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Energie & Management > Europaeische Union - EU-Ministerat beschließt Klimaschutzpaket
Quelle: iStock
Europaeische Union

EU-Ministerat beschließt Klimaschutzpaket

Die Energieminister der EU haben große Teile des Klimaschutzpaketes endgültig verabschiedet und eine erste Diskussion über die Reform des Elektrizitätsmarktes geführt.
Der Ministerrat beschloss am 28. März ohne Debatte eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, die die Kommission im Rahmen ihres Klimapaketes „Fit-for-55“ vorgeschlagen und auf die man sich zuvor mit dem Europäischen Parlament verständigt hatte. Die Union löse sich allmählich vom Krisenmanagment des letzten Jahres, sagte die Ratsvorsitzende, die schwedische Energieministerin Ebba Busch, und wende sich wieder den strukturellen Problemen des Energiebinnenmarktes zu.

Mit qualifizierter Mehrheit wurde beschlossen, dass neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nach 2035 kein CO2 mehr ausstoßen dürfen. Die Kommission erklärte danach, dass sie zeitnah einen Vorschlag vorlegen will, nach dem das nicht für Fahrzeuge gelten soll, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen, sogenannten „E-Fuels“, betrieben werden können. Darauf hatten sich der zuständige Vize-Präsident der Kommission, Frans Timmermans, und Bundesverkehrsminister Volker Wissing verständigt.

Emissionsverordnungen verabschiedet

Zuvor verabschiedete der Energieministerrat die Verordnungen über die
  • Lastenteilung (Effort Sharing Regulation, ESR),
  • die Bodennutzung (Land Use, Land Use change and Forestry, LULUCF)
  • und über die Marktstabilisierungsreserve (Market Stability Reserve, MSR) des Emissionshandels (European Union Emissions Trading System, ETS).
Nach der ESR müssen alle Sektoren, die nicht vom ETS erfasst sind, ihre Treibhausgase bis 2030 um 40 Prozent (gegenüber 2005) senken. Sie legt nationale Reduktionsziele für jedes EU-Mitgliedsland fest.

Nach der LULUCF-Verordnung sollen durch die Land- und Forstwirtschaft bis 2030 mindestens 310 Millionen Tonnen CO2 im Boden oder der Vegetation gebunden werden. Auch hier gibt es ein nationales Ziel für jedes Mitgliedsland.

Nach der MSR-Verordnung werden auch in Zukunft 24 Prozent der zu versteigernden Zertifikate in die Stabilitätsreserve überführt, solange der Ãœberschuss mindestens 400 Millionen Emissionsrechte erreicht. Wenn der Kohlenstoffpreis im ETS ansteigt, wird die MSR in Zukunft schneller und automatisch aktiviert. Damit ziehen Rat und Parlament die Konsequenz aus der Preisentwicklung im letzten Jahr. Damals konnte die MSR nicht eingesetzt werden, um den Preisanstieg zu begrenzen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Erste Debatte zur Strommarktreform

Alle Verordnungen treten in den nächsten Wochen in Kraft, wenn sie im Gesetzblatt der EU veröffentlicht worden sind. Am Ende des Rates führten die Ministerinnen und Minister eine erste Debatte über den Vorschlag der Kommission zur Reform des Elektrizitätsmarktes (wir berichteten). Überwiegend angetan sind die Mitgliedsstaaten davon, dass die Kommission nur den längerfristigen Stromhandel neu ordnen und das Tagesgeschäft weitgehend unangetastet lassen will. Gleichzeitig wird bedauert, dass die Forderung der Staats- und Regierungschefs, den Strompreis vom Gaspreis zu lösen, durch die Reform nicht erreicht wird.

Auf wenig Begeisterung stößt der Vorschlag der Kommission, in Zukunft nur noch Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) als Förderinstrument für Investitionen in der Elektrizitätswirtschaft zuzulassen. Das werde den unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedsstaaten nicht gerecht. Auf noch breitere Ablehnung stößt, dass die Kommission Einnahmen aus den CfD ausschließlich zur Entlastung der Energieverbraucher einsetzen und der Verfügung der Mitgliedsstaaten entziehen will.
 

