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Energie & Management > Windkraft Onshore - In NRW wächst die Kritik an Windkraftplänen der Behörden
Quelle: Pixabay / Simon
Windkraft Onshore

In NRW wächst die Kritik an Windkraftplänen der Behörden

Die ersten Vorschläge der Regionalräte zur Ausweisung von Windkraftflächen treiben den Erneuerbaren-Landesverband in Nordrhein-Westfalen zur Weißglut. Die Opposition nimmt dies auf.
Wie ernst meinen es die Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen mit dem Windkraft-Ausbau? Diese Frage stellt sich, nachdem die Bezirksregierungen für Münster und Arnsberg ihre Vorstellungen zur erforderlichen Flächenausweisung öffentlich gemacht haben. Der Interessenverband der Erneuerbaren-Unternehmen (LEE NRW) jedenfalls ist erbost.

„Was zählt, sind einzig und allein geeignete Flächen, auf den moderne Windenergieanlagen geplant und errichtet werden können“, sagt LEE-Vorsitzender Hans-Josef Vogel laut einer Verbandsmitteilung. Er reagiert damit auf die Flächenkulissen, die den Regionalräten für das Münsterland und Arnsberg (Sauerland) vorschweben.

Auf die Ausweisungen für die Münsterland-Landkreise hatte der LEE NRW bereits mit Kritik reagiert (wir berichteten). Hier hatte der Regionalrat deutlich gemacht, auch solche Areale in die Berechnungen einfließen zu lassen, obwohl sie sehr dicht an die Wohnbebauung heranreichen. Dabei sind immissionschutzrechtlich gewisse Abstände von Windkraftanlagen zu Gebäuden verpflichtend einzuhalten (mindestens das Zweifache der Anlagenhöhe).

Arnsberger Regionalrat will beerdigte 1.000-m-Regel wiederbeleben

Nun deutet vieles im Regierungsbezirk Arnsberg darauf hin, dass dort längst überholt scheinende Vorgaben eine Renaissance erleben. Die von der Bezirksregierung erarbeitete Beschlussvorlage für den dortigen Regionalrat jedenfalls beinhaltet die Vorschrift, dass Windturbinen eine Distanz von 1.000 Metern zur Wohnbebauung einhalten sollen. Diese landesweite Regelung, 2021 eingeführt von der abgewählten CDU-FDP-Koalition, hatte das aktuell in Düsseldorf regierende Bündnis aus CDU und Grünen gerade erst am 25. August wieder einkassiert.

In Arnsberg sollen Windkraftanlagen ferner einen Mindestabstand von 440 Metern zu touristisch bedeutenden Seen und Wanderwegen einhalten. Dies wird damit begründet, dass auch dem Tourismus „als wesentlichem Wirtschaftsfaktor in der Region“ bei der Flächenausweisung Rechnung zu tragen sei. Dadurch ist der Bau von vier Anlagen, die Steffen Lackmann am Möhnesee plant, unsicher. Dem WDR sagte der Paderborner Windkraft-Entwickler, in Kombination gefährdeten die strengen Abstandsauflagen insgesamt 40 geplante Turbinen im Sauerland.

Lobbyverband: Jetzt vorsorglich mehr Flächen ausweisen

Die Ausweisung von Flächen in den sechs Planungsregionen des Landes NRW ist erforderlich, weil das Land damit seine Hausaufgaben beim Windkraftausbau erledigen will. Die Bundesregierung hatte den Bundesländern klare Vorgaben gemacht, wie viel Prozent ihrer Gesamtfläche für Windkraft zur Verfügung stehen muss. NRW wollte mit der Ankündigung, sein 1,8-Prozent-Ziel schon 2025 – und nicht erst 2032 – erfüllen zu wollen, eigentlich Tempo demonstrieren. Die Kritik lautet nun, dass die Regionen der Landesebene nicht folgten und das Flächenziel insgesamt in Frage gestellt sei.

So formulierte es auch die SPD, größte Oppositionspartei im NRW-Landtag. Sie hatte das Thema am 22. September in einer Aktuellen Stunde auf die Tagesordnung gebracht. Die SPD kritisiert darin, dass die Landesregierung mit ihrer Methode gescheitert sei, die Windkraft ambitioniert auszubauen. Denn den Landesentwicklungsplan parallel mit den Regionalplänen entsprechend zu ändern, sei nach den Rückmeldungen aus Münster und Arnsberg offenbar der falsche Weg gewesen. Pikant ist dabei, dass sich auch CDU und Grüne vor Ort in den Planungsregionen mit ihren Auflagen gegen die Ziele der Landesparteien stellen.

LEE-Vorsitzender Hans-Josef Vogel fordert nun schnelle Kurskorrekturen. „Im Zweifel sollten schon jetzt mehr als die Mindestflächen ausgewiesen werden, damit die Regionalräte nicht später in aufwändigen bürokratischen Verfahren ihre Regionalpläne erneut überarbeiten müssen“, sagt er.

