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Energie & Management > Europaeische Union - Europäischer Gaspreisdeckel kommt im Februar
Quelle: Shutterstock / AB Visual Arts
Europaeische Union

Europäischer Gaspreisdeckel kommt im Februar

Die Energieminister der EU haben sich auf den von Deutschland zunächst abgelehnten „Marktkorrekturmechanismus“ für Gas verständigt.
Mit dem Marktkorrekturmechanismus (MCM) für Gas würden die europäischen Bürger und Unternehmen vor exzessiven Preisen im Gas-Großhandel geschützt, sagte der tschechische Energieminister Jozef Sikela am Rande des Rates. Der Kompromiss, dem auch Deutschland am Ende zustimmte, sehe Schutzklauseln gegen unbeabsichtigte Auswirkungen des MCM vor.

Der MCM soll automatisch in Kraft treten, wenn der Preis(für Termingeschäfte mit einem Monat Lieferzeit) am niederländischen Handelsplatz TTF 180 Euro/MWh übersteigt und gleichzeitig mehr als 35 Euro höher als der Weltmarktpreis ist. Die Regelung tritt am 15. Februar 2023 in Kraft und gilt für ein Jahr. Sie findet unter genauer Beobachtung durch die Regulierungsbehörde „ACER“ (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) und die Börsenaufsicht „ESMA“ (European Securities and Markets Authority) Anwendung. Beide Behörden berichten darüber auf ihrer Internetseite.

Der MCM bleibt nach seiner Aktivierung „mindestens 20 Werktage“ in Kraft. In dieser Zeit gilt ein „dynamischer Preisdeckel“, der immer 35 Euro höher als der Weltmarkt-Preis ist. Fällt der Preis für mindestens drei Tage unter 180 Euro/MWh, wird der Preisdeckel danach automatisch deaktiviert.

Der Preisdeckel kann auch dann deaktiviert werden, wenn die Kommission einen regionalen oder EU-weiten Versorgungs-Notstand erklärt, weil deutlich weniger Gas geliefert wird oder der Verbrauch (um 15 Prozent in einem oder 10 Prozent in zwei Monaten) ansteigt. Der MCM kann auch suspendiert werden, wenn der Handel am TTF signifikant zurückgeht und die Stabilität der Finanzmärkte oder die innereuropäischen Gasflüsse bedroht sind.

Der Kompromiss sieht vor, dass der Preisdeckel für Termingeschäfte mit einem Monat, drei Monaten oder einem Jahr Lieferfrist gilt, die an Großhandelsplattformen, sogenannten Gas-Hubs, abgeschlossen werden. Bilaterale Verträge („OTC“) können auch zu Preisen über dem Preisdeckel abgeschlossen werden. Am Spotmarkt („day-ahead“ und „intra-day“) wirkt der MCM nicht.
 
 
Analyse zu den Auswirkungen des MCM im Januar geplant

Acer und Esma werden am 23. Januar eine Analyse der Auswirkungen des MCM auf die Gas- und Finanzmärkte vorlegen. Sollten sich daraus Risiken für die Versorgungssicherheit oder die Stabilität der Finanzmärkte ergeben, kann die Kommission zusätzliche Vorschriften vorschlagen oder einzelne Gas-Hubs, außer dem TTF, vom MCM ausnehmen.

Energiekommissarin Kadri Simson räumte nach der Entscheidung ein, dass der Höchstpreis deutlich unterhalb des von der Kommission vorgeschlagenen Niveaus von 275 Euro/MWh liege. Im Gegenzug habe sich der Rat auf umfangreichere Schutzklauseln verständigt als im Entwurf vorgesehen waren. Insgesamt sei der Ansatz der Kommission von den Energieministern aber beibehalten worden. Sie wies darauf hin, dass die Befüllung der Gasspeicher nach diesem Winter voraussichtlich schwieriger werde als im laufenden Jahr. Es sei deswegen wichtig, dass die negativen Folgen des MCM immer geringer seien als die Vorteile. Dies werde durch den jetzt gefundenen Kompromiss gewährleistet. Insbesondere müsse verhindert werden, dass Transaktionen auf dem Gasmarkt von der EU in Drittstaaten verlagert würden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck 
(Grüne), sagte in Brüssel, die Minister hätten gezeigt, dass Europa kompromissfähig sei. Das bedeute, dass die verschiedenen Parteien aufeinander zugehen müssten. Er bleibe zwar skeptisch gegenüber dem MCM, es sei aber gelungen, potenzielle Schäden, die ein Preisdeckel verursachen könne, zu begrenzen. In diesem Zusammenhang verwies Habeck auf die „Prüfphase“ bis zum 15. Februar und die Sicherheitsklauseln.

