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Energie & Management > Recht - Abfallentsorger gehen juristisch gegen CO2-Bepreisung vor
Quelle: MAN/Frank Roger
Recht

Abfallentsorger gehen juristisch gegen CO2-Bepreisung vor

CO2-Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen sollen von Januar an bepreist werden. Dagegen zieht die Branche mit Unterstützung des VKU mit einer Musterklage vor Gericht.
Wer ab Januar aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen, also einer Müllverbrennungsanlage, CO2 ausstößt, soll dafür bezahlen. Die verwendeten Abfälle unterliegen dann der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Die Anlagenbetreiber wollen das allerdings nicht hinnehmen und haben eine „Musterklage gegen die Bundesrepublik“ eingereicht, wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mitteilt.

Die CO2-Emissionen aus Kraftstoffen im Straßenverkehr und Erdgas beziehungsweise Heizöl zur Gebäudebeheizung unterliegen dem BEHG. Die Preise für die benötigten Zertifikate sind im BEHG festgelegt: So kostet der Ausstoß von einer Tonne CO2 im Jahr 2024 35 Euro. Bislang waren die Müllverbrennungsanlagen ausgenommen, fallen aber ab Januar ebenfalls unter das BEHG.

Wie der VKU weiter mitteilte, sei die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG für die Betreiber der Anlagen mit erheblichen Mehrkosten sowie bürokratischem Aufwand verbunden. Die Entsorgungskosten für Bürger und Unternehmen würden steigen. Dagegen wehrt sich die Branche. „Im konkreten Fall wird die Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) die Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen“, so der Verband.

Branche: Kein Einfluss auf Inhalt und Menge

Mit „großer politischer und finanzieller Rückendeckung“ der Mitgliedsunternehmen der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) und des VKU sei am 6. Dezember die Musterklage durch die beauftragte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht worden.

„Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel stößt auch nach Überzeugung des VKU auf erhebliche rechtliche Bedenken, weshalb wir die Musterklage der GML ausdrücklich unterstützen“, wird Patrick Hasenkamp zitiert, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.

Bislang werden die Emissionen der Abfallverwerter monetär überhaupt nicht erfasst. Sie unterliegen auch nicht dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS), wie beispielsweise fossile Gas- oder Kohlekraftwerke. Eine mögliche Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen ist zwar auf EU-Ebene in Planung, konkrete Umsetzungsbeschlüsse gibt es noch nicht.

Ein Argument der Abfallwirtschaft gegen die CO2-Bepreisung ist, dass sie selbst keinen Einfluss auf Menge und Inhalt der Abfälle hätte, die zur thermischen Verwertung angeliefert würden. Auch könnte der Müll so statt im heimischen Kraftwerk auch im Ausland landen, um Kosten zu sparen. Naturschutzverbände sehen hingegen durchaus eine Lenkungsmöglichkeit durch die Abfallbetriebe. Stichworte sind Müllvermeidung und Prävention.

Kritisiert wurde vom Verband ebenfalls die mangelnde Gesprächsbereitschaft durch die Politik. Die ITAD und der Kläger GML hätten sich „wochenlang bemüht, mit den zuständigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der Koalition ins Gespräch zu kommen – bisher leider vergeblich“, so der VKU. Gleichwohl bleibe das Gesprächsangebot an Behörden und Politik bestehen.

Donnerstag, 7.12.2023, 17:40 Uhr
Stefan Sagmeister
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Abfallentsorger gehen juristisch gegen CO2-Bepreisung vor
CO2-Emissionen aus Müllverbrennungsanlagen sollen von Januar an bepreist werden. Dagegen zieht die Branche mit Unterstützung des VKU mit einer Musterklage vor Gericht.
Wer ab Januar aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen, also einer Müllverbrennungsanlage, CO2 ausstößt, soll dafür bezahlen. Die verwendeten Abfälle unterliegen dann der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Die Anlagenbetreiber wollen das allerdings nicht hinnehmen und haben eine „Musterklage gegen die Bundesrepublik“ eingereicht, wie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mitteilt.

Die CO2-Emissionen aus Kraftstoffen im Straßenverkehr und Erdgas beziehungsweise Heizöl zur Gebäudebeheizung unterliegen dem BEHG. Die Preise für die benötigten Zertifikate sind im BEHG festgelegt: So kostet der Ausstoß von einer Tonne CO2 im Jahr 2024 35 Euro. Bislang waren die Müllverbrennungsanlagen ausgenommen, fallen aber ab Januar ebenfalls unter das BEHG.

Wie der VKU weiter mitteilte, sei die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG für die Betreiber der Anlagen mit erheblichen Mehrkosten sowie bürokratischem Aufwand verbunden. Die Entsorgungskosten für Bürger und Unternehmen würden steigen. Dagegen wehrt sich die Branche. „Im konkreten Fall wird die Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) die Musterklage gegen die Bundesrepublik einreichen“, so der Verband.

Branche: Kein Einfluss auf Inhalt und Menge

Mit „großer politischer und finanzieller Rückendeckung“ der Mitgliedsunternehmen der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD) und des VKU sei am 6. Dezember die Musterklage durch die beauftragte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht worden.

„Die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel stößt auch nach Überzeugung des VKU auf erhebliche rechtliche Bedenken, weshalb wir die Musterklage der GML ausdrücklich unterstützen“, wird Patrick Hasenkamp zitiert, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster.

Bislang werden die Emissionen der Abfallverwerter monetär überhaupt nicht erfasst. Sie unterliegen auch nicht dem europäischen Emissionshandelssystem (ETS), wie beispielsweise fossile Gas- oder Kohlekraftwerke. Eine mögliche Einbeziehung der Müllverbrennungsanlagen ist zwar auf EU-Ebene in Planung, konkrete Umsetzungsbeschlüsse gibt es noch nicht.

Ein Argument der Abfallwirtschaft gegen die CO2-Bepreisung ist, dass sie selbst keinen Einfluss auf Menge und Inhalt der Abfälle hätte, die zur thermischen Verwertung angeliefert würden. Auch könnte der Müll so statt im heimischen Kraftwerk auch im Ausland landen, um Kosten zu sparen. Naturschutzverbände sehen hingegen durchaus eine Lenkungsmöglichkeit durch die Abfallbetriebe. Stichworte sind Müllvermeidung und Prävention.

Kritisiert wurde vom Verband ebenfalls die mangelnde Gesprächsbereitschaft durch die Politik. Die ITAD und der Kläger GML hätten sich „wochenlang bemüht, mit den zuständigen Behörden und den Bundestagsabgeordneten der Koalition ins Gespräch zu kommen – bisher leider vergeblich“, so der VKU. Gleichwohl bleibe das Gesprächsangebot an Behörden und Politik bestehen.

Donnerstag, 7.12.2023, 17:40 Uhr
Stefan Sagmeister

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