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Energie & Management > Windkraft Onshore - Massive Kritik an Windkraftplanung für das Münsterland
Quelle: Shutterstock / Blue Planet Studio
Windkraft Onshore

Massive Kritik an Windkraftplanung für das Münsterland

Vernichtende Kritik der Windkraft-Lobby: Der Entwurf des Regionalplans für das Münsterland sei zu mehr als zwei Dritteln untauglich für den Ausbau der Windenergie.
Lebt der Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster wirklich in der Vergangenheit – und damit 20 Jahre vor unserer Zeit? Diesen Eindruck bekommt, wer sich die Kritik des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW) an der Flächenkulisse für die Windenergie im Münsterland anschaut. Geschäftsführer Christian Mildenberger erklärt darin gleich mal rund 70 Prozent der vom Regionalrat im Regionalplan-Entwurf vorgeschlagenen Gebiete für „nicht nutzbar“.

Der größte Fehler im Planentwurf des Regionalrats liege darin, keine ausreichenden Abstandspuffer zwischen Windturbinen und Wohnhäuser festzulegen. Damit erkläre der Planungsträger für das Münsterland sogar Flächen für geeignet, die sehr dicht an Gebäude heranrücken. De facto müssen laut geltender Gesetzeslage Windenergieanlagen in der Regel allerdings einen Mindestabstand vom Zweifachen ihrer Gesamthöhe (2H) einhalten. Und dies, moniert der LEE NRW, seien heute eben etwa 500 Meter und nicht 200 Meter, wie noch bei den Anlagentypen vor 20 Jahren.

Christian Mildenberger schließt daraus, dass auf den im Planentwurf ausgewiesenen Flächen „letztlich keine neue Windenergieanlagen gebaut werden können“. Der Lobbyverband hat dadurch große Zweifel, dass Nordrhein-Westfalen insgesamt seinen Beitrag zum Windkraft-Ausbauziel der Bundesregierung leisten kann. 1,8 Prozent der Fläche zwischen Rhein und Weser sollen potenziell für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Die Planungsregion Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster soll ihrerseits 2,13 Prozent (12.670 Hektar) einbringen.

Regionalrat stellt sich offen gegen Flächenanalyse des Landesamts

Der LEE NRW gründet seine vernichtende Kritik auf die Ergebnisse eines Gutachtens, das er selbst beim Geodatenanalysebüro Nefino in Auftrag gegeben hat. Untersuchen ließ der Verband die vom Regionalrat ermittelten Flächen und − im Vergleich dazu − die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Frühjahr vorgelegte Flächenanalyse. Das LANUV hatte darin effektiv einzuhaltende Abstände berücksichtigt.

Das Landesamt hatte mit seiner Flächenanalyse die Landesentwicklungsplanung vorbereitet, die für die sechs Teilregionen in NRW Vorgaben im Sinne des vom Bund verabschiedeten Windbedarfsplans macht. Der LANUV hatte rund 18.600 Hektar als maximale Potenzialfläche erkannt − also deutlich mehr als die effektiv auszuweisenden 12.670 Hektar − der Regionalrat 1.000 Hektar weniger. Ein Gebiet in dieser Größe im Raum Bocholt existiere nicht, so der Rat, weil dort Bebauung vorhanden sei.
 

In seiner Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan im Juli 2023 hatte der Regionalrat seine eigene Vorgehensweise auch ausdrücklich mit Bezug auf Wohnhäuser begründet. Aber im umgekehrten Sinne. Er lehnt es ab demnach ab, Windkraft auf Flächen unterhalb 400 Meter Abstand zu Gebäuden auszuschließen. In näherem Abstand gebe es dort durchaus kleinere Anlagen im Münsterland mit geringerem Ertrag.

Für die 2H-Regelung gelte Ähnliches, ein geringerer Abstand könne zwar „im Einzelfall unmöglich und unerwünscht sein“, so der Regionalrat. Diese Flächen pauschal als ungeeignet zu bezeichnen und nicht auf das Flächenziel anzurechnen, widerspreche aber den Regeln des Windflächenbedarfsgesetzes.

Für den LEE NRW hat diese Sichtweise nichts mit der Realität der Genehmigungsprozesse in Deutschland zu tun. Sie stehe auch „im krassen Widerspruch zur geltenden Rechtslage, da das Windflächenbedarfsgesetz die Bundesländer verpflichtet, nur Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen, die auch tatsächlich nutzbar sind“, so Geschäftsführer Christian Mildenberger. Es sei mithin ein „gesetzeswidriger Entwurf“ für den neuen Regionalplan, den die Bezirksregierung Münster schnellstmöglich überarbeiten solle.