Der Energieministerrat beschloss außerdem zwei weitere Notverordnungen zur Bewältigung der Energiekrise, deren Verabschiedung politisch mit dem Gaspreisdeckel verknüpft worden war (wir berichteten). Die Solidaritätsverordnung soll vor allem den gemeinsamen Gas-Einkauf der Mitgliedsstaaten ermöglichen, damit die EU ihre Nachfragemacht auf dem Weltgasmarkt besser zur Geltung bringen und günstigere Preise erzielen kann. Sie verpflichtet die Staaten, ihre Nachfrage mindestens so weit zu bündeln, dass sie 15
 Prozent ihrer Gasspeicher befüllen können. Russisches Gas darf dabei nicht bestellt werden.

Für Mitgliedsstaaten, die keine bilateralen Vereinbarungen mit ihren Nachbarstaaten getroffen haben und die Solidarität dieser Nachbarn in Anspruch nehmen müssen, werden Standardregeln eingeführt, die dabei zur Anwendung kommen. Das gilt besonders für die Bezahlung von Gas, das im Rahmen der Solidaritätsregeln geliefert wird. Als Bezugsbasis dafür soll der Durchschnitt des Gaspreises in den letzten dreißig Tagen dienen.

Die Beschleunigungsverordnung erklärt alle Investitionen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu Projekten von überragendem öffentlichen Interesse. Damit sollen Einwände auf der Grundlage von Vorschriften des Naturschutzes rechtlich leichter abgewehrt und Windräder oder Solaranlagen schneller genehmigt werden. Solche Anlagen ebenso wie Wärmepumpen sollen immer dann als genehmigt gelten, wenn innerhalb bestimmter Fristen (von 4
 Wochen bis 6 Monaten) keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt ist.

Dienstag, 20.12.2022, 10:31 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Europäischer Gaspreisdeckel kommt im Februar
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Europaeische Union
Europäischer Gaspreisdeckel kommt im Februar
Die Energieminister der EU haben sich auf den von Deutschland zunächst abgelehnten „Marktkorrekturmechanismus“ für Gas verständigt.
Mit dem Marktkorrekturmechanismus (MCM) für Gas würden die europäischen Bürger und Unternehmen vor exzessiven Preisen im Gas-Großhandel geschützt, sagte der tschechische Energieminister Jozef Sikela am Rande des Rates. Der Kompromiss, dem auch Deutschland am Ende zustimmte, sehe Schutzklauseln gegen unbeabsichtigte Auswirkungen des MCM vor.

Der MCM soll automatisch in Kraft treten, wenn der Preis(für Termingeschäfte mit einem Monat Lieferzeit) am niederländischen Handelsplatz TTF 180 Euro/MWh übersteigt und gleichzeitig mehr als 35 Euro höher als der Weltmarktpreis ist. Die Regelung tritt am 15. Februar 2023 in Kraft und gilt für ein Jahr. Sie findet unter genauer Beobachtung durch die Regulierungsbehörde „ACER“ (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) und die Börsenaufsicht „ESMA“ (European Securities and Markets Authority) Anwendung. Beide Behörden berichten darüber auf ihrer Internetseite.

Der MCM bleibt nach seiner Aktivierung „mindestens 20 Werktage“ in Kraft. In dieser Zeit gilt ein „dynamischer Preisdeckel“, der immer 35 Euro höher als der Weltmarkt-Preis ist. Fällt der Preis für mindestens drei Tage unter 180 Euro/MWh, wird der Preisdeckel danach automatisch deaktiviert.

Der Preisdeckel kann auch dann deaktiviert werden, wenn die Kommission einen regionalen oder EU-weiten Versorgungs-Notstand erklärt, weil deutlich weniger Gas geliefert wird oder der Verbrauch (um 15 Prozent in einem oder 10 Prozent in zwei Monaten) ansteigt. Der MCM kann auch suspendiert werden, wenn der Handel am TTF signifikant zurückgeht und die Stabilität der Finanzmärkte oder die innereuropäischen Gasflüsse bedroht sind.

