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Energie & Management > Recht - Beschleunigung von Gerichtsentscheiden bei Infrastrukturprojekten
Bundesjustizministerium Marco Buschmann (FDP) kündigt schnellere Verfahren an. Screenshot: E&M
Recht

Beschleunigung von Gerichtsentscheiden bei Infrastrukturprojekten

Das Kabinett stimmte einem Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich zu.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Planungsbeschleunigung von großen Infrastrukturvorhaben vorgelegt. Das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat diesen am 30. November gebilligt. Damit sollen verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigt werden. Der Entwurf geht nun in den Bundestag.

Betroffen von dem Gesetz sind vor allem Energieprojekte, aber auch neue Verkehrswege und Wasserstraßen. Denn die verwaltungsgerichtliche Verfahren können in diesen Bereichen aufgrund „ihrer Komplexität mitunter lange dauern“, heißt es dazu vom Justizministerium. Deshalb soll die Verfahrensdauer für Vorhaben reduziert werden. Allerdings: Die inhaltlichen Anforderungen, wie beispielsweise zum Klima- oder Artenschutz, würden durch den Entwurf nicht angetastet.

Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf Paragrafen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in der der Umgang mit großen Infrastrukturprojekten geregelt ist. So können in einem „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“ die Verfahren für Infrastrukturprojekte gegenüber anderen Verfahren vorgezogen werden. Neu ist auch ein Erörterungstermin zwei Monate nach Eingang einer Klageerwiderung. Dabei sollen der Ablauf besprochen werden und die Möglichkeiten einer „gütlichen Streitbeilegung“ ermittelt werden.

Neue Instanzen beim Bundesverwaltungsgericht

Gerichte könnten dann auch Mängel im Verwaltungsakt unter Umständen außer Acht lassen, wenn diese „offensichtlich sehr bald behoben sein werden“. Auch wenn ein Bundesgesetz feststellt, dass Infrastrukturprojekte im „überragenden öffentlichen Interesse liegen“, sollen spezielle Regeln gelten. Als Beispiel nennt hier das Ministerium die schwimmenden LNG-Anlagen zur Einfuhr von verflüssigtem Erdgas.

Weiterhin wird eine neue erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit beim Bundesverwaltungsgericht für Streitigkeiten geschaffen, die Vorhaben zur Errichtung und Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff betreffen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte zu dem Gesetzentwurf: „Wir wollen in allen Bereichen des Verfahrens schneller und dynamischer werden – bei den Verwaltungsgerichtsverfahren gehen wir nun einen wichtigen Schritt.“ Die Gerichtsverfahren zu großen Infrastrukturprojekten erhalten Vorrang und würden effizienter, eindeutig korrigierbare Mängel sollen Projekte nicht mehr aufhalten können.

Den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ kann auf der Internetseite des Justizministeriums heruntergeladen werden. Dort finden sich zudem alle Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen zu dem Entwurf.

Donnerstag, 1.12.2022, 15:50 Uhr
Stefan Sagmeister
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Bundesjustizministerium Marco Buschmann (FDP) kündigt schnellere Verfahren an. Screenshot: E&M
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Beschleunigung von Gerichtsentscheiden bei Infrastrukturprojekten
Das Kabinett stimmte einem Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich zu.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Planungsbeschleunigung von großen Infrastrukturvorhaben vorgelegt. Das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat diesen am 30. November gebilligt. Damit sollen verwaltungsgerichtliche Verfahren beschleunigt werden. Der Entwurf geht nun in den Bundestag.

Betroffen von dem Gesetz sind vor allem Energieprojekte, aber auch neue Verkehrswege und Wasserstraßen. Denn die verwaltungsgerichtliche Verfahren können in diesen Bereichen aufgrund „ihrer Komplexität mitunter lange dauern“, heißt es dazu vom Justizministerium. Deshalb soll die Verfahrensdauer für Vorhaben reduziert werden. Allerdings: Die inhaltlichen Anforderungen, wie beispielsweise zum Klima- oder Artenschutz, würden durch den Entwurf nicht angetastet.

Der Gesetzesentwurf bezieht sich auf Paragrafen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), in der der Umgang mit großen Infrastrukturprojekten geregelt ist. So können in einem „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“ die Verfahren für Infrastrukturprojekte gegenüber anderen Verfahren vorgezogen werden. Neu ist auch ein Erörterungstermin zwei Monate nach Eingang einer Klageerwiderung. Dabei sollen der Ablauf besprochen werden und die Möglichkeiten einer „gütlichen Streitbeilegung“ ermittelt werden.

Neue Instanzen beim Bundesverwaltungsgericht

Gerichte könnten dann auch Mängel im Verwaltungsakt unter Umständen außer Acht lassen, wenn diese „offensichtlich sehr bald behoben sein werden“. Auch wenn ein Bundesgesetz feststellt, dass Infrastrukturprojekte im „überragenden öffentlichen Interesse liegen“, sollen spezielle Regeln gelten. Als Beispiel nennt hier das Ministerium die schwimmenden LNG-Anlagen zur Einfuhr von verflüssigtem Erdgas.

Weiterhin wird eine neue erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit beim Bundesverwaltungsgericht für Streitigkeiten geschaffen, die Vorhaben zur Errichtung und Anbindung von Terminals zum Import von Wasserstoff betreffen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte zu dem Gesetzentwurf: „Wir wollen in allen Bereichen des Verfahrens schneller und dynamischer werden – bei den Verwaltungsgerichtsverfahren gehen wir nun einen wichtigen Schritt.“ Die Gerichtsverfahren zu großen Infrastrukturprojekten erhalten Vorrang und würden effizienter, eindeutig korrigierbare Mängel sollen Projekte nicht mehr aufhalten können.

Den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“ kann auf der Internetseite des Justizministeriums heruntergeladen werden. Dort finden sich zudem alle Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen zu dem Entwurf.

Donnerstag, 1.12.2022, 15:50 Uhr
Stefan Sagmeister

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