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Energie & Management > Regenerative - Regierung: Energy Sharing erst nach dem Solarpaket I
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative

Regierung: Energy Sharing erst nach dem Solarpaket I

Das Wirtschaftsministerium hat sich vage zum Fahrplan und zur Förderung von Prosumer-Zusammenschlüssen geäußert. Manch ein Parlamentarier will da schneller sein als das Kabinett.
Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium (BMWK), Stefan Wenzel (Grüne), kündigte an, dass sein Haus die Stärkung der Bürgerenergie und der gemeinschaftlichen Erzeugung, Verteilung und Abnahme von Strom (Energy Sharing) im Herbst "intensiv diskutieren" wird, je nachdem im Rahmen des Solarpakets II oder des Windpakets II. Erst müsse aber das Solarpaket I abgeschlossen sein, sagte Wenzel am 6. Juli bei einer neuerlichen Vorstellung eines Energy-Sharing-Konzepts durch das Bündnis Bürgerenergie (BEn) und den Raiffeisen- und Genossenschaftsverband (DRGV) in Berlin.

Das war dem energiepolitischen SPD-Koordinator im Bundestag, Timon Gremmels, zu vage und zu spät: "Vielleicht kriegen wir das Energy Sharing schon ins Solarpaket I rein", sagte der Abgeordnete. Seine SPD-Fraktion habe "Ambitionen", an diesem Gesetzgebungspaket im Bundestag "Hand anzulegen", wie sie es mit den Preisbremsen Ende 2022 auch schon getan habe. Das Solarpaket I komme erst im Oktober in den Bundestag. Staatssekretär Wenzel sprach davon, dass im zweiten Halbjahr ein Stakeholder-Dialog dazu geplant sei.

Für ein Solarpaket II, so meinte wiederum Gremmels, bedeute das, dass es erst ein Jahr später parlamentarisch behandelt werde. Es gebe wieder ein großes Interesse an Bürgerenergie, berichtete Gremmels von einer Veranstaltung in seinem Wahlkreis Kassel: "Die wollen alle die Scheune gegenüber mit Solaranlagen versehen und endlich loslegen", verdeutlichte er.
 
Diskutierten am 6. Juli in Berlin über Energy Sharing (von links): Bernhard Herrmann, Staatssekretär Stefan Wenzel (beide Grüne), Timon Gremmels (SPD) und Konrad Stockmeier (FDP)
Quelle: E&M / Georg Eble

Bernhard Herrmann, für die Grünen im Energieausschuss, erinnerte daran, dass im Koalitionsvertrag der Ampel Folgendes steht: Im Rahmen des europarechtlich Möglichen werden wir die Rahmenbedingungen für die Bürger-Energie verbessern (Energy Sharing, Prüfung eines Fonds, der die Risiken absichert) und insgesamt die De-minimis-Regelungen als Beitrag zum Bürokratieabbau ausschöpfen." Bei der Umsetzung sei bislang der Ukrainekrieg dazwischengekommen. 

Förderung zusätzlich zur Förderung

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete wiederholte die Forderung seiner Partei, auch beim Energy Sharing den Mieterstrom-Zuschlag von 2 Cent/kWh zu zahlen, um die örtliche Akzeptanz der Erneuerbaren-Anlagen zu heben. Im April hatten BEn und DRGV ihre "Eckpunkte eines Energy Sharing Modells" erstmals vorgestellt. Sie fordern mit Unterstützung einer Studie von Energy Brainpool, zusätzlich zur bestehenden Förderung grüner Kraftwerke 2,8 Cent/kWh bei Energy Sharing von Windkraft und 4,9 Cent/kWh im Falle von PV auszuschütten, um die ehrenamtlichen Sharer von energiewirtschaftlichen Abwicklungskosten zu befreien und zu solchen Modellen anzureizen.

