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Energie & Management > Politik - Kritik am beschlossenen Energieeffizienzgesetz
Quelle: Pixabay / Jörn Heller
Politik

Kritik am beschlossenen Energieeffizienzgesetz

Zu wenig konkret und teils zu starre Vorgaben – Verbände sehen beim vom Bundeskabinett beschlossenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erheblichen Nachbesserungsbedarf. 
Mehrere Energiewirtschaftsverbände fordern die Bundesregierung dazu auf, das am 19. April vom Bundeskabinett beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nachzubessern. Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist es, einen sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland und zur Festlegung von Energieeffizienzziele zu schaffen. Dadurch sollen der Energieverbrauch und die Energieimportabhängigkeit gesenkt werden.

Ebenfalls soll mit dem Gesetz die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen künftig die Abwärme von Rechenzentren besser nutzen sollen und Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen.

Der Fokus auf mehr Endenergieeinsparungen ist zwar nach Ansicht der Deutschen Energie-Agentur (Dena) richtig, denn der Gesetzentwurf regelt nun eindeutig die nationalen Ziele und Rahmenbedingungen und vermittelt so Klarheit. Allerdings benötige dieser Rechtsrahmen genügend finanzielle Mittel. Hier sei auch der Bund gefragt.

Die jetzt im EnEfG enthaltenen Regelungen sind außerdem nicht ausreichend, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, moniert die Dena. Notwendig wären konkrete Umsetzungspflichten nicht nur für die Abwärmenutzung oder die Effizienz von Rechenzentren, sondern auch allgemein für wirtschaftliche Maßnahmen zur Endenergieeinsparung – im vorliegenden Entwurf gibt es davon nur noch wenige. 

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand nicht ausreichend

Eine ähnliche Ansicht vertritt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Um die europäischen Vorgaben zu den Effizienzzielen für 2030 zu erfüllen, reiche das Gesetz nicht aus, so der Verband. Seit den ersten bekannt gewordenen Entwürfen seien die geplanten Regelungen weiter abgeschwächt worden, so die Kritik des Effizienzverbandes. Das betreffe etwa die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und Anforderungen an Rechenzentren und Unternehmen.

"Bund und Länder müssen jetzt dringend Maßnahmenpläne vorlegen, wie sie die Effizienzziele und EU-Pflichten einhalten wollen", sagte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. An Vorschlägen mangele es nicht. Ein positiver Aspekt, der im Kabinettsentwurf für das Energieeffizienzgesetz aufgegriffen wurde, ist laut Verband, dass auch klimaneutrale Unternehmen angehalten werden sollen, Energiemanagementsysteme zu betreiben.

VKU warnt vor Zielkonflikten für Versorger

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist hingegen vor allem darauf hin, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommen darf und spricht sich gegen zu starre Einsparverpflichtungen aus. "Die kommunalen Unternehmen unterstützen bereits heute die Klimaziele durch regelmäßige Investitionen in Energieeffizienz. Die starren Vorgaben des Gesetzentwurfs kollidieren jedoch erheblich mit steigenden Anforderungen an die Ver- und Entsorgung", sagte dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Alleine die geplanten Vorgaben für die Wasserwirtschaft könnten laut nationaler Wasserstrategie den Energieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen. Das Gesetz blende diesen Zielkonflikt vollständig aus. Die Vorgaben müssen daher realistisch gestaltet werden. 

Wichtig ist außerdem, so Liebing, dass der Energiedienstleistungsmarkt wettbewerblich mit reformiert werde. "Für die im Entwurf vorgesehene Reduktionsverpflichtung sollte auf Bundesebene der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz weiterentwickelt werden." Der VKU fordert im Gesetzentwurf zudem die Klarstellung, dass auch kommunale Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne des Gesetzes sind und daher von den Umsetzungspflichten auszunehmen sind.

Mit dem Energieeffizienzgesetz sollen auch die Vorgaben für die Energieeffizienz in Rechenzentren festgelegt werden. Dabei muss aus VKU-Sicht sichergestellt werden, dass für Rechenzentren, die von kommunalen Unternehmen betrieben werden, dieselben Voraussetzungen und Regeln gelten wie für Rechenzentren privater Betreiber. "Die aktuell vorgeschlagenen höheren Anforderungen für Rechenzentren, die Eigentum öffentlicher Träger sind oder für diese betrieben werden, lehnen wir ab, weil wir darin eine Wettbewerbsverzerrung sehen", so der VKU-Chef.

Nach Ansicht der Dena fehlen zudem wichtige Energieeffizienzthemen im aktuellen EnEfG-Entwurf: Um weitere Effizienzpotenziale zu erschließen, sollten auch der Ausbau digitaler und interaktiver Informations- und Beratungsangebote, die Energiedatentransparenz inklusive Smart Meter-Nutzung, aber auch die Marktentwicklung bei Energiedienstleistungen viel stärker vorangetrieben werden. Deshalb sollte in den parlamentarischen Beratungen dringend nachgearbeitet werden. 