Die Bundesregierung hat außerdem ein Problem damit, dass über CfD auch bestehende Anlagen gefördert werden können. In Berlin fürchtet man, dass davon Atomkraftwerke profitieren könnten. Frankreich geht dagegen davon aus, dass die EU ihre Klimaziele nicht ohne Atomstrom erreichen kann und verlangt für seine AKW die gleiche Behandlung wie für Windräder und Solaranlagen.

Uneinigkeit über Flexibilitätsangebote und Trading Hubs

Umstritten ist die Vorstellung der Kommission, Zielwerte für Flexibilität vorzugeben. Die Mitgliedsstaaten wüssten besser, über welche Flexibilitätspotentiale sie verfügten und wie diese mobilisiert werden könnten. In der Bundesregierung fürchtet man sogar, dass durch neue Flexibilitätsangebote die Liquidität beeinträchtigt werden könnte. Sie möchte deswegen an den bestehenden Lösungen wie Kapazitätsmechanismen festhalten.

Noch größer ist der deutsche Widerstand gegen die Einrichtung neuer, regionaler Handelsplätze, sogenannter Hubs. Dabei könnten alle Beteiligten nur verlieren, so die Vertreterin der Bundesregierung, weil sich das ohnehin begrenzte Volumen auf zu viele Handelsplätze mit nur noch geringer Liquidität verteile.

Die meisten Ministerinnen und Minister sind froh, dass die Kommission auf ein wirklich neues „Design“ des Elektrizitätsmarktes verzichtet. Sie sind jedoch nicht sicher, ob die neuen Instrumente (PPA, CfD, Terminhandel) mit den bestehenden Regeln, die unverändert bleiben, zusammenpassen. Manche nennen das "Stückwerk", andere zweifeln, ob die anvisierten Ziele so erreicht werden. Zumal die Kommission, vom Rat zur Eile angetrieben, darauf verzichtet hat, die Auswirkungen ihrer Vorschläge auf den Strommarkt genauer zu untersuchen.

Mittwoch, 29.03.2023, 11:20 Uhr
Tom Weingärtner
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Europaeische Union
EU-Ministerat beschließt Klimaschutzpaket
Die Energieminister der EU haben große Teile des Klimaschutzpaketes endgültig verabschiedet und eine erste Diskussion über die Reform des Elektrizitätsmarktes geführt.
Der Ministerrat beschloss am 28. März ohne Debatte eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen, die die Kommission im Rahmen ihres Klimapaketes „Fit-for-55“ vorgeschlagen und auf die man sich zuvor mit dem Europäischen Parlament verständigt hatte. Die Union löse sich allmählich vom Krisenmanagment des letzten Jahres, sagte die Ratsvorsitzende, die schwedische Energieministerin Ebba Busch, und wende sich wieder den strukturellen Problemen des Energiebinnenmarktes zu.

Mit qualifizierter Mehrheit wurde beschlossen, dass neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nach 2035 kein CO2 mehr ausstoßen dürfen. Die Kommission erklärte danach, dass sie zeitnah einen Vorschlag vorlegen will, nach dem das nicht für Fahrzeuge gelten soll, die ausschließlich mit synthetischen Kraftstoffen, sogenannten „E-Fuels“, betrieben werden können. Darauf hatten sich der zuständige Vize-Präsident der Kommission, Frans Timmermans, und Bundesverkehrsminister Volker Wissing verständigt.

Emissionsverordnungen verabschiedet

Zuvor verabschiedete der Energieministerrat die Verordnungen über die
  • Lastenteilung (Effort Sharing Regulation, ESR),
  • die Bodennutzung (Land Use, Land Use change and Forestry, LULUCF)
  • und über die Marktstabilisierungsreserve (Market Stability Reserve, MSR) des Emissionshandels (European Union Emissions Trading System, ETS).
Nach der ESR müssen alle Sektoren, die nicht vom ETS erfasst sind, ihre Treibhausgase bis 2030 um 40 Prozent (gegenüber 2005) senken. Sie legt nationale Reduktionsziele für jedes EU-Mitgliedsland fest.

