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Energie & Management > Bioenergie - Bioenergie-Verbände fordern längere Übergangsfrist
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Bioenergie

Bioenergie-Verbände fordern längere Übergangsfrist

Der Biomasse-Lobby ist die Übergangsfrist für den Start der Nachhaltigkeitszertifizierung zu kurz. Sie plädieren dafür, den Start auf 2023 zu verschieben.
„Das Chaos auf allen Ebenen bei der Umsetzung der RED II zeigt: Wir brauchen dringend eine umfassende Verschiebung des Starts der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf den 1. Januar 2023“, teilte Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) von vier Bioenergieverbänden, am 25. Mai mit.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hatte einen Entwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt, mit der die Branche nicht glücklich ist. Mit dieser Verordnung der Bundesregierung sollen die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeit für die Hersteller von biogenen Energieträgern national umgesetzt werden.

Hintergrund ist die Umsetzung der Erneuerbare-Energien Richtlinie der EU (RED II). Sie definiert Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit für Energie aus Biomasse. In Deutschland wird sie durch die am 8. Dezember 2021 in Kraft getretene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) umgesetzt. 
Bereits im vergangenen Jahr monierte die Branche, dass die Bundesregierung die Umsetzung von RED II monatelang lange verschleppt und gleichzeitig den Zeitdruck auf die Bioenergieunternehmen abgewälzt habe. 

„Dass immer noch Umsetzungsrechtsakte der EU-Kommission fehlen, der Start in anderen EU-Staaten und für den EU-Emissionshandel erst zum 1.1.2023 erfolgt und auch das nationale Verbuchungssystem ‚Nabisy‘ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung noch nicht läuft, zeigt, dass die Bundesregierung hier einen unverhältnismäßigen Zeitdruck auf die Bioenergiebranche aufbaut“, erklärt Rostek.

Die Verbände begrüßen zwar die gewonnene Einsicht des Bundesumweltministeriums, dass eine Zertifizierung von weit über 3.000 Holzheizkraftwerken, Biogasanlagen, Biomasse-Lieferanten und Verarbeitern nicht in einem halben Jahr zu leisten ist. Zwischen Vorlage der BioSt-NachV am 7. Dezember 2021 und dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 blieb für die Branche laut den Verbänden zu wenig Zeit, um die Umsetzung vorzubereiten und offene Fragen zu klären, so die Argumentation der Verbände. Rostek fordert für die Branche: „Diese Zeit zur Klärung sollte mit dem jetzt vorgelegten Entwurf geschaffen werden.“

Besonders im Bioabfall- und Altholzbereich würden nach wie vor große Unsicherheit bestehen, welche Anforderungen zusätzlich zu den bestehenden Dokumentations- und Kontrollpflichten gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten seien. „Es ist zu befürchten, dass allein aus Kompostwerken geschätzt 1 Mio. Tonnen Reststoffe für eine energetische Nutzung verloren gehen“, warnt Rostek. Das HBB fordert daher eine Verlängerung der Übergangsfrist in Paragraph 55 der BioSt-NachV auf den 1. Januar 2023, um die Biomasse-lieferungen umstellen und die gesamte Liefkette zertifizieren zu können.

Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik:
  • der Bundesverband Bioenergie (BBE),
  • der Deutsche Bauernverband (DBV),
  • der Fachverband Biogas (FvB)
  • und der Fachverband Holzenergie (FVH).
Gemeinsam bilden sie die Bioenergiebranche ab: von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern.

Mittwoch, 25.05.2022, 14:38 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Bioenergie - Bioenergie-Verbände fordern längere Übergangsfrist
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Bioenergie
Bioenergie-Verbände fordern längere Übergangsfrist
Der Biomasse-Lobby ist die Übergangsfrist für den Start der Nachhaltigkeitszertifizierung zu kurz. Sie plädieren dafür, den Start auf 2023 zu verschieben.
„Das Chaos auf allen Ebenen bei der Umsetzung der RED II zeigt: Wir brauchen dringend eine umfassende Verschiebung des Starts der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf den 1. Januar 2023“, teilte Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB) von vier Bioenergieverbänden, am 25. Mai mit.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hatte einen Entwurf zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) vorgelegt, mit der die Branche nicht glücklich ist. Mit dieser Verordnung der Bundesregierung sollen die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeit für die Hersteller von biogenen Energieträgern national umgesetzt werden.

Hintergrund ist die Umsetzung der Erneuerbare-Energien Richtlinie der EU (RED II). Sie definiert Anforderungen an den Nachweis der Nachhaltigkeit für Energie aus Biomasse. In Deutschland wird sie durch die am 8. Dezember 2021 in Kraft getretene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) umgesetzt. 
Bereits im vergangenen Jahr monierte die Branche, dass die Bundesregierung die Umsetzung von RED II monatelang lange verschleppt und gleichzeitig den Zeitdruck auf die Bioenergieunternehmen abgewälzt habe. 

„Dass immer noch Umsetzungsrechtsakte der EU-Kommission fehlen, der Start in anderen EU-Staaten und für den EU-Emissionshandel erst zum 1.1.2023 erfolgt und auch das nationale Verbuchungssystem ‚Nabisy‘ der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung noch nicht läuft, zeigt, dass die Bundesregierung hier einen unverhältnismäßigen Zeitdruck auf die Bioenergiebranche aufbaut“, erklärt Rostek.

Die Verbände begrüßen zwar die gewonnene Einsicht des Bundesumweltministeriums, dass eine Zertifizierung von weit über 3.000 Holzheizkraftwerken, Biogasanlagen, Biomasse-Lieferanten und Verarbeitern nicht in einem halben Jahr zu leisten ist. Zwischen Vorlage der BioSt-NachV am 7. Dezember 2021 und dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 blieb für die Branche laut den Verbänden zu wenig Zeit, um die Umsetzung vorzubereiten und offene Fragen zu klären, so die Argumentation der Verbände. Rostek fordert für die Branche: „Diese Zeit zur Klärung sollte mit dem jetzt vorgelegten Entwurf geschaffen werden.“

Besonders im Bioabfall- und Altholzbereich würden nach wie vor große Unsicherheit bestehen, welche Anforderungen zusätzlich zu den bestehenden Dokumentations- und Kontrollpflichten gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten seien. „Es ist zu befürchten, dass allein aus Kompostwerken geschätzt 1 Mio. Tonnen Reststoffe für eine energetische Nutzung verloren gehen“, warnt Rostek. Das HBB fordert daher eine Verlängerung der Übergangsfrist in Paragraph 55 der BioSt-NachV auf den 1. Januar 2023, um die Biomasse-lieferungen umstellen und die gesamte Liefkette zertifizieren zu können.

Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik:
  • der Bundesverband Bioenergie (BBE),
  • der Deutsche Bauernverband (DBV),
  • der Fachverband Biogas (FvB)
  • und der Fachverband Holzenergie (FVH).
Gemeinsam bilden sie die Bioenergiebranche ab: von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern.

Mittwoch, 25.05.2022, 14:38 Uhr
Heidi Roider

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