Donnerstag, 20.04.2023, 15:10 Uhr
Heidi Roider
Energie & Management > Politik - Kritik am beschlossenen Energieeffizienzgesetz
Quelle: Pixabay / Jörn Heller
Politik
Kritik am beschlossenen Energieeffizienzgesetz
Zu wenig konkret und teils zu starre Vorgaben – Verbände sehen beim vom Bundeskabinett beschlossenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erheblichen Nachbesserungsbedarf. 
Mehrere Energiewirtschaftsverbände fordern die Bundesregierung dazu auf, das am 19. April vom Bundeskabinett beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nachzubessern. Ziel des Energieeffizienzgesetzes ist es, einen sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland und zur Festlegung von Energieeffizienzziele zu schaffen. Dadurch sollen der Energieverbrauch und die Energieimportabhängigkeit gesenkt werden.

Ebenfalls soll mit dem Gesetz die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen künftig die Abwärme von Rechenzentren besser nutzen sollen und Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen müssen.

Der Fokus auf mehr Endenergieeinsparungen ist zwar nach Ansicht der Deutschen Energie-Agentur (Dena) richtig, denn der Gesetzentwurf regelt nun eindeutig die nationalen Ziele und Rahmenbedingungen und vermittelt so Klarheit. Allerdings benötige dieser Rechtsrahmen genügend finanzielle Mittel. Hier sei auch der Bund gefragt.

Die jetzt im EnEfG enthaltenen Regelungen sind außerdem nicht ausreichend, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen, moniert die Dena. Notwendig wären konkrete Umsetzungspflichten nicht nur für die Abwärmenutzung oder die Effizienz von Rechenzentren, sondern auch allgemein für wirtschaftliche Maßnahmen zur Endenergieeinsparung – im vorliegenden Entwurf gibt es davon nur noch wenige. 

Vorbildfunktion der öffentlichen Hand nicht ausreichend

Eine ähnliche Ansicht vertritt die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Um die europäischen Vorgaben zu den Effizienzzielen für 2030 zu erfüllen, reiche das Gesetz nicht aus, so der Verband. Seit den ersten bekannt gewordenen Entwürfen seien die geplanten Regelungen weiter abgeschwächt worden, so die Kritik des Effizienzverbandes. Das betreffe etwa die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und Anforderungen an Rechenzentren und Unternehmen.

"Bund und Länder müssen jetzt dringend Maßnahmenpläne vorlegen, wie sie die Effizienzziele und EU-Pflichten einhalten wollen", sagte Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deneff. An Vorschlägen mangele es nicht. Ein positiver Aspekt, der im Kabinettsentwurf für das Energieeffizienzgesetz aufgegriffen wurde, ist laut Verband, dass auch klimaneutrale Unternehmen angehalten werden sollen, Energiemanagementsysteme zu betreiben.

VKU warnt vor Zielkonflikten für Versorger

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) weist hingegen vor allem darauf hin, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommen darf und spricht sich gegen zu starre Einsparverpflichtungen aus. "Die kommunalen Unternehmen unterstützen bereits heute die Klimaziele durch regelmäßige Investitionen in Energieeffizienz. Die starren Vorgaben des Gesetzentwurfs kollidieren jedoch erheblich mit steigenden Anforderungen an die Ver- und Entsorgung", sagte dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Alleine die geplanten Vorgaben für die Wasserwirtschaft könnten laut nationaler Wasserstrategie den Energieeinsatz um bis zu 30 Prozent erhöhen. Das Gesetz blende diesen Zielkonflikt vollständig aus. Die Vorgaben müssen daher realistisch gestaltet werden. 

Wichtig ist außerdem, so Liebing, dass der Energiedienstleistungsmarkt wettbewerblich mit reformiert werde. "Für die im Entwurf vorgesehene Reduktionsverpflichtung sollte auf Bundesebene der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz weiterentwickelt werden." Der VKU fordert im Gesetzentwurf zudem die Klarstellung, dass auch kommunale Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne des Gesetzes sind und daher von den Umsetzungspflichten auszunehmen sind.

Mit dem Energieeffizienzgesetz sollen auch die Vorgaben für die Energieeffizienz in Rechenzentren festgelegt werden. Dabei muss aus VKU-Sicht sichergestellt werden, dass für Rechenzentren, die von kommunalen Unternehmen betrieben werden, dieselben Voraussetzungen und Regeln gelten wie für Rechenzentren privater Betreiber. "Die aktuell vorgeschlagenen höheren Anforderungen für Rechenzentren, die Eigentum öffentlicher Träger sind oder für diese betrieben werden, lehnen wir ab, weil wir darin eine Wettbewerbsverzerrung sehen", so der VKU-Chef.

Nach Ansicht der Dena fehlen zudem wichtige Energieeffizienzthemen im aktuellen EnEfG-Entwurf: Um weitere Effizienzpotenziale zu erschließen, sollten auch der Ausbau digitaler und interaktiver Informations- und Beratungsangebote, die Energiedatentransparenz inklusive Smart Meter-Nutzung, aber auch die Marktentwicklung bei Energiedienstleistungen viel stärker vorangetrieben werden. Deshalb sollte in den parlamentarischen Beratungen dringend nachgearbeitet werden. 

Donnerstag, 20.04.2023, 15:10 Uhr
Heidi Roider

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