Donnerstag, 7.09.2023, 15:11 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Windkraft Onshore - Massive Kritik an Windkraftplanung für das Münsterland
Quelle: Shutterstock / Blue Planet Studio
Windkraft Onshore
Massive Kritik an Windkraftplanung für das Münsterland
Vernichtende Kritik der Windkraft-Lobby: Der Entwurf des Regionalplans für das Münsterland sei zu mehr als zwei Dritteln untauglich für den Ausbau der Windenergie.
Lebt der Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster wirklich in der Vergangenheit – und damit 20 Jahre vor unserer Zeit? Diesen Eindruck bekommt, wer sich die Kritik des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE NRW) an der Flächenkulisse für die Windenergie im Münsterland anschaut. Geschäftsführer Christian Mildenberger erklärt darin gleich mal rund 70 Prozent der vom Regionalrat im Regionalplan-Entwurf vorgeschlagenen Gebiete für „nicht nutzbar“.

Der größte Fehler im Planentwurf des Regionalrats liege darin, keine ausreichenden Abstandspuffer zwischen Windturbinen und Wohnhäuser festzulegen. Damit erkläre der Planungsträger für das Münsterland sogar Flächen für geeignet, die sehr dicht an Gebäude heranrücken. De facto müssen laut geltender Gesetzeslage Windenergieanlagen in der Regel allerdings einen Mindestabstand vom Zweifachen ihrer Gesamthöhe (2H) einhalten. Und dies, moniert der LEE NRW, seien heute eben etwa 500 Meter und nicht 200 Meter, wie noch bei den Anlagentypen vor 20 Jahren.

Christian Mildenberger schließt daraus, dass auf den im Planentwurf ausgewiesenen Flächen „letztlich keine neue Windenergieanlagen gebaut werden können“. Der Lobbyverband hat dadurch große Zweifel, dass Nordrhein-Westfalen insgesamt seinen Beitrag zum Windkraft-Ausbauziel der Bundesregierung leisten kann. 1,8 Prozent der Fläche zwischen Rhein und Weser sollen potenziell für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Die Planungsregion Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster soll ihrerseits 2,13 Prozent (12.670 Hektar) einbringen.

Regionalrat stellt sich offen gegen Flächenanalyse des Landesamts

Der LEE NRW gründet seine vernichtende Kritik auf die Ergebnisse eines Gutachtens, das er selbst beim Geodatenanalysebüro Nefino in Auftrag gegeben hat. Untersuchen ließ der Verband die vom Regionalrat ermittelten Flächen und − im Vergleich dazu − die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) im Frühjahr vorgelegte Flächenanalyse. Das LANUV hatte darin effektiv einzuhaltende Abstände berücksichtigt.

Das Landesamt hatte mit seiner Flächenanalyse die Landesentwicklungsplanung vorbereitet, die für die sechs Teilregionen in NRW Vorgaben im Sinne des vom Bund verabschiedeten Windbedarfsplans macht. Der LANUV hatte rund 18.600 Hektar als maximale Potenzialfläche erkannt − also deutlich mehr als die effektiv auszuweisenden 12.670 Hektar − der Regionalrat 1.000 Hektar weniger. Ein Gebiet in dieser Größe im Raum Bocholt existiere nicht, so der Rat, weil dort Bebauung vorhanden sei.
 

In seiner Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan im Juli 2023 hatte der Regionalrat seine eigene Vorgehensweise auch ausdrücklich mit Bezug auf Wohnhäuser begründet. Aber im umgekehrten Sinne. Er lehnt es ab demnach ab, Windkraft auf Flächen unterhalb 400 Meter Abstand zu Gebäuden auszuschließen. In näherem Abstand gebe es dort durchaus kleinere Anlagen im Münsterland mit geringerem Ertrag.

Für die 2H-Regelung gelte Ähnliches, ein geringerer Abstand könne zwar „im Einzelfall unmöglich und unerwünscht sein“, so der Regionalrat. Diese Flächen pauschal als ungeeignet zu bezeichnen und nicht auf das Flächenziel anzurechnen, widerspreche aber den Regeln des Windflächenbedarfsgesetzes.

Für den LEE NRW hat diese Sichtweise nichts mit der Realität der Genehmigungsprozesse in Deutschland zu tun. Sie stehe auch „im krassen Widerspruch zur geltenden Rechtslage, da das Windflächenbedarfsgesetz die Bundesländer verpflichtet, nur Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen, die auch tatsächlich nutzbar sind“, so Geschäftsführer Christian Mildenberger. Es sei mithin ein „gesetzeswidriger Entwurf“ für den neuen Regionalplan, den die Bezirksregierung Münster schnellstmöglich überarbeiten solle.

Donnerstag, 7.09.2023, 15:11 Uhr
Volker Stephan

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