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Energie & Management > Recht - Bundesjustizministerium will bei Infrastruktur Tempo machen
Quelle: Shutterstock / sergign
Recht

Bundesjustizministerium will bei Infrastruktur Tempo machen

Wichtige Energie- und Infrastrukturprojekte sollen künftig nicht mehr durch jahrelange Gerichtsverfahren blockiert werden. Dafür will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) sorgen. 
(dpa) − Einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren zum Ausbau von Windenergie-Anlagen, größeren Gasversorgungsanlagen, Hochspannungsleitungen, Straßenbahn-Netzen, Flughäfen und Bundeswasserstraßen hat das Bundesjustizministerium am 18. August zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt. 

"Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung", sagte Buschmann. Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals habe höchste Priorität. Mehr Tempo sei auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei der Verbesserung des Straßen- und Schienennetzes dringend geboten. 

Laut Entwurf sollen Gerichtsverfahren zu besonders wichtigen Infrastrukturprojekten Vorrang vor anderen Verfahren erhalten. Bei Entscheidungen über einen Aufschub oder eine Aussetzung von Projekten sollen Gerichte zudem künftig etwa formale Mängel des umstrittenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn klar ist, dass diese Mängel "in absehbarer Zeit" behoben sein werden. In der Regel sollen Gerichte solche Schritte im Projekt nur aussetzen, wenn diese zu "irreversiblen", also unumkehrbaren, Nachteilen führen können. Der Bundestag muss den Neuerungen zustimmen. 

Verwaltungsgerichte sollen sich auf Planungsrecht spezialisieren

Für eine weitere Beschleunigung soll laut Entwurf eine Spezialisierung auf Planungsrecht bei den Verwaltungsgerichten sorgen. Baden-Württemberg, das bei Windkraftanlagen zu den Schlusslichtern unter den größeren Bundesländern zählt, hatte Anfang August einen Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingerichtet. Er soll insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig sein. 

Das Bundesjustizministerium betonte, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten. "So werden etwa Vorschriften des Arten- und Klimaschutzes, die bei solch großen Bauvorhaben stets zu beachten sind, nicht angetastet", hieß es in einer Mitteilung.

Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt die den Gesetzesentwurf. Ihm zufolge nehme die Bundesregierung damit das Thema Planungsbeschleunigung "erkennbar ernst". Er betont: "Wir brauchen mehr Schnelligkeit bei Energie- und Infrastrukturprojekten, damit wir unser Land klimagerecht modernisieren können." Infrastrukturprojekte dürften nicht mehr jahrelang vor Gerichten aufgehalten werden. "Im Parlamentarischen Verfahren werden wir aber auch sicherstellen, dass sich die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Gesetz wiederfinden."

Freitag, 19.08.2022, 11:59 Uhr
dpa / Davina Spohn
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Bundesjustizministerium will bei Infrastruktur Tempo machen
Wichtige Energie- und Infrastrukturprojekte sollen künftig nicht mehr durch jahrelange Gerichtsverfahren blockiert werden. Dafür will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FPD) sorgen. 
(dpa) − Einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren zum Ausbau von Windenergie-Anlagen, größeren Gasversorgungsanlagen, Hochspannungsleitungen, Straßenbahn-Netzen, Flughäfen und Bundeswasserstraßen hat das Bundesjustizministerium am 18. August zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt. 

"Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung", sagte Buschmann. Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals habe höchste Priorität. Mehr Tempo sei auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei der Verbesserung des Straßen- und Schienennetzes dringend geboten. 

Laut Entwurf sollen Gerichtsverfahren zu besonders wichtigen Infrastrukturprojekten Vorrang vor anderen Verfahren erhalten. Bei Entscheidungen über einen Aufschub oder eine Aussetzung von Projekten sollen Gerichte zudem künftig etwa formale Mängel des umstrittenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn klar ist, dass diese Mängel "in absehbarer Zeit" behoben sein werden. In der Regel sollen Gerichte solche Schritte im Projekt nur aussetzen, wenn diese zu "irreversiblen", also unumkehrbaren, Nachteilen führen können. Der Bundestag muss den Neuerungen zustimmen. 

Verwaltungsgerichte sollen sich auf Planungsrecht spezialisieren

Für eine weitere Beschleunigung soll laut Entwurf eine Spezialisierung auf Planungsrecht bei den Verwaltungsgerichten sorgen. Baden-Württemberg, das bei Windkraftanlagen zu den Schlusslichtern unter den größeren Bundesländern zählt, hatte Anfang August einen Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingerichtet. Er soll insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig sein. 

Das Bundesjustizministerium betonte, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten. "So werden etwa Vorschriften des Arten- und Klimaschutzes, die bei solch großen Bauvorhaben stets zu beachten sind, nicht angetastet", hieß es in einer Mitteilung.

Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt die den Gesetzesentwurf. Ihm zufolge nehme die Bundesregierung damit das Thema Planungsbeschleunigung "erkennbar ernst". Er betont: "Wir brauchen mehr Schnelligkeit bei Energie- und Infrastrukturprojekten, damit wir unser Land klimagerecht modernisieren können." Infrastrukturprojekte dürften nicht mehr jahrelang vor Gerichten aufgehalten werden. "Im Parlamentarischen Verfahren werden wir aber auch sicherstellen, dass sich die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Gesetz wiederfinden."

Freitag, 19.08.2022, 11:59 Uhr
dpa / Davina Spohn

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