Der vom Bundesumweltminister vorgeschlagene Allokationsplan berücksichtigt die durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geleistete CO2-Minderung nur unzureichend, denn die vorgesehene Zertifikate-Sonderzuteilung von 35 t je GWh KWK-Strom ist zu niedrig.
Wie die von uns berechneten Beispiele (siehe unten) zeigen, kann der KWK-Emissionsbonus seinen Zweck nicht erfüllen, Fehlanreize zum Rückbau von KWK-Anlagen zu vermeiden. In beiden untersuchten Fällen würde der Betreiber der KWK-Anlage über mehr Emissionsberechtigungen verfügen, wenn er von der gekoppelten zur ungekoppelten Erzeugung übergehen würde. Lediglich der Einspeisezuschlag des KWK-Gese
Dienstag, 10.02.2004, 16:32 Uhr
Jan Mühlstein
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