Damit hat FDP-Energieausschuss-Mitglied und EEG-Berichterstatter Konrad Stockmeier ein ordnungspolitisches Problem: Einige Vorschläge der Verbände seien aufzugreifen, er sei aber "zurückhaltender bei einer spezifischen Energy-Sharing-Prämie". Einer wie auch immer gearteten neuen Umlage gab keiner der Ampelkoalitionäre eine politische Chance.

Der Mitautor des EEG, Hans-Josef Fell (Grüne), hatte die Wiedereinführung einer verbraucherfinanzierten Umlage angeregt. Dies habe den Vorteil, dass weder das Finanzministerium noch Brüssel gefragt werden müssten. Das EEG-Umlagekonto, aus dem nach dem Willen der beiden Verbände die Energy-Sharing-Förderung bezahlt werden soll und das Ende Mai noch ein Guthaben von knapp 12 Milliarden Euro aufwies, gelte dagegen beihilferechtlich mittlerweile als Steuergeld.

Fells Parteifreund Herrmann erwiderte, eine "Umlage", die Energie verteuere, wolle nach der gescheiterten Gasumlage und der abgeschafften EEG-Umlage im politischen Berlin "keiner mehr anfassen". Das Energieausschuss-Mitglied sprach sich stattdessen für den Abbau rechtlicher Hürden gegen das Energy Sharing und eine Steuerentlastung aus.

Staatssekretär: Gesetzgeberische "Fallstricke"

Staatssekretär Wenzel nannte den Vorschlag der beiden Verbände zwar "charmant", warnte aber in einem Atemzug, man müsse sich "genau anschauen", wie hoch eine Energy-Sharing-Prämie ausfallen solle und ob es überhaupt eine brauche. Eine Förderung in Gesetz zu gießen, biete nicht näher beschriebene "Fallstricke". Auch wie gemeinschaftliche lokale Grünstrom-Erzeugung "gemeinschaftlichen Nutzen" stifte und sich aufs Verteilnetz auswirke, sei "im Detail zu prüfen".

Freitag, 7.07.2023, 16:16 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Regierung: Energy Sharing erst nach dem Solarpaket I
Quelle: Fotolia / Jürgen Fälchle
Regenerative
Regierung: Energy Sharing erst nach dem Solarpaket I
Das Wirtschaftsministerium hat sich vage zum Fahrplan und zur Förderung von Prosumer-Zusammenschlüssen geäußert. Manch ein Parlamentarier will da schneller sein als das Kabinett.
Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium (BMWK), Stefan Wenzel (Grüne), kündigte an, dass sein Haus die Stärkung der Bürgerenergie und der gemeinschaftlichen Erzeugung, Verteilung und Abnahme von Strom (Energy Sharing) im Herbst "intensiv diskutieren" wird, je nachdem im Rahmen des Solarpakets II oder des Windpakets II. Erst müsse aber das Solarpaket I abgeschlossen sein, sagte Wenzel am 6. Juli bei einer neuerlichen Vorstellung eines Energy-Sharing-Konzepts durch das Bündnis Bürgerenergie (BEn) und den Raiffeisen- und Genossenschaftsverband (DRGV) in Berlin.

Das war dem energiepolitischen SPD-Koordinator im Bundestag, Timon Gremmels, zu vage und zu spät: "Vielleicht kriegen wir das Energy Sharing schon ins Solarpaket I rein", sagte der Abgeordnete. Seine SPD-Fraktion habe "Ambitionen", an diesem Gesetzgebungspaket im Bundestag "Hand anzulegen", wie sie es mit den Preisbremsen Ende 2022 auch schon getan habe. Das Solarpaket I komme erst im Oktober in den Bundestag. Staatssekretär Wenzel sprach davon, dass im zweiten Halbjahr ein Stakeholder-Dialog dazu geplant sei.

Für ein Solarpaket II, so meinte wiederum Gremmels, bedeute das, dass es erst ein Jahr später parlamentarisch behandelt werde. Es gebe wieder ein großes Interesse an Bürgerenergie, berichtete Gremmels von einer Veranstaltung in seinem Wahlkreis Kassel: "Die wollen alle die Scheune gegenüber mit Solaranlagen versehen und endlich loslegen", verdeutlichte er.
 
