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Der Verband für Wärmelieferung (VfW) begrüßt, dass die Bundesnetzagentur und Gerichte das von der Unternehmensgruppe Care Energy praktizierte Geschäftsmodell nicht als Nutzenergiebereitstellung anerkennen, sondern als klassischen Stromvertrieb eingestuft haben.
Die Bundesnetzagentur hat gegen Care Energy eine Geldbuße verhängt, weil es die Unternehmensgruppe unterlassen hat, die Belieferung von Endkunden mit Strom anzuzeigen. Dies nimmt der VfW zum Anlass, sich „deutlich von unlauteren Geschäftspraktiken zu distanzieren, die unter dem Namen Contracting versuchen, fällige Nebenkosten, wie namentlich die EEG-Umlage, zu vermeiden“. Die von Care
Donnerstag, 6.06.2013, 13:43 Uhr
Jan Mühlstein
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