Der Kompromiss sieht vor, dass der Preisdeckel für Termingeschäfte mit einem Monat, drei Monaten oder einem Jahr Lieferfrist gilt, die an Großhandelsplattformen, sogenannten Gas-Hubs, abgeschlossen werden. Bilaterale Verträge („OTC“) können auch zu Preisen über dem Preisdeckel abgeschlossen werden. Am Spotmarkt („day-ahead“ und „intra-day“) wirkt der MCM nicht.
 
 
Analyse zu den Auswirkungen des MCM im Januar geplant

Acer und Esma werden am 23. Januar eine Analyse der Auswirkungen des MCM auf die Gas- und Finanzmärkte vorlegen. Sollten sich daraus Risiken für die Versorgungssicherheit oder die Stabilität der Finanzmärkte ergeben, kann die Kommission zusätzliche Vorschriften vorschlagen oder einzelne Gas-Hubs, außer dem TTF, vom MCM ausnehmen.

Energiekommissarin Kadri Simson räumte nach der Entscheidung ein, dass der Höchstpreis deutlich unterhalb des von der Kommission vorgeschlagenen Niveaus von 275 Euro/MWh liege. Im Gegenzug habe sich der Rat auf umfangreichere Schutzklauseln verständigt als im Entwurf vorgesehen waren. Insgesamt sei der Ansatz der Kommission von den Energieministern aber beibehalten worden. Sie wies darauf hin, dass die Befüllung der Gasspeicher nach diesem Winter voraussichtlich schwieriger werde als im laufenden Jahr. Es sei deswegen wichtig, dass die negativen Folgen des MCM immer geringer seien als die Vorteile. Dies werde durch den jetzt gefundenen Kompromiss gewährleistet. Insbesondere müsse verhindert werden, dass Transaktionen auf dem Gasmarkt von der EU in Drittstaaten verlagert würden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck 
(Grüne), sagte in Brüssel, die Minister hätten gezeigt, dass Europa kompromissfähig sei. Das bedeute, dass die verschiedenen Parteien aufeinander zugehen müssten. Er bleibe zwar skeptisch gegenüber dem MCM, es sei aber gelungen, potenzielle Schäden, die ein Preisdeckel verursachen könne, zu begrenzen. In diesem Zusammenhang verwies Habeck auf die „Prüfphase“ bis zum 15. Februar und die Sicherheitsklauseln.

Der Energieministerrat beschloss außerdem zwei weitere Notverordnungen zur Bewältigung der Energiekrise, deren Verabschiedung politisch mit dem Gaspreisdeckel verknüpft worden war (wir berichteten). Die Solidaritätsverordnung soll vor allem den gemeinsamen Gas-Einkauf der Mitgliedsstaaten ermöglichen, damit die EU ihre Nachfragemacht auf dem Weltgasmarkt besser zur Geltung bringen und günstigere Preise erzielen kann. Sie verpflichtet die Staaten, ihre Nachfrage mindestens so weit zu bündeln, dass sie 15
 Prozent ihrer Gasspeicher befüllen können. Russisches Gas darf dabei nicht bestellt werden.

Für Mitgliedsstaaten, die keine bilateralen Vereinbarungen mit ihren Nachbarstaaten getroffen haben und die Solidarität dieser Nachbarn in Anspruch nehmen müssen, werden Standardregeln eingeführt, die dabei zur Anwendung kommen. Das gilt besonders für die Bezahlung von Gas, das im Rahmen der Solidaritätsregeln geliefert wird. Als Bezugsbasis dafür soll der Durchschnitt des Gaspreises in den letzten dreißig Tagen dienen.

Die Beschleunigungsverordnung erklärt alle Investitionen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu Projekten von überragendem öffentlichen Interesse. Damit sollen Einwände auf der Grundlage von Vorschriften des Naturschutzes rechtlich leichter abgewehrt und Windräder oder Solaranlagen schneller genehmigt werden. Solche Anlagen ebenso wie Wärmepumpen sollen immer dann als genehmigt gelten, wenn innerhalb bestimmter Fristen (von 4
 Wochen bis 6 Monaten) keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt ist.

Dienstag, 20.12.2022, 10:31 Uhr
Tom Weingärtner

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