(VDEW eu-flash) - Der weltgrößte Stahlproduzent, die luxemburgische Arcelor-Gruppe, hat am 15.01.2004 Klage gegen das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 230 EGV auf teilweise Aufhebung der Emissions-Zertifikatehandels-Richtlinie (RL 2003/87/EG) und auf Schadenersatz (gemäß Artikel 235 und 288 EGV) beim Europäischen Gerichtshof erster Instanz erhoben.
In der Arcelor-Klage werden folgende Klagegründe angeführt: Verletzung fundamentaler Rechte, Verletzung des Verhältnismäßigkeits- und Gleichheitsgrundsatzes, Verletzung der Niederlassungsfreiheit und der Rechtssicherheit.Hinweis: Artikel des VDEW eu-flash werden in powernews.org mit freundlicher Genehmigung des Verfassers unverändert veröffentlicht. powernews.org ist für d
Donnerstag, 4.03.2004, 17:26 Uhr
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