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Energie & Management > Smart Meter - Digitalisierungsgesetz auf der Zielgeraden
Quelle: Shutterstock / JWPhotoworks
Smart Meter

Digitalisierungsgesetz auf der Zielgeraden

Nachdem das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende nun vom Bundestag verabschiedet wurde, muss es nur noch am 12. Mai den Bundesrat passieren.
Der breite, überparteiliche Konsens werde der Bedeutung der Digitalisierung der Energiewirtschaft gerecht, sagt Ingo Schönberg. Anerkennend erklärt der Vorstandsvorsitzende der Power Plus Communications AG: "Minister Habeck hat beim Thema Entbürokratisierung des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geliefert und die Weichen für 15 Millionen Einbaufälle bis 2030 gestellt." Wie andere Stimmen aus der Energiewirtschaft und ihrem Umfeld mahnt der Chef des Smart-Meter-Gateway-Herstellers jedoch noch die Beseitigung von Hemmnissen an, speziell beim Eichrecht und der sogenannten Preisobergrenze gebe es noch Handlungsbedarf. "Aber da vertraue ich aufs BMWK", sagt Schönberg und verweist auf die im Digitalisierungsgesetz angelegte Agilität.

Bei einer Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie am 15. März dieses Jahres hatten bereits Experten auf mögliche Hürden für den Smart-Meter-Rollout hingewiesen. Mark Becker-von Bredow, Bereichsleiter Elektrifizierung und Klima beim Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI hatte erläutert, dass aktuell für Software-Updates von Smart Meter Gateways zusätzliche Freigaben durch die jeweils verantwortlichen Landeseichbehörden erforderlich seien. Es sollte geprüft werden, ob solche Updates nicht beschleunigt werden könnten. Dies wäre der Fall, wenn beispielsweise bei bereits installierten Smart Meter Gateways analog zu Neugeräten die ohnehin vorhandenen Zertifikate des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Baumusterprüfbescheinigungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ausreichend seien.

Anpassungen im Eichrecht gefordert

Zusätzlich zu redaktionellen Änderungen, die nach der Anhörung Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, haben die Koalitionsparteien noch eine "Entfristung der für Smart Meter Gateways geltenden Eichfrist" im Text verankert. Bislang war diese auf acht Jahre beschränkt. Diese Begrenzung trage den Vorteilen der Digitalisierung nicht hinreichend Rechnung, heißt es in der Begründung.
 
 
Und weiter: "Der Bundestag stellt fest, dass eine Anpassung des Mess- und Eichrechts in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren flankierend zum Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende erhebliches weiteres Potenzial zur Beschleunigung und Entbürokratisierung des Rollouts intelligenter Messsysteme bietet."

Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stößt das Gesetz sowohl auf Zustimmung als auch auf Kritik. Die breite Zustimmung im Bundestag für den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sei ein wichtiges Signal für eine effiziente Energiewende, sagt Ingbert Liebing. Trotz aller Vorteile würden die Versorgungsunternehmen konkrete Angaben zur Finanzierung des Smart-Meter-Rollouts im Gesetzestext vermissen, so der Hauptgeschäftsführer des VKU.

"Konkret geht es um die Refinanzierung der mit dem Rollout verbundenen Kosten für die Netzbetreiber. Im schlechtesten Fall bekommen diese nur einen Teil ihrer Kosten erstattet und müssen bis zum Jahr 2029 auf die Refinanzierung ihrer Ausgaben warten", betont Liebing. Hier müsse über die im Gesetz ergänzte Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur zügig Klarheit geschaffen werden. Liebing erinnert daran, dass der VKU und andere Verbände diese Ergänzung bereits im Rahmen der Anhörung dringend gefordert haben.

Darüber hinaus sollten die Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme angepasst werden. Denn die derzeit vorgesehenen Beträge, auf welche die Entgelte der Messstellenbetreiber begrenzt sind, gehen zurück auf eine Nutzen-Kosten-Analyse zum Smart Metering aus dem Jahr 2013. "Um wirtschaftliche Planungssicherheit für die den Rollout maßgeblich umsetzenden Unternehmen – die Netzbetreiber – sicherzustellen, müssen die Kosten, die dem Netzbetreiber entstehen, vollständig und ohne Zeitverzug anerkannt werden", fordert Der VKU-Hauptgeschäftsführer. Ansonsten sei die praktische Umsetzung des Gesetzentwurfs nicht möglich.

Der im Januar vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde am 20. April 2023 vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP sowie mit Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion verabschiedet. AfD und Linke stimmten dagegen. Mit der Bundesratssitzung am 12. Mai dieses Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.

