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Energie & Management > Studien - Prämie soll Energy Sharing attraktiver machen
Quelle: Shutterstock
Studien

Prämie soll Energy Sharing attraktiver machen

2,8 Cent/kWh für Windkraftanlagen, 4,9 Cent/kWh für Solaranlagen: Energy Brainpool hat berechnet, wie eine Prämie das Energy Sharing wirtschaftlich attraktiver machen könnte
Wie können wirtschaftliche Nachteile, die durch die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom (Energy Sharing) entstehen, ausgeglichen werden? Eine Antwort auf diese Frage legt nun eine vom Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und dem Ökoenergieanbieter Green Planet Energy beauftragte Untersuchung des Analyseinstituts Energy Brainpool vor: Eine Prämie in Höhe von 2,8 Cent/kWh für Windenergieanlagen beziehungsweise 4,9 Cent für Solaranlagen soll energiewirtschaftliche Aufwände ausgleichen und die Teilnahme an Energy-Sharing-Gemeinschaften attraktiver machen. Unterstützt wird der Vorschlag nach Angaben von Green Planet Energy unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV).

Dass das Energy Sharing seinem Verständnis nach ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist, hat der BEE bereits vor einiger Zeit deutlich gemacht: „Dadurch werden Preisentlastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern mit der unmittelbaren Teilhabe an der Energiewende verknüpft. Zudem werden Anreize für einen dezentralen, zeitgleichen Verbrauch erneuerbarer Energien generiert“, hieß es in einer Mitteilung des Verbandes anlässlich der Vorstellung des Positionspapiers „Eckpunkte eines Energy Sharing Modells" im April 2023.

Bereits dieses Papier wies darauf hin, dass die Umsetzung von Energy Sharing „trotz potenzieller volkswirtschaftlicher Gewinne durch den besseren regionalen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch zunächst einmal zu betriebswirtschaftlichen Mehrkosten für die Bürgerenergiegesellschaften“ führe. Diese entstünden durch den höheren Aufwand für die Abwicklung (beispielsweise die viertelstündliche reale Bilanzierung statt der Anwendung von Standardlastprofilen), Investitionen in IT, höhere Beschaffungskosten (durch stärkeren Kurzfristhandel und ein höheres Mengen- und Preisrisiko), höhere Ausgleichsenergiekosten wie auch den Marktwertverlust der beteiligten Erneuerbaren Energien. Zur Deckung dieser Mehrkosten, heißt es in dem Papier, bedürfe es entweder einer entsprechenden Senkung der Stromnebenkosten für den Energy-Sharing-Anteil oder einer externalisierten Prämie.
 
Die Analyse "Höhe einer Energy-Sharing-Prämie"
(zum Öffnen des pdf bitte auf das Bild klicken)
Quelle: Energy Brainpool

Den aktuellen Analysen von Energy Brainpool zufolge könnte ein solches Prämien-Modell auf Regionalität beruhen: Innerhalb eines Postleitzahlen-Radius von 50 Kilometern sollen Mitglieder einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG) den Ökostrom aus gemeinsamen Anlagen viertelstundenscharf bilanziert verbrauchen dürfen. Die Höhe der Prämie für Wind- und Solaranlagen werde auf Basis der Kosten ermittelt. Darüber hinaus sei auch eine Anreizkomponente enthalten, damit Haushaltskunden aus ihrem bestehenden Stromtarif in ein Energy Sharing-Modell wechseln.

„Das Bundeswirtschaftsministerium sollte nun ein Gesetz für Energy Sharing vorlegen”, fordert Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie. „Der regulatorische Rahmen muss jetzt geschaffen werden, damit Mitglieder von bestehenden und neuen Bürgerenergiegesellschaften wirtschaftlich den gemeinsam erzeugten Strom nutzen können. Dazu brauchen sie unter Berücksichtigung der Mehrkosten einen Anreiz in Form einer Förderprämie.”

