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Energie & Management > Stromnetz - VIK will verlängerte Netzentgeltregelung
Quelle: Fotolia / Miredi
Stromnetz

VIK will verlängerte Netzentgeltregelung

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft fordert, Unternehmen sollen weiterhin Anspruch auf individuelle Netzentgelte haben.
Im vergangenen Jahr hatten Industriebetriebe die Möglichkeit, weiterhin in den Genuss individueller Netzentgelte zu kommen, auch wenn sie ihre Produktion heruntergefahren haben, um angesichts der drohenden Gasmangellage Energie zu sparen. Grundlage dafür war §118 Abs. 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der übergangsweise, für das Kalenderjahr 2022 den Unternehmen mit individuellen Netzentgelten ein Weiterbestehen ihres Anspruchs zusicherte. Dieser Anspruch, der aus der Stromnetzentgeltverordnung hervorgeht, basiert auf einem gleichmäßigen und hohen Stromverbrauch mit einer entsprechenden Staffelung der Benutzungsstundenzahl.

Da einige Unternehmen nun wieder eine Ausweitung der Produktion planten und damit die Gleichmäßigkeit des Stromverbrauchs nicht gegeben sei, würden sie ihren Anspruch auf individuelle Netzentgelte verlieren, befürchtet der Industrielle Energie- und Kraftwirtschaft (VIK). Für manche Anlagen und Standorte seien die individuellen Netzentgelte jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit des Betriebs. Folglich drohten Stilllegungen oder zumindest eine Produktion auf weiterhin niedrigem Niveau, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

"Die Unternehmen, welche in der Krise ihren Verbrauch gesenkt haben, dürfen nun nicht die Leidtragenden beim Wiederanfahren der Produktion sein", sagt Christian Seyfert. Dem Hauptgeschäftsführer des VIK zufolge würde eine Verlängerung der Übergangsregelung auf das Jahr 2023 helfen, die Industrieproduktion in Deutschland wieder anzukurbeln. Betroffen seien vor allem Zink, Stahl- und Aluminiumhütten, Papierfabriken, Chemiewerke und die Ammoniakproduktion. Diese bräuchten dringend Planungssicherheit. Deshalb sollte die vom VIK geforderte Verlängerung im Zuge der geplanten Novellierung im Herbst in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden.

"Eine solche überarbeitete Norm darf jedoch nicht, wie die Regelung des Vorjahres, die Reduktion des Gasbezuges zur Bedingung machen, sondern muss allen Unternehmen offenstehen, die bisher Anspruch auf die Wahrnehmung individueller Netzentgelte hatten", so betont Seyfert.

Mittelfristig sei eine Netzentgeltsystematik notwendig, die weiterhin individuelle Netzentgelte vorsehe, aber auch flexible Reaktionen auf Netzengpässe oder auf die fluktuierende Einspeisung der Erneuerbaren erlaube. Erste regulatorische Schritte in diese Richtung hätten die Bundesnetzagentur und der Gesetzgeber schon unternommen, sodass eine netzdienlichere Fahrweise ermöglicht werde.

Der VIK unterstreicht die Bereitschaft der Industrie zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs. "Eine Umsetzung scheitert jedoch häufig an den hohen und praxisfernen administrativen Hürden. Dazu gehören beispielsweise das verpflichtende Vermarktungsgebot eingesparter Strommengen sowie das erschwerte Nachholen der Produktion, wenn in Zeiten von Netzüberlastungen diese freiwillig heruntergefahren wird", heißt es in der Mitteilung. Gleichzeitig wirbt der VIK für einen längeren Festlegungszeitraum, der wichtig sei, damit sich die Unternehmen auf eine zunehmend flexiblere Produktion einstellen können und einen Anreiz haben, Investitionen in die Flexibilisierung der Stromnachfrage vorzunehmen.

Mittwoch, 19.07.2023, 16:37 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Stromnetz - VIK will verlängerte Netzentgeltregelung
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VIK will verlängerte Netzentgeltregelung
Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft fordert, Unternehmen sollen weiterhin Anspruch auf individuelle Netzentgelte haben.
Im vergangenen Jahr hatten Industriebetriebe die Möglichkeit, weiterhin in den Genuss individueller Netzentgelte zu kommen, auch wenn sie ihre Produktion heruntergefahren haben, um angesichts der drohenden Gasmangellage Energie zu sparen. Grundlage dafür war §118 Abs. 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der übergangsweise, für das Kalenderjahr 2022 den Unternehmen mit individuellen Netzentgelten ein Weiterbestehen ihres Anspruchs zusicherte. Dieser Anspruch, der aus der Stromnetzentgeltverordnung hervorgeht, basiert auf einem gleichmäßigen und hohen Stromverbrauch mit einer entsprechenden Staffelung der Benutzungsstundenzahl.

Da einige Unternehmen nun wieder eine Ausweitung der Produktion planten und damit die Gleichmäßigkeit des Stromverbrauchs nicht gegeben sei, würden sie ihren Anspruch auf individuelle Netzentgelte verlieren, befürchtet der Industrielle Energie- und Kraftwirtschaft (VIK). Für manche Anlagen und Standorte seien die individuellen Netzentgelte jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit des Betriebs. Folglich drohten Stilllegungen oder zumindest eine Produktion auf weiterhin niedrigem Niveau, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

"Die Unternehmen, welche in der Krise ihren Verbrauch gesenkt haben, dürfen nun nicht die Leidtragenden beim Wiederanfahren der Produktion sein", sagt Christian Seyfert. Dem Hauptgeschäftsführer des VIK zufolge würde eine Verlängerung der Übergangsregelung auf das Jahr 2023 helfen, die Industrieproduktion in Deutschland wieder anzukurbeln. Betroffen seien vor allem Zink, Stahl- und Aluminiumhütten, Papierfabriken, Chemiewerke und die Ammoniakproduktion. Diese bräuchten dringend Planungssicherheit. Deshalb sollte die vom VIK geforderte Verlängerung im Zuge der geplanten Novellierung im Herbst in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden.

"Eine solche überarbeitete Norm darf jedoch nicht, wie die Regelung des Vorjahres, die Reduktion des Gasbezuges zur Bedingung machen, sondern muss allen Unternehmen offenstehen, die bisher Anspruch auf die Wahrnehmung individueller Netzentgelte hatten", so betont Seyfert.

Mittelfristig sei eine Netzentgeltsystematik notwendig, die weiterhin individuelle Netzentgelte vorsehe, aber auch flexible Reaktionen auf Netzengpässe oder auf die fluktuierende Einspeisung der Erneuerbaren erlaube. Erste regulatorische Schritte in diese Richtung hätten die Bundesnetzagentur und der Gesetzgeber schon unternommen, sodass eine netzdienlichere Fahrweise ermöglicht werde.

Der VIK unterstreicht die Bereitschaft der Industrie zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs. "Eine Umsetzung scheitert jedoch häufig an den hohen und praxisfernen administrativen Hürden. Dazu gehören beispielsweise das verpflichtende Vermarktungsgebot eingesparter Strommengen sowie das erschwerte Nachholen der Produktion, wenn in Zeiten von Netzüberlastungen diese freiwillig heruntergefahren wird", heißt es in der Mitteilung. Gleichzeitig wirbt der VIK für einen längeren Festlegungszeitraum, der wichtig sei, damit sich die Unternehmen auf eine zunehmend flexiblere Produktion einstellen können und einen Anreiz haben, Investitionen in die Flexibilisierung der Stromnachfrage vorzunehmen.

Mittwoch, 19.07.2023, 16:37 Uhr
Fritz Wilhelm

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