Freitag, 21.04.2023, 16:27 Uhr
Fritz Wilhelm
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Digitalisierungsgesetz auf der Zielgeraden
Nachdem das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende nun vom Bundestag verabschiedet wurde, muss es nur noch am 12. Mai den Bundesrat passieren.
Der breite, überparteiliche Konsens werde der Bedeutung der Digitalisierung der Energiewirtschaft gerecht, sagt Ingo Schönberg. Anerkennend erklärt der Vorstandsvorsitzende der Power Plus Communications AG: "Minister Habeck hat beim Thema Entbürokratisierung des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geliefert und die Weichen für 15 Millionen Einbaufälle bis 2030 gestellt." Wie andere Stimmen aus der Energiewirtschaft und ihrem Umfeld mahnt der Chef des Smart-Meter-Gateway-Herstellers jedoch noch die Beseitigung von Hemmnissen an, speziell beim Eichrecht und der sogenannten Preisobergrenze gebe es noch Handlungsbedarf. "Aber da vertraue ich aufs BMWK", sagt Schönberg und verweist auf die im Digitalisierungsgesetz angelegte Agilität.

Bei einer Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie am 15. März dieses Jahres hatten bereits Experten auf mögliche Hürden für den Smart-Meter-Rollout hingewiesen. Mark Becker-von Bredow, Bereichsleiter Elektrifizierung und Klima beim Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI hatte erläutert, dass aktuell für Software-Updates von Smart Meter Gateways zusätzliche Freigaben durch die jeweils verantwortlichen Landeseichbehörden erforderlich seien. Es sollte geprüft werden, ob solche Updates nicht beschleunigt werden könnten. Dies wäre der Fall, wenn beispielsweise bei bereits installierten Smart Meter Gateways analog zu Neugeräten die ohnehin vorhandenen Zertifikate des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Baumusterprüfbescheinigungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ausreichend seien.

Anpassungen im Eichrecht gefordert

Zusätzlich zu redaktionellen Änderungen, die nach der Anhörung Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, haben die Koalitionsparteien noch eine "Entfristung der für Smart Meter Gateways geltenden Eichfrist" im Text verankert. Bislang war diese auf acht Jahre beschränkt. Diese Begrenzung trage den Vorteilen der Digitalisierung nicht hinreichend Rechnung, heißt es in der Begründung.
 
 
Und weiter: "Der Bundestag stellt fest, dass eine Anpassung des Mess- und Eichrechts in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren flankierend zum Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende erhebliches weiteres Potenzial zur Beschleunigung und Entbürokratisierung des Rollouts intelligenter Messsysteme bietet."

Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) stößt das Gesetz sowohl auf Zustimmung als auch auf Kritik. Die breite Zustimmung im Bundestag für den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sei ein wichtiges Signal für eine effiziente Energiewende, sagt Ingbert Liebing. Trotz aller Vorteile würden die Versorgungsunternehmen konkrete Angaben zur Finanzierung des Smart-Meter-Rollouts im Gesetzestext vermissen, so der Hauptgeschäftsführer des VKU.

"Konkret geht es um die Refinanzierung der mit dem Rollout verbundenen Kosten für die Netzbetreiber. Im schlechtesten Fall bekommen diese nur einen Teil ihrer Kosten erstattet und müssen bis zum Jahr 2029 auf die Refinanzierung ihrer Ausgaben warten", betont Liebing. Hier müsse über die im Gesetz ergänzte Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur zügig Klarheit geschaffen werden. Liebing erinnert daran, dass der VKU und andere Verbände diese Ergänzung bereits im Rahmen der Anhörung dringend gefordert haben.

Darüber hinaus sollten die Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme angepasst werden. Denn die derzeit vorgesehenen Beträge, auf welche die Entgelte der Messstellenbetreiber begrenzt sind, gehen zurück auf eine Nutzen-Kosten-Analyse zum Smart Metering aus dem Jahr 2013. "Um wirtschaftliche Planungssicherheit für die den Rollout maßgeblich umsetzenden Unternehmen – die Netzbetreiber – sicherzustellen, müssen die Kosten, die dem Netzbetreiber entstehen, vollständig und ohne Zeitverzug anerkannt werden", fordert Der VKU-Hauptgeschäftsführer. Ansonsten sei die praktische Umsetzung des Gesetzentwurfs nicht möglich.

Der im Januar vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde am 20. April 2023 vom Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP sowie mit Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion verabschiedet. AfD und Linke stimmten dagegen. Mit der Bundesratssitzung am 12. Mai dieses Jahres soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.

Freitag, 21.04.2023, 16:27 Uhr
Fritz Wilhelm

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