Diskutierten am 6. Juli in Berlin über Energy Sharing (von links): Bernhard Herrmann, Staatssekretär Stefan Wenzel (beide Grüne), Timon Gremmels (SPD) und Konrad Stockmeier (FDP)
Quelle: E&M / Georg Eble

Bernhard Herrmann, für die Grünen im Energieausschuss, erinnerte daran, dass im Koalitionsvertrag der Ampel Folgendes steht: Im Rahmen des europarechtlich Möglichen werden wir die Rahmenbedingungen für die Bürger-Energie verbessern (Energy Sharing, Prüfung eines Fonds, der die Risiken absichert) und insgesamt die De-minimis-Regelungen als Beitrag zum Bürokratieabbau ausschöpfen." Bei der Umsetzung sei bislang der Ukrainekrieg dazwischengekommen. 

Förderung zusätzlich zur Förderung

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete wiederholte die Forderung seiner Partei, auch beim Energy Sharing den Mieterstrom-Zuschlag von 2 Cent/kWh zu zahlen, um die örtliche Akzeptanz der Erneuerbaren-Anlagen zu heben. Im April hatten BEn und DRGV ihre "Eckpunkte eines Energy Sharing Modells" erstmals vorgestellt. Sie fordern mit Unterstützung einer Studie von Energy Brainpool, zusätzlich zur bestehenden Förderung grüner Kraftwerke 2,8 Cent/kWh bei Energy Sharing von Windkraft und 4,9 Cent/kWh im Falle von PV auszuschütten, um die ehrenamtlichen Sharer von energiewirtschaftlichen Abwicklungskosten zu befreien und zu solchen Modellen anzureizen.

Damit hat FDP-Energieausschuss-Mitglied und EEG-Berichterstatter Konrad Stockmeier ein ordnungspolitisches Problem: Einige Vorschläge der Verbände seien aufzugreifen, er sei aber "zurückhaltender bei einer spezifischen Energy-Sharing-Prämie". Einer wie auch immer gearteten neuen Umlage gab keiner der Ampelkoalitionäre eine politische Chance.

Der Mitautor des EEG, Hans-Josef Fell (Grüne), hatte die Wiedereinführung einer verbraucherfinanzierten Umlage angeregt. Dies habe den Vorteil, dass weder das Finanzministerium noch Brüssel gefragt werden müssten. Das EEG-Umlagekonto, aus dem nach dem Willen der beiden Verbände die Energy-Sharing-Förderung bezahlt werden soll und das Ende Mai noch ein Guthaben von knapp 12 Milliarden Euro aufwies, gelte dagegen beihilferechtlich mittlerweile als Steuergeld.

Fells Parteifreund Herrmann erwiderte, eine "Umlage", die Energie verteuere, wolle nach der gescheiterten Gasumlage und der abgeschafften EEG-Umlage im politischen Berlin "keiner mehr anfassen". Das Energieausschuss-Mitglied sprach sich stattdessen für den Abbau rechtlicher Hürden gegen das Energy Sharing und eine Steuerentlastung aus.

Staatssekretär: Gesetzgeberische "Fallstricke"

Staatssekretär Wenzel nannte den Vorschlag der beiden Verbände zwar "charmant", warnte aber in einem Atemzug, man müsse sich "genau anschauen", wie hoch eine Energy-Sharing-Prämie ausfallen solle und ob es überhaupt eine brauche. Eine Förderung in Gesetz zu gießen, biete nicht näher beschriebene "Fallstricke". Auch wie gemeinschaftliche lokale Grünstrom-Erzeugung "gemeinschaftlichen Nutzen" stifte und sich aufs Verteilnetz auswirke, sei "im Detail zu prüfen".

Freitag, 7.07.2023, 16:16 Uhr
Georg Eble

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