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Energie & Management > Österreich - Regierung kündigt Paket für Ökoenergie-Ausbau an
Quelle: Pixabay / slon_pics
Österreich

Regierung kündigt Paket für Ökoenergie-Ausbau an

Zwei der zu diesem Zweck geplanten drei Gesetze sind allerdings schon seit längerem in Vorbereitung. Überdies ist eine Reihe von Details offen. Kritik kommt aus der Ökoenergiebranche.
Mit einem sogenannten „Energie-Paket“ will die österreichische Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen den Ökoenergie-Ausbau stärker vorantreiben. Präsentiert wurde das Paket nach der Regierungsklausur in Mauerbach bei Wien am 11. Januar. Es besteht im Wesentlichen aus drei Vorhaben, von denen zwei allerdings nicht neu sind. Erstens wird die seit Herbst in vorparlamentarischer Begutachtung befindliche Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Sie kann dort mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, also ohne Zustimmung der Opposition. Laut Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) gibt es zwar Änderungen in Details, aber nicht im Grundsätzlichen. Erhalten bleibt vor allem die Möglichkeit, mit einem UVP-Verfahren für ein Projekt zu beginnen, wenn das betreffende Bundesland (noch) keine Flächen für den Ökostromausbau ausgewiesen hat. Die Frage der Flächenwidmung wird in solchen Fällen in der UVP behandelt. Gegen diese Bestimmung liefen die Bundesländer Sturm. Sie sahen darin einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Kompetenzen. Gewessler wies dies am 11. Januar erneut zurück.

Ebenfalls nicht neu ist das seit langem angekündigte „Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG)“. Auch nach ihrer Klausur legte die Bundesregierung dazu keinen Entwurf vor. Gewessler konstatierte lediglich, die Biogasproduktion solle bis 2030 auf 10,5 Milliarden kWh pro Jahr erhöht und damit etwa versiebenfacht werden. Die Gasanbieter werden verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Verkaufsmengen durch „grüne“ Gase abzudecken, der bis 2030 auf 11 Prozent ansteigt. Gegen eine solche Quotenvorgabe hatte sich die Gaswirtschaft in der Vergangenheit mit Vehemenz ausgesprochen.

EABG als neuer Punkt

Als einzigen neuen Punkt enthält das Paket das „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ (EABG). Dieses bezieht sich laut Gewessler auf Ökostromanlagen, die wegen ihrer vergleichsweise geringen Größe keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. Für die Genehmigung derartiger Anlagen ist künftig eine einzige Behörde zuständig. Welche dies sein wird, teilte Gewessler nicht mit. Auch eine Aussendung des Bundeskanzleramts anlässlich der Klausur enthält dazu keine Angaben. Weiters soll das EABG festlegen, dass für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen keinerlei Genehmigungen mehr erforderlich sind. Ferner können Anträge allein wegen des Orts- und Landschaftsbild „nicht mehr abgelehnt werden“, teilte die Regierung mit.

Gewessler zufolge werden überdies die Fördermittel für die Photovoltaik aufgestockt: Heuer stehen für den Bau derartiger Anlagen insgesamt rund 600 Millionen Euro Euro zur Verfügung, 2022 waren es 395 Millionen Euro gewesen. Die notwendigen Mittel werden über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie eine neue Förderschiene des Klima- und Energiefonds der Bundesregierung bereitgestellt.

Von wegen „Beschleunigungspaket“

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie begrüßte die UVP-Novelle und das EABG. Diese brächten „deutliche Vereinfachungen“ mit sich. „Wesentlich ist nun, dass diese Gesetze umgehend beschlossen werden und rasch in Kraft treten“, konstatierte Präsident des Verbands, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl. Detail am Rande: Strugl hatte bei der Regierungsklausur zu aktuellen Fragen der Energiewirtschaft referiert.

Kritik kam dagegen vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Ihm zufolge ist von einem „Beschleunigungspaket“ für den Ökoenergie-Ausbau keine Rede. Neben der UVP-Novelle und dem EEG fehlten nach wie vor das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), das Energieeffizienzgesetz (EEffG) und das Klimaschutzgesetz. Für das EWG und das EEffG gebe es seit Herbst 2022 wenigstens Entwürfe. Das Klimaschutzgesetz dagegen „steckt bereits seit zwei Jahren in den Verhandlungen der Koalitionspartner.“

Streit ums Burgenland

Unterdessen gibt es Streit zwischen der Bundesregierung und dem Land Burgenland. Dessen Energielandesrat Heinrich Dorner (Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ) empörte sich über den Einspruch Gewesslers gegen den Entwurf zur Novelle des burgenländischen Raumordnungsgesetzes vom November 2022. Wie berichtet, sieht diese die Versechsfachung der Landschaftsabgabe für Windräder und die Verfünffachung der Abgabe für PV-Anlagen vor. Laut Gewessler werden damit die Bundesinteressen am Ökostromausbau gefährdet. Sie erhebt deshalb Einspruch auf Basis des Finanz-Verfassungsgesetzes. Laut Dorner dient die Novelle der Abfederung des Energiekostenanstiegs. Der Einspruch des Bundes sei eine „staatspolitische Bankrotterklärung.“ Wie das Burgenland nun vorgeht, ist offen. „Wir werden jetzt einmal beraten“, teilte Dorners Kabinett der Redaktion mit.