Nach der LULUCF-Verordnung sollen durch die Land- und Forstwirtschaft bis 2030 mindestens 310 Millionen Tonnen CO2 im Boden oder der Vegetation gebunden werden. Auch hier gibt es ein nationales Ziel für jedes Mitgliedsland.

Nach der MSR-Verordnung werden auch in Zukunft 24 Prozent der zu versteigernden Zertifikate in die Stabilitätsreserve überführt, solange der Ãœberschuss mindestens 400 Millionen Emissionsrechte erreicht. Wenn der Kohlenstoffpreis im ETS ansteigt, wird die MSR in Zukunft schneller und automatisch aktiviert. Damit ziehen Rat und Parlament die Konsequenz aus der Preisentwicklung im letzten Jahr. Damals konnte die MSR nicht eingesetzt werden, um den Preisanstieg zu begrenzen, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Erste Debatte zur Strommarktreform

Alle Verordnungen treten in den nächsten Wochen in Kraft, wenn sie im Gesetzblatt der EU veröffentlicht worden sind. Am Ende des Rates führten die Ministerinnen und Minister eine erste Debatte über den Vorschlag der Kommission zur Reform des Elektrizitätsmarktes (wir berichteten). Überwiegend angetan sind die Mitgliedsstaaten davon, dass die Kommission nur den längerfristigen Stromhandel neu ordnen und das Tagesgeschäft weitgehend unangetastet lassen will. Gleichzeitig wird bedauert, dass die Forderung der Staats- und Regierungschefs, den Strompreis vom Gaspreis zu lösen, durch die Reform nicht erreicht wird.

Auf wenig Begeisterung stößt der Vorschlag der Kommission, in Zukunft nur noch Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) als Förderinstrument für Investitionen in der Elektrizitätswirtschaft zuzulassen. Das werde den unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedsstaaten nicht gerecht. Auf noch breitere Ablehnung stößt, dass die Kommission Einnahmen aus den CfD ausschließlich zur Entlastung der Energieverbraucher einsetzen und der Verfügung der Mitgliedsstaaten entziehen will.
 

Die Bundesregierung hat außerdem ein Problem damit, dass über CfD auch bestehende Anlagen gefördert werden können. In Berlin fürchtet man, dass davon Atomkraftwerke profitieren könnten. Frankreich geht dagegen davon aus, dass die EU ihre Klimaziele nicht ohne Atomstrom erreichen kann und verlangt für seine AKW die gleiche Behandlung wie für Windräder und Solaranlagen.

Uneinigkeit über Flexibilitätsangebote und Trading Hubs

Umstritten ist die Vorstellung der Kommission, Zielwerte für Flexibilität vorzugeben. Die Mitgliedsstaaten wüssten besser, über welche Flexibilitätspotentiale sie verfügten und wie diese mobilisiert werden könnten. In der Bundesregierung fürchtet man sogar, dass durch neue Flexibilitätsangebote die Liquidität beeinträchtigt werden könnte. Sie möchte deswegen an den bestehenden Lösungen wie Kapazitätsmechanismen festhalten.

Noch größer ist der deutsche Widerstand gegen die Einrichtung neuer, regionaler Handelsplätze, sogenannter Hubs. Dabei könnten alle Beteiligten nur verlieren, so die Vertreterin der Bundesregierung, weil sich das ohnehin begrenzte Volumen auf zu viele Handelsplätze mit nur noch geringer Liquidität verteile.

Die meisten Ministerinnen und Minister sind froh, dass die Kommission auf ein wirklich neues „Design“ des Elektrizitätsmarktes verzichtet. Sie sind jedoch nicht sicher, ob die neuen Instrumente (PPA, CfD, Terminhandel) mit den bestehenden Regeln, die unverändert bleiben, zusammenpassen. Manche nennen das "Stückwerk", andere zweifeln, ob die anvisierten Ziele so erreicht werden. Zumal die Kommission, vom Rat zur Eile angetrieben, darauf verzichtet hat, die Auswirkungen ihrer Vorschläge auf den Strommarkt genauer zu untersuchen.

Mittwoch, 29.03.2023, 11:20 Uhr
Tom Weingärtner

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