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Energie & Management > Windkraft Onshore - NRW trägt 1.000-m-Abstandsregel für Turbinen zu Grabe
Quelle: Fotolia / John
Windkraft Onshore

NRW trägt 1.000-m-Abstandsregel für Turbinen zu Grabe

Mit der erwarteten Mehrheit der Koalitionsfraktionen sowie der SPD hat der Landtag Nordrhein-Westfalens die Mindestabstandsregel für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gestrichen.
In dritter Lesung hat der Landtag Nordrhein-Westfalens am 25. August die 1.000-Meter-Regelung für den Abstand von Windkraftwerken zu Wohnhäusern endgültig getilgt. Die Mehrheit der Koalitionspartner CDU und Grüne konnten dabei auf die – gleichwohl nicht erforderliche – Unterstützung der SPD-Parlamentarier zählen.

Die dritte Lesung war auf Antrag der AfD nötig geworden, die schließlich noch eine namentliche Abstimmung durchsetzte. Von 170 Abstimmenden folgten 148 der Änderung des betreffenden Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches. Für die CDU sagte Bernhard Hoppe-Biermeyer in der kurzen Debatte, das Streichen der Paragrafen erfolge in Einklang mit der laufenden Landesentwicklungsplanung (LEP).

Diese erfolgt nach Maßgabe des Bundesgesetzes zur Flächenausweisung der einzelnen Bundesländer, NRW will schon 2025 rechtliche Klarheit über die 1,8 Prozent auszuweisender Gebiete schaffen. Berlin gibt den Ländern bis 2032 Zeit. Schwarz-Grün will in dieser Legislatur (bis 2027) 1.000 neue Windkraftanlagen errichten, 200 pro Jahr. Im laufenden Jahr hatten bis Anfang August bereits 170 Anlagen einen Zuschlag bei Ausschreibungen erhalten − es könnte das erste Jahr werden, in dem die Koalition ihr Ziel erreicht.

Für die Grünen verwies Michael Röls-Leitmann auf die Probleme, die durch die im Juli 2021 eingeführte Abstandsregel entstanden seien. Unternehmen hätten ihre Projekte reduzieren oder aufgeben müssen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte dies indirekt in einer Studie: Demnach seien 42 Prozent mehr Fläche für Windkraft theoretisch verfügbar, sollten die 1.000 Meter fallen.

Ruder bei der Energiewende herumreißen

Erste Modifikationen an der Regel hatte Schwarz-Grün Anfang 2023 durchgesetzt, die Abstandsregel galt nicht mehr für Turbinen in existierenden Windkraftvorrangebieten und im Falle des Erneuerns alter durch moderne Anlagen (Repowering). „Der Wind hat sich gedreht, wir können das Ruder bei der Energiewende in NRW herumreißen“, so Röls-Leitmann.

Die Sozialdemokraten stimmten für den Koalitionsentwurf, weil sie ähnliche Anträge bereits mit den Grünen noch zu gemeinsamen Oppositionszeiten und dann allein im März 2023 eingereicht hatten. Im Frühjahr hatten die Grünen die CDU aber noch nicht vom Streichen der Regel überzeugen können. Für die SPD verlangte Andre Stinka, die Regierungspräsidien beim Umsetzen der LEP-Flächenausweisung personell zu stärken. In enger Kooperation mit den Kommunen, wo die zusätzlichen Anlagen letztlich entstehen, müsse der Ausbau der Windkraft und der Erhalt des Industriestandorts NRW gelingen. „Das ist bei allem Streit das gemeinsame Ziel“, so Stinka.

Die FDP war neben der AfD, die eine auf 2.000 Meter vergrößerte Abstandspflicht beantragte (und damit natürlich scheiterte), die andere Fraktion, die von einer Distanzvorgabe für Windkraftanlagen zur Bebauung nicht lassen wollte. Die Liberalen sind die Erfinder der 1.000-m-Regel und blieben bei ihrer Sichtweise, dass der Abstand „Rechtssicherheit und Verlässlichkeit“ in den Windkraft-Ausbau gebracht habe, so der Abgeordnete Dietmar Brockes.

