwungen, diesen Tarif zu erhöhen. Zurzeit betrage der Grundversorgungstarif der Kelag 13,04 Cent/kWh inklusive Umsatzsteuer. Neukunden dagegen würden rund 54 Cent/kWh verrechnet.

Kelag: Soziale Treffsicherheit nötig

Die Kelag selbst teilte mit, sie begrüße die Klage, weil diese „maßgeblich dazu beitragen kann, dass in dieser Frage rechtliche Klarheit geschaffen wird.“ Das Unternehmen betonte, es stehe zu seiner sozialen Verantwortung und wolle „niemanden von der Grundversorgung ausschließen, der aufgrund seiner Schutzbedürftigkeit einen Anspruch darauf hat. Ziel der Kelag ist eine sozial treffsichere Grundversorgung, damit sie genau jenen Kundinnen und Kunden zugutekommt, die sie brauchen.“

Die Kelag befindet sich zu 51 Prozent im Besitz der Kärntner Energieholding (KEH). Diese wiederum gehört zu 51 Prozent dem Land Kärnten und zu 49 Prozent der RWE. Ferner ist die RWE mit 12,85 Prozent direkt an der Kelag beteiligt. Weitere 35,17 Prozent gehören dem Stromkonzern Verbund, 0,91 Prozent sind im Streubesitz.

Donnerstag, 17.11.2022, 16:31 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Kärnten will Klarheit bei Grundversorgung
Quelle: Pixabay / Sang Hyun Cho
Österreich
Kärnten will Klarheit bei Grundversorgung
Das Land Kärnten finanziert eine Musterklage hinsichtlich der Grundversorgung. Es will klären, wer diese in Anspruch nehmen kann, sieht aber auch den Bundesgesetzgeber gefordet.
Das Land Kärnten will mit der Finanzierung einer Musterklage gegen den Energieversorger Kelag Rechtssicherheit bezüglich der sogenannten „Grundversorgung“ mit Strom und Gas schaffen. Landesrätin Gabriele Schaunig (Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ), die in der Landesregierung für die Angelegenheit zuständig ist, verlautete in einer Aussendung, die Rechtslage sei unklar. Laut den nicht rechtsverbindlichen Erläuterungen zum Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) hätten nur Kundinnen und Kunden Anspruch auf die Grundversorgung, die sonst − insbesondere wegen ihrer sozialen Schwäche − keine Stromversorgung erhalten würden. Wer die Grundversorgung beansprucht, muss um jenen Preis mit Strom sowie Gas beliefert werden, den das betreffende Energieunternehmen der Mehrzahl seiner Kundinnen und Kunden verrechnet.

Dass das Recht auf Grundversorgung ausschließlich für sozial Bedürftige gilt, ist auch die Ansicht etlicher österreichischer Strom- und Gasversorger. Die Kelag etwa, an der das Land Kärnten beteiligt ist, verlangt von Personen, die die Grundversorgung beanspruchen, einen Nachweis ihrer sozialen Bedürftigkeit. Erfolgen kann dieser Nachweis durch eine Bestätigung der Befreiung der jeweiligen Person von der Rundfunk- und Fernsehgebühr (GIS-Gebühr). Schaunig verwies auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs in einem Rechtsstreit zwischen einem Energieunternehmen und der Regulierungsbehörde E-Control. Das Höchstgericht stellte laut Schaunig sinngemäß fest, „dass es die Grundversorgung als Auffangnetz für Personen gibt, die Probleme mit ihrem Stromlieferanten haben.“

Im ElWOG selbst findet sich jedoch keine Einschränkung des Anspruchs auf Grundversorgung auf bestimmte Personengruppen. Auch die E-Control betonte in letzter Zeit, sämtliche Kundinnen und Kunden könnten die Grundversorgung beanspruchen. Schaunig zufolge wird das Land Kärnten daher „eine Musterklage durch den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten finanzieren, um eine Klärung herzustellen.“ Gefordert sieht die Politikerin aber auch den Bundesgesetzgeber, der das ElWOG entsprechend novellieren müsse: „Wir brauchen nicht nur eine klarstellende Definition der Grundversorgung, sondern darüber hinaus auch einen festgelegten österreichweiten Tarif und eine maximale Bezugsmenge.“ Werde allen Kundinnen und Kunden der Anspruch auf Grundversorgung zugebilligt, müssten die Energieversorger „alle Neukunden mit dem Grundversorgungstarif ausstatten.“ Damit aber seien sie aus wirtschaftlichen Erwägungen mutmaßlich gezwungen, diesen Tarif zu erhöhen. Zurzeit betrage der Grundversorgungstarif der Kelag 13,04 Cent/kWh inklusive Umsatzsteuer. Neukunden dagegen würden rund 54 Cent/kWh verrechnet.

Kelag: Soziale Treffsicherheit nötig

Die Kelag selbst teilte mit, sie begrüße die Klage, weil diese „maßgeblich dazu beitragen kann, dass in dieser Frage rechtliche Klarheit geschaffen wird.“ Das Unternehmen betonte, es stehe zu seiner sozialen Verantwortung und wolle „niemanden von der Grundversorgung ausschließen, der aufgrund seiner Schutzbedürftigkeit einen Anspruch darauf hat. Ziel der Kelag ist eine sozial treffsichere Grundversorgung, damit sie genau jenen Kundinnen und Kunden zugutekommt, die sie brauchen.“

Die Kelag befindet sich zu 51 Prozent im Besitz der Kärntner Energieholding (KEH). Diese wiederum gehört zu 51 Prozent dem Land Kärnten und zu 49 Prozent der RWE. Ferner ist die RWE mit 12,85 Prozent direkt an der Kelag beteiligt. Weitere 35,17 Prozent gehören dem Stromkonzern Verbund, 0,91 Prozent sind im Streubesitz.

Donnerstag, 17.11.2022, 16:31 Uhr
Klaus Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.