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Energie & Management > Europaeische Union - Deutschland darf mehr Subventionen zum Ausgleich zahlen
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

Deutschland darf mehr Subventionen zum Ausgleich zahlen

Die EU-Kommission hat die Aufstockung der Beihilfen für deutsche Unternehmen genehmigt, die durch den Krieg in der Ukraine in Schwierigkeiten geraten sind.
Die Bundesregierung hatte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um Unternehmen finanziell zu unterstützen, die durch Sanktionsbeschlüsse Russlands oder der EU in Schwierigkeiten geraten. Für Zuschüsse, Steuererleichterungen, Garantien, Vorschüsse, Kredite und öffentliche Beteiligungen wurden insgesamt 20 Mrd. Euro bereitgestellt. Das Programm steht allen Branchen zur Verfügung außer der Finanzwirtschaft.

Ziel waren solche Firmen, die vom Anstieg der Strom- und Gaspreise betroffen sind. Sie konnten zunächst mit bis zu 30 % ihrer Energiekosten unterstützt werden, maximal 2 Mio. Euro. Für energieintensive Industrien genehmigte Brüssel Beihilfen bis zu 50 Mio. Euro je Unternehmen. Firmen unter russischer Kontrolle waren davon ausgeschlossen. Außerdem mussten bestimmte Nachhaltigkeitskriterein erfüllt werden.

Die Kommission hatte den Subventionsrahmen im April mit einigen Auflagen genehmigt. Insbesondere sollten die Beihilfen bis Ende dieses Jahres befristet sein. Sie seien unter den entstandenen Umständen „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“, teilte die Kommission im April mit. Einen weiteren „Rettungsschirm“ im Umfang von 11 Mrd. Euro genehmigte Brüssel zwei Wochen später. Damit können Bund, Länder und Gemeinden Firmen in Not mit zinsgünstigen Krediten und Kreditgarantien unter die Arme greifen.

Die Bundesregierung will in beiden Programmen die Obergrenzen für die Beihilfen anheben, die jedes Unternehmen erhalten kann. Darüber hinaus können sie in Zukunft auch Liquiditätsbeihilfen beantragen, um Handelsgeschäfte auf dem Energiemarkt abzuwickeln, die mit liquiden Vermögenswerten unterlegt werden müssen. Die Erweiterungen der Beihilfeprogramme hat die Kommission jetzt genehmigt.

Donnerstag, 18.08.2022, 16:04 Uhr
Tom Weingärtner
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Deutschland darf mehr Subventionen zum Ausgleich zahlen
Die EU-Kommission hat die Aufstockung der Beihilfen für deutsche Unternehmen genehmigt, die durch den Krieg in der Ukraine in Schwierigkeiten geraten sind.
Die Bundesregierung hatte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um Unternehmen finanziell zu unterstützen, die durch Sanktionsbeschlüsse Russlands oder der EU in Schwierigkeiten geraten. Für Zuschüsse, Steuererleichterungen, Garantien, Vorschüsse, Kredite und öffentliche Beteiligungen wurden insgesamt 20 Mrd. Euro bereitgestellt. Das Programm steht allen Branchen zur Verfügung außer der Finanzwirtschaft.

Ziel waren solche Firmen, die vom Anstieg der Strom- und Gaspreise betroffen sind. Sie konnten zunächst mit bis zu 30 % ihrer Energiekosten unterstützt werden, maximal 2 Mio. Euro. Für energieintensive Industrien genehmigte Brüssel Beihilfen bis zu 50 Mio. Euro je Unternehmen. Firmen unter russischer Kontrolle waren davon ausgeschlossen. Außerdem mussten bestimmte Nachhaltigkeitskriterein erfüllt werden.

Die Kommission hatte den Subventionsrahmen im April mit einigen Auflagen genehmigt. Insbesondere sollten die Beihilfen bis Ende dieses Jahres befristet sein. Sie seien unter den entstandenen Umständen „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“, teilte die Kommission im April mit. Einen weiteren „Rettungsschirm“ im Umfang von 11 Mrd. Euro genehmigte Brüssel zwei Wochen später. Damit können Bund, Länder und Gemeinden Firmen in Not mit zinsgünstigen Krediten und Kreditgarantien unter die Arme greifen.

Die Bundesregierung will in beiden Programmen die Obergrenzen für die Beihilfen anheben, die jedes Unternehmen erhalten kann. Darüber hinaus können sie in Zukunft auch Liquiditätsbeihilfen beantragen, um Handelsgeschäfte auf dem Energiemarkt abzuwickeln, die mit liquiden Vermögenswerten unterlegt werden müssen. Die Erweiterungen der Beihilfeprogramme hat die Kommission jetzt genehmigt.

Donnerstag, 18.08.2022, 16:04 Uhr
Tom Weingärtner

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