Freitag, 25.08.2023, 14:39 Uhr
Volker Stephan
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Windkraft Onshore
NRW trägt 1.000-m-Abstandsregel für Turbinen zu Grabe
Mit der erwarteten Mehrheit der Koalitionsfraktionen sowie der SPD hat der Landtag Nordrhein-Westfalens die Mindestabstandsregel für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gestrichen.
In dritter Lesung hat der Landtag Nordrhein-Westfalens am 25. August die 1.000-Meter-Regelung für den Abstand von Windkraftwerken zu Wohnhäusern endgültig getilgt. Die Mehrheit der Koalitionspartner CDU und Grüne konnten dabei auf die – gleichwohl nicht erforderliche – Unterstützung der SPD-Parlamentarier zählen.

Die dritte Lesung war auf Antrag der AfD nötig geworden, die schließlich noch eine namentliche Abstimmung durchsetzte. Von 170 Abstimmenden folgten 148 der Änderung des betreffenden Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches. Für die CDU sagte Bernhard Hoppe-Biermeyer in der kurzen Debatte, das Streichen der Paragrafen erfolge in Einklang mit der laufenden Landesentwicklungsplanung (LEP).

Diese erfolgt nach Maßgabe des Bundesgesetzes zur Flächenausweisung der einzelnen Bundesländer, NRW will schon 2025 rechtliche Klarheit über die 1,8 Prozent auszuweisender Gebiete schaffen. Berlin gibt den Ländern bis 2032 Zeit. Schwarz-Grün will in dieser Legislatur (bis 2027) 1.000 neue Windkraftanlagen errichten, 200 pro Jahr. Im laufenden Jahr hatten bis Anfang August bereits 170 Anlagen einen Zuschlag bei Ausschreibungen erhalten − es könnte das erste Jahr werden, in dem die Koalition ihr Ziel erreicht.

Für die Grünen verwies Michael Röls-Leitmann auf die Probleme, die durch die im Juli 2021 eingeführte Abstandsregel entstanden seien. Unternehmen hätten ihre Projekte reduzieren oder aufgeben müssen. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigte dies indirekt in einer Studie: Demnach seien 42 Prozent mehr Fläche für Windkraft theoretisch verfügbar, sollten die 1.000 Meter fallen.

Ruder bei der Energiewende herumreißen

Erste Modifikationen an der Regel hatte Schwarz-Grün Anfang 2023 durchgesetzt, die Abstandsregel galt nicht mehr für Turbinen in existierenden Windkraftvorrangebieten und im Falle des Erneuerns alter durch moderne Anlagen (Repowering). „Der Wind hat sich gedreht, wir können das Ruder bei der Energiewende in NRW herumreißen“, so Röls-Leitmann.

Die Sozialdemokraten stimmten für den Koalitionsentwurf, weil sie ähnliche Anträge bereits mit den Grünen noch zu gemeinsamen Oppositionszeiten und dann allein im März 2023 eingereicht hatten. Im Frühjahr hatten die Grünen die CDU aber noch nicht vom Streichen der Regel überzeugen können. Für die SPD verlangte Andre Stinka, die Regierungspräsidien beim Umsetzen der LEP-Flächenausweisung personell zu stärken. In enger Kooperation mit den Kommunen, wo die zusätzlichen Anlagen letztlich entstehen, müsse der Ausbau der Windkraft und der Erhalt des Industriestandorts NRW gelingen. „Das ist bei allem Streit das gemeinsame Ziel“, so Stinka.

Die FDP war neben der AfD, die eine auf 2.000 Meter vergrößerte Abstandspflicht beantragte (und damit natürlich scheiterte), die andere Fraktion, die von einer Distanzvorgabe für Windkraftanlagen zur Bebauung nicht lassen wollte. Die Liberalen sind die Erfinder der 1.000-m-Regel und blieben bei ihrer Sichtweise, dass der Abstand „Rechtssicherheit und Verlässlichkeit“ in den Windkraft-Ausbau gebracht habe, so der Abgeordnete Dietmar Brockes.

Freitag, 25.08.2023, 14:39 Uhr
Volker Stephan

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