Bild: Fotolia.com, Sergey Nivens
Energiedienstleister können künftig Wohnungen mit Wärme beliefern, wenn