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Die Bundesnetzagentur gab die Ergebnisse der Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowie für Biomethan-Anlagen zum 1. April 2023 bekannt. Biomasse fand viele Bewerber, Biomethan keine.
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Mai die Zuschläge der Ausschreibungen für Biomasseanlagen sowie für Biomethan-Anlagen zum Gebotstermin 1. April 2023 bekannt gegeben. In Biomasseanlagen wird Biomasse vor Ort zur Stromerzeugung genutzt. Im Unterschied dazu wird in Biomethananlagen Biogas zur Stromerzeugung eingesetzt, das an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeist worden ist. Die Biomasseausschreibung war erstmals deutlich überzeichnet. Für Biomethananlagen wurden dagegen keine Gebote eingereicht.
„Erstmals seit Einführung der Biomasseausschreibungen übersteigt die eingereichte Gebotsmenge das ausgeschriebene Volumen“, konstatierte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Noch nie seien in einer Ausschreibungsrunde mehr Gebote eingereicht worden. „Die Gebote beziehen sich überwiegend auf die Erlangung einer Anschlussförderung für bestehende Biomasseanlagen“, erläuterte Müller.
Ausschreibungen für BiomasseanlagenBei einer ausgeschriebenen Menge von 300 MW wurden in der Ausschreibung für Biomasseanlagen 495 Gebote mit einer Gebotsmenge von 532 MW eingereicht. Dabei entfielen nur sieben Gebote mit einer Leistung von insgesamt 29 MW auf Neuanlagen und 488 Gebote im Umfang von 503 MW auf Bestandsanlagen. Die Bundesnetzagentur hatte die Höchstwerte für dieses Ausschreibungssegment vor dem Gebotstermin für Neuanlagen auf 17,67 ct/kWh und für bestehende Anlagen auf 19,83 ct/kWh angehoben.
Im Ergebnis konnten 271 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 302 MW einen Zuschlag erlangen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 13,60 ct/kWh bis 19,49 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 18,92 ct/kWh. Erstmals fanden in dieser Gebotsrunde die nunmehr beihilferechtlich genehmigten Regelungen für die Südregion Anwendung. Danach werden zunächst Gebote für Anlagen in der Südregion, die in etwa der Main-Linie entspricht, für eine Zuschlagsmenge von 50 Prozent bevorzugt bezuschlagt.
Erfolgreiches Südregion-PrivilegZiel der Regelung ist es, mehr gesicherte Leistung im Süden zu installieren, um die Systemsicherheit langfristig zu erhalten. Diese bevorzugte Zuschlagsmenge konnte voll ausgeschöpft werden. Es wurden insgesamt 130 Gebote im Umfang von 151 MW in der Südregion und 141 Gebote im Umfang von 151 MW außerhalb der Südregion bezuschlagt.
Regional betrachtet gingen ein Drittel der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (108 MW, 107 Zuschläge); folgend von Geboten für Standorte in Niedersachsen (62 MW, 53 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (48 MW, 43 Zuschläge). 24 Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Ausschreibungen für Biomethan-AnlagenZum dritten Mal hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung für Biomethan-Anlagen durchgeführt. Diese Biogasanlagen erzeugen ihr Biogas nicht vor Ort, sondern nutzen an anderer Stelle ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung. Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 19 MW sind keine Gebote eingegangen. Das Ausschreibungsvolumen dieser Runde war vorab von der Bundesnetzagentur reduziert worden, weil eine Unterzeichnung zu erwarten war.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen findet am 1. Oktober 2023 statt und die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethan-Anlagen wird am 1. September 2023 durchgeführt.
Der Biogasrat nimmt das Ausschreibungsergebnis zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, die gesetzlichen Ausschreibungsregelungen für hochflexible Biomethananlagen im Rahmen des EEG zügig zu verbessern. Dazu gehöre insbesondere die Anhebung der Volllaststunden für den Betrieb der Biomethan-BHKW von derzeit 10 Prozent auf 50 Prozent.
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Informationen zu den Gebotsterminen stehen im Internet bereit.
Dienstag, 30.05.2023, 12:39 Uhr
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