Mittwoch, 11.01.2023, 15:19 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Regierung kündigt Paket für Ökoenergie-Ausbau an
Quelle: Pixabay / slon_pics
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Regierung kündigt Paket für Ökoenergie-Ausbau an
Zwei der zu diesem Zweck geplanten drei Gesetze sind allerdings schon seit längerem in Vorbereitung. Überdies ist eine Reihe von Details offen. Kritik kommt aus der Ökoenergiebranche.
Mit einem sogenannten „Energie-Paket“ will die österreichische Bundesregierung aus Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP) und Grünen den Ökoenergie-Ausbau stärker vorantreiben. Präsentiert wurde das Paket nach der Regierungsklausur in Mauerbach bei Wien am 11. Januar. Es besteht im Wesentlichen aus drei Vorhaben, von denen zwei allerdings nicht neu sind. Erstens wird die seit Herbst in vorparlamentarischer Begutachtung befindliche Novelle zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) dem Parlament zur Beratung vorgelegt. Sie kann dort mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, also ohne Zustimmung der Opposition. Laut Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) gibt es zwar Änderungen in Details, aber nicht im Grundsätzlichen. Erhalten bleibt vor allem die Möglichkeit, mit einem UVP-Verfahren für ein Projekt zu beginnen, wenn das betreffende Bundesland (noch) keine Flächen für den Ökostromausbau ausgewiesen hat. Die Frage der Flächenwidmung wird in solchen Fällen in der UVP behandelt. Gegen diese Bestimmung liefen die Bundesländer Sturm. Sie sahen darin einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Kompetenzen. Gewessler wies dies am 11. Januar erneut zurück.

Ebenfalls nicht neu ist das seit langem angekündigte „Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG)“. Auch nach ihrer Klausur legte die Bundesregierung dazu keinen Entwurf vor. Gewessler konstatierte lediglich, die Biogasproduktion solle bis 2030 auf 10,5 Milliarden kWh pro Jahr erhöht und damit etwa versiebenfacht werden. Die Gasanbieter werden verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Verkaufsmengen durch „grüne“ Gase abzudecken, der bis 2030 auf 11 Prozent ansteigt. Gegen eine solche Quotenvorgabe hatte sich die Gaswirtschaft in der Vergangenheit mit Vehemenz ausgesprochen.

EABG als neuer Punkt

Als einzigen neuen Punkt enthält das Paket das „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ (EABG). Dieses bezieht sich laut Gewessler auf Ökostromanlagen, die wegen ihrer vergleichsweise geringen Größe keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. Für die Genehmigung derartiger Anlagen ist künftig eine einzige Behörde zuständig. Welche dies sein wird, teilte Gewessler nicht mit. Auch eine Aussendung des Bundeskanzleramts anlässlich der Klausur enthält dazu keine Angaben. Weiters soll das EABG festlegen, dass für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen keinerlei Genehmigungen mehr erforderlich sind. Ferner können Anträge allein wegen des Orts- und Landschaftsbild „nicht mehr abgelehnt werden“, teilte die Regierung mit.

Gewessler zufolge werden überdies die Fördermittel für die Photovoltaik aufgestockt: Heuer stehen für den Bau derartiger Anlagen insgesamt rund 600 Millionen Euro Euro zur Verfügung, 2022 waren es 395 Millionen Euro gewesen. Die notwendigen Mittel werden über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie eine neue Förderschiene des Klima- und Energiefonds der Bundesregierung bereitgestellt.

Von wegen „Beschleunigungspaket“

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie begrüßte die UVP-Novelle und das EABG. Diese brächten „deutliche Vereinfachungen“ mit sich. „Wesentlich ist nun, dass diese Gesetze umgehend beschlossen werden und rasch in Kraft treten“, konstatierte Präsident des Verbands, Verbund-Generaldirektor Michael Strugl. Detail am Rande: Strugl hatte bei der Regierungsklausur zu aktuellen Fragen der Energiewirtschaft referiert.

Kritik kam dagegen vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ). Ihm zufolge ist von einem „Beschleunigungspaket“ für den Ökoenergie-Ausbau keine Rede. Neben der UVP-Novelle und dem EEG fehlten nach wie vor das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG), das Energieeffizienzgesetz (EEffG) und das Klimaschutzgesetz. Für das EWG und das EEffG gebe es seit Herbst 2022 wenigstens Entwürfe. Das Klimaschutzgesetz dagegen „steckt bereits seit zwei Jahren in den Verhandlungen der Koalitionspartner.“

Streit ums Burgenland

Unterdessen gibt es Streit zwischen der Bundesregierung und dem Land Burgenland. Dessen Energielandesrat Heinrich Dorner (Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ) empörte sich über den Einspruch Gewesslers gegen den Entwurf zur Novelle des burgenländischen Raumordnungsgesetzes vom November 2022. Wie berichtet, sieht diese die Versechsfachung der Landschaftsabgabe für Windräder und die Verfünffachung der Abgabe für PV-Anlagen vor. Laut Gewessler werden damit die Bundesinteressen am Ökostromausbau gefährdet. Sie erhebt deshalb Einspruch auf Basis des Finanz-Verfassungsgesetzes. Laut Dorner dient die Novelle der Abfederung des Energiekostenanstiegs. Der Einspruch des Bundes sei eine „staatspolitische Bankrotterklärung.“ Wie das Burgenland nun vorgeht, ist offen. „Wir werden jetzt einmal beraten“, teilte Dorners Kabinett der Redaktion mit.

Mittwoch, 11.01.2023, 15:19 Uhr
Klaus Fischer

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