Freitag, 22.09.2023, 15:34 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Windkraft Onshore - In NRW wächst die Kritik an Windkraftplänen der Behörden
Quelle: Pixabay / Simon
Windkraft Onshore
In NRW wächst die Kritik an Windkraftplänen der Behörden
Die ersten Vorschläge der Regionalräte zur Ausweisung von Windkraftflächen treiben den Erneuerbaren-Landesverband in Nordrhein-Westfalen zur Weißglut. Die Opposition nimmt dies auf.
Wie ernst meinen es die Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen mit dem Windkraft-Ausbau? Diese Frage stellt sich, nachdem die Bezirksregierungen für Münster und Arnsberg ihre Vorstellungen zur erforderlichen Flächenausweisung öffentlich gemacht haben. Der Interessenverband der Erneuerbaren-Unternehmen (LEE NRW) jedenfalls ist erbost.

„Was zählt, sind einzig und allein geeignete Flächen, auf den moderne Windenergieanlagen geplant und errichtet werden können“, sagt LEE-Vorsitzender Hans-Josef Vogel laut einer Verbandsmitteilung. Er reagiert damit auf die Flächenkulissen, die den Regionalräten für das Münsterland und Arnsberg (Sauerland) vorschweben.

Auf die Ausweisungen für die Münsterland-Landkreise hatte der LEE NRW bereits mit Kritik reagiert (wir berichteten). Hier hatte der Regionalrat deutlich gemacht, auch solche Areale in die Berechnungen einfließen zu lassen, obwohl sie sehr dicht an die Wohnbebauung heranreichen. Dabei sind immissionschutzrechtlich gewisse Abstände von Windkraftanlagen zu Gebäuden verpflichtend einzuhalten (mindestens das Zweifache der Anlagenhöhe).

Arnsberger Regionalrat will beerdigte 1.000-m-Regel wiederbeleben

Nun deutet vieles im Regierungsbezirk Arnsberg darauf hin, dass dort längst überholt scheinende Vorgaben eine Renaissance erleben. Die von der Bezirksregierung erarbeitete Beschlussvorlage für den dortigen Regionalrat jedenfalls beinhaltet die Vorschrift, dass Windturbinen eine Distanz von 1.000 Metern zur Wohnbebauung einhalten sollen. Diese landesweite Regelung, 2021 eingeführt von der abgewählten CDU-FDP-Koalition, hatte das aktuell in Düsseldorf regierende Bündnis aus CDU und Grünen gerade erst am 25. August wieder einkassiert.

In Arnsberg sollen Windkraftanlagen ferner einen Mindestabstand von 440 Metern zu touristisch bedeutenden Seen und Wanderwegen einhalten. Dies wird damit begründet, dass auch dem Tourismus „als wesentlichem Wirtschaftsfaktor in der Region“ bei der Flächenausweisung Rechnung zu tragen sei. Dadurch ist der Bau von vier Anlagen, die Steffen Lackmann am Möhnesee plant, unsicher. Dem WDR sagte der Paderborner Windkraft-Entwickler, in Kombination gefährdeten die strengen Abstandsauflagen insgesamt 40 geplante Turbinen im Sauerland.

Lobbyverband: Jetzt vorsorglich mehr Flächen ausweisen

Die Ausweisung von Flächen in den sechs Planungsregionen des Landes NRW ist erforderlich, weil das Land damit seine Hausaufgaben beim Windkraftausbau erledigen will. Die Bundesregierung hatte den Bundesländern klare Vorgaben gemacht, wie viel Prozent ihrer Gesamtfläche für Windkraft zur Verfügung stehen muss. NRW wollte mit der Ankündigung, sein 1,8-Prozent-Ziel schon 2025 – und nicht erst 2032 – erfüllen zu wollen, eigentlich Tempo demonstrieren. Die Kritik lautet nun, dass die Regionen der Landesebene nicht folgten und das Flächenziel insgesamt in Frage gestellt sei.

So formulierte es auch die SPD, größte Oppositionspartei im NRW-Landtag. Sie hatte das Thema am 22. September in einer Aktuellen Stunde auf die Tagesordnung gebracht. Die SPD kritisiert darin, dass die Landesregierung mit ihrer Methode gescheitert sei, die Windkraft ambitioniert auszubauen. Denn den Landesentwicklungsplan parallel mit den Regionalplänen entsprechend zu ändern, sei nach den Rückmeldungen aus Münster und Arnsberg offenbar der falsche Weg gewesen. Pikant ist dabei, dass sich auch CDU und Grüne vor Ort in den Planungsregionen mit ihren Auflagen gegen die Ziele der Landesparteien stellen.

LEE-Vorsitzender Hans-Josef Vogel fordert nun schnelle Kurskorrekturen. „Im Zweifel sollten schon jetzt mehr als die Mindestflächen ausgewiesen werden, damit die Regionalräte nicht später in aufwändigen bürokratischen Verfahren ihre Regionalpläne erneut überarbeiten müssen“, sagt er.

Freitag, 22.09.2023, 15:34 Uhr
Volker Stephan

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