Am 4. Juli 2001 erließ das Landgericht Potsdam ein Urteil, das den seit dem 6. Oktober 1999 anhängigen Durchleitungsstreit zwischen der Fortum Energie GmbH, Hamburg, und der e.dis Energie Nord AG, Fürstenwalde, beendet.
Danach darf e.dis als Netzbetreiber nicht den Abschluss eines Netznutzungsvertrags mit einzelnen Endkunden verlangen. Eine entsprechende Klausel mache den Händlerrahmenvertrag zwischen Fortum und e.dis unwirksam, da er ein Vertrag zu Lasten eines Dritten, des Kunden, sei – auch wenn die Lastwirkung nur mittelbar eintrete. Fortum, im Verfahren durch Rechtsanwalt Andreas Grigoleit vertreten, h
Donnerstag, 19.07.2001, 14:09 Uhr
Fritz Wilhelm
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