Das Düsseldorfer Oberlandesgericht prüft die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen die Übernahme der Ruhrgas AG durch die Eon AG.
Die Potsdamer Natgas AG hatte laut eigenen Angaben am letzten Freitag, „noch vor dem für 13 Uhr anvisierten Verkündigungstermin“ beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingereicht. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Montag den Eingang der Beschwerde. Der Kartellsenat werde nun ihre Zulässigkeit prüfen.
Montag, 3.02.2003, 16:06 Uhr
Peter Focht
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