Die Eon Energie-Tochter e.dis Nord AG, Fürstenwalde, gegen die das Bundeskartellamt ein Musterverfahren wegen überhöhter Strom-Durchleitungsgebühren eingeleitet hat, hat auf die Besonderheiten des eigenen Stromnetzes bei der Preiskalkulation verwiesen:
e.dis verfüge über ein stark in die Fläche gehendes Netz mit nur 1,3 Mio Endkunden. Bei der Preiskalkulation sei es ein Unterschied, ob ein Hochhaus mit 90 Partien versorgt werde oder ein ganzer Ort mit 90 Kunden.
Montag, 12.02.2001, 14:18 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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