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Energie & Management > Politik - Kabinett beschließt neue Vorgaben zur Energieeinsparung
Quelle: E&M / Susanne Harmsen
Politik

Kabinett beschließt neue Vorgaben zur Energieeinsparung

Die Bundesregierung hat den Verordnungen mit kurz- und mittelfristigen Eingriffen, um Gas zu sparen, zugestimmt. Und den Vorrang für Energietransporte auf der Schiene beschlossen.
So viel möglich auf die Schiene: Das Bundeskabinett hat eine Regelung angeschoben, wonach Energietransporte auf der Schiene zunächst sechs Monate lang Vorrang haben. Die Regierung will mit dem Transport von Erdöl und Mineralölprodukten sowie von anderen Energieträgern wie etwa Kohle über die Schiene den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherstellen.

"Wir wollen uns so schnell wie möglich aus der Klammer der russischen Energieimporte befreien. Vorübergehend heißt das, dass wir russisches Gas im Stromsektor auch durch Kraftwerkskohle und Mineralöl ersetzen müssen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach der Kabinettssitzung, auf der die einschlägige Verordnung beschlossen wurde. "Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen wir dafür auch die Lieferwege umstellen. Das verlangt eine sehr anspruchsvolle Logistik, die es notwendig macht, Energietransporte auf der Schiene zu priorisieren", so der Minister weiter.

Kabinett nickt Energieeinspar-Verordnungen ab

Klein, aber unverzichtbar - einen solchen Beitrag zur Energieeinsparung erwartet das Ministerium nach eigenen Worten von zwei Verordnungen, die Kabinett jetzt ebenfalls gebilligt hat. Eine zielt auf Kurzfristmaßnahmen, sie gilt vom 1. September an für sechs Monate. Die andere mit mittelfristigen Maßnahmen soll am 1. Oktober für 24 Monate in Kraft treten. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Ersten Schätzungen zufolge lässt sich der Gasverbrauch mit allen Maßnahmen um ungefähr 2 % oder um 20 Mrd. kWh reduzieren.

„Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt“, kommentierte Robert Habeck die Entscheidung. Bei allen politischen Bemühungen, von russischen Energielieferungen unabhängig zu
 
werden, komme es „ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten“, so der Minister. Kosteneffekt: Wenn die Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, lassen sich Berechnungen seines Hauses zufolge gut 10,8 Mrd. Euro einsparen.

WWF: Große Unternehmen "in die Verantwortung nehmen"

Die Maßnahmen wertet man in Berlin zugleich als Beitrag, um Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen. Die EU-Staaten hatten sich verpflichtet, ihren Gasverbrauch von diesem Monat an um mindestens 15 % zu senken – im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre. Deutschland, bislang besonders abhängig von russischem Gas, muss seinen Verbrauch demnach um 20 % reduzieren.

Bei der Umweltorganisation WWF Deutschland stößt die Kabinettsentscheidung auf positive Resonanz. Die Einführung verpflichtender Maßnahmen habe „lange auf sich warten lassen“, heißt es dort. „Es handelt sich um einen sinnvollen Auftakt.“ Der WWF fordert aber mehr Weitblick. „Langfristig bedarf es eines ambitionierten Energieeffizienzgesetzes mit verbindlichen Zielen, um schneller unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben“, sagte Energiepolitik-Referentin Viviane Raddatz. Vor allem große Unternehmen „sollten durch regulatorische Ansätze, wie etwa Einsparverpflichtungen, die verbindliche Umsetzung von Effizienzmaßnahmen oder die verpflichtende Nutzung moderner, effizienter Technologien von der Politik in die Verantwortung genommen werden“.

Beide neuen Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Was die kurfristigen Maßnahmen nach der Verordnung „EnSikuMaV“ angeht, liegt ein Schwerpunkt auf der öffentlichen Hand. Beispiel: Um der Vorbildfunktion beim Gassparen Rechnung zu tragen, darf in öffentlichen Büros die Lufttemperatur nur auf vorübergehend 19 Grad geheizt werden. Bisher wird eine Mindesttemperatur empfohlen. Sie liegt für Büros bei 20 Grad.

Gasheizungs-Check wird zur Pflicht

Zu den mittelfristig wirksamen Maßnahmen nach der „EnSimiMaV“ gehört etwa die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung. Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen demnach in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck veranlassen.