Mittwoch, 5.07.2023, 13:42 Uhr
Katia Meyer-Tien
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Prämie soll Energy Sharing attraktiver machen
2,8 Cent/kWh für Windkraftanlagen, 4,9 Cent/kWh für Solaranlagen: Energy Brainpool hat berechnet, wie eine Prämie das Energy Sharing wirtschaftlich attraktiver machen könnte
Wie können wirtschaftliche Nachteile, die durch die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom (Energy Sharing) entstehen, ausgeglichen werden? Eine Antwort auf diese Frage legt nun eine vom Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und dem Ökoenergieanbieter Green Planet Energy beauftragte Untersuchung des Analyseinstituts Energy Brainpool vor: Eine Prämie in Höhe von 2,8 Cent/kWh für Windenergieanlagen beziehungsweise 4,9 Cent für Solaranlagen soll energiewirtschaftliche Aufwände ausgleichen und die Teilnahme an Energy-Sharing-Gemeinschaften attraktiver machen. Unterstützt wird der Vorschlag nach Angaben von Green Planet Energy unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV).

Dass das Energy Sharing seinem Verständnis nach ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist, hat der BEE bereits vor einiger Zeit deutlich gemacht: „Dadurch werden Preisentlastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern mit der unmittelbaren Teilhabe an der Energiewende verknüpft. Zudem werden Anreize für einen dezentralen, zeitgleichen Verbrauch erneuerbarer Energien generiert“, hieß es in einer Mitteilung des Verbandes anlässlich der Vorstellung des Positionspapiers „Eckpunkte eines Energy Sharing Modells" im April 2023.

Bereits dieses Papier wies darauf hin, dass die Umsetzung von Energy Sharing „trotz potenzieller volkswirtschaftlicher Gewinne durch den besseren regionalen Ausgleich von Erzeugung und Verbrauch zunächst einmal zu betriebswirtschaftlichen Mehrkosten für die Bürgerenergiegesellschaften“ führe. Diese entstünden durch den höheren Aufwand für die Abwicklung (beispielsweise die viertelstündliche reale Bilanzierung statt der Anwendung von Standardlastprofilen), Investitionen in IT, höhere Beschaffungskosten (durch stärkeren Kurzfristhandel und ein höheres Mengen- und Preisrisiko), höhere Ausgleichsenergiekosten wie auch den Marktwertverlust der beteiligten Erneuerbaren Energien. Zur Deckung dieser Mehrkosten, heißt es in dem Papier, bedürfe es entweder einer entsprechenden Senkung der Stromnebenkosten für den Energy-Sharing-Anteil oder einer externalisierten Prämie.
 
Die Analyse "Höhe einer Energy-Sharing-Prämie"
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Quelle: Energy Brainpool

Den aktuellen Analysen von Energy Brainpool zufolge könnte ein solches Prämien-Modell auf Regionalität beruhen: Innerhalb eines Postleitzahlen-Radius von 50 Kilometern sollen Mitglieder einer Bürgerenergiegesellschaft (BEG) den Ökostrom aus gemeinsamen Anlagen viertelstundenscharf bilanziert verbrauchen dürfen. Die Höhe der Prämie für Wind- und Solaranlagen werde auf Basis der Kosten ermittelt. Darüber hinaus sei auch eine Anreizkomponente enthalten, damit Haushaltskunden aus ihrem bestehenden Stromtarif in ein Energy Sharing-Modell wechseln.

„Das Bundeswirtschaftsministerium sollte nun ein Gesetz für Energy Sharing vorlegen”, fordert Malte Zieher, geschäftsführender Vorstand beim Bündnis Bürgerenergie. „Der regulatorische Rahmen muss jetzt geschaffen werden, damit Mitglieder von bestehenden und neuen Bürgerenergiegesellschaften wirtschaftlich den gemeinsam erzeugten Strom nutzen können. Dazu brauchen sie unter Berücksichtigung der Mehrkosten einen Anreiz in Form einer Förderprämie.”

Mittwoch, 5.07.2023, 13:42 Uhr
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