Mittwoch, 24.08.2022, 16:46 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Politik - Kabinett beschließt neue Vorgaben zur Energieeinsparung
Quelle: E&M / Susanne Harmsen
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Kabinett beschließt neue Vorgaben zur Energieeinsparung
Die Bundesregierung hat den Verordnungen mit kurz- und mittelfristigen Eingriffen, um Gas zu sparen, zugestimmt. Und den Vorrang für Energietransporte auf der Schiene beschlossen.
So viel möglich auf die Schiene: Das Bundeskabinett hat eine Regelung angeschoben, wonach Energietransporte auf der Schiene zunächst sechs Monate lang Vorrang haben. Die Regierung will mit dem Transport von Erdöl und Mineralölprodukten sowie von anderen Energieträgern wie etwa Kohle über die Schiene den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherstellen.

"Wir wollen uns so schnell wie möglich aus der Klammer der russischen Energieimporte befreien. Vorübergehend heißt das, dass wir russisches Gas im Stromsektor auch durch Kraftwerkskohle und Mineralöl ersetzen müssen", erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach der Kabinettssitzung, auf der die einschlägige Verordnung beschlossen wurde. "Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen wir dafür auch die Lieferwege umstellen. Das verlangt eine sehr anspruchsvolle Logistik, die es notwendig macht, Energietransporte auf der Schiene zu priorisieren", so der Minister weiter.

Kabinett nickt Energieeinspar-Verordnungen ab

Klein, aber unverzichtbar - einen solchen Beitrag zur Energieeinsparung erwartet das Ministerium nach eigenen Worten von zwei Verordnungen, die Kabinett jetzt ebenfalls gebilligt hat. Eine zielt auf Kurzfristmaßnahmen, sie gilt vom 1. September an für sechs Monate. Die andere mit mittelfristigen Maßnahmen soll am 1. Oktober für 24 Monate in Kraft treten. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Ersten Schätzungen zufolge lässt sich der Gasverbrauch mit allen Maßnahmen um ungefähr 2 % oder um 20 Mrd. kWh reduzieren.

„Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt“, kommentierte Robert Habeck die Entscheidung. Bei allen politischen Bemühungen, von russischen Energielieferungen unabhängig zu
 
werden, komme es „ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten“, so der Minister. Kosteneffekt: Wenn die Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, lassen sich Berechnungen seines Hauses zufolge gut 10,8 Mrd. Euro einsparen.

WWF: Große Unternehmen "in die Verantwortung nehmen"

Die Maßnahmen wertet man in Berlin zugleich als Beitrag, um Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen. Die EU-Staaten hatten sich verpflichtet, ihren Gasverbrauch von diesem Monat an um mindestens 15 % zu senken – im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre. Deutschland, bislang besonders abhängig von russischem Gas, muss seinen Verbrauch demnach um 20 % reduzieren.

Bei der Umweltorganisation WWF Deutschland stößt die Kabinettsentscheidung auf positive Resonanz. Die Einführung verpflichtender Maßnahmen habe „lange auf sich warten lassen“, heißt es dort. „Es handelt sich um einen sinnvollen Auftakt.“ Der WWF fordert aber mehr Weitblick. „Langfristig bedarf es eines ambitionierten Energieeffizienzgesetzes mit verbindlichen Zielen, um schneller unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben“, sagte Energiepolitik-Referentin Viviane Raddatz. Vor allem große Unternehmen „sollten durch regulatorische Ansätze, wie etwa Einsparverpflichtungen, die verbindliche Umsetzung von Effizienzmaßnahmen oder die verpflichtende Nutzung moderner, effizienter Technologien von der Politik in die Verantwortung genommen werden“.

Beide neuen Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Was die kurfristigen Maßnahmen nach der Verordnung „EnSikuMaV“ angeht, liegt ein Schwerpunkt auf der öffentlichen Hand. Beispiel: Um der Vorbildfunktion beim Gassparen Rechnung zu tragen, darf in öffentlichen Büros die Lufttemperatur nur auf vorübergehend 19 Grad geheizt werden. Bisher wird eine Mindesttemperatur empfohlen. Sie liegt für Büros bei 20 Grad.

Gasheizungs-Check wird zur Pflicht

Zu den mittelfristig wirksamen Maßnahmen nach der „EnSimiMaV“ gehört etwa die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung. Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen demnach in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck veranlassen.

Mittwoch, 24.08.2022, 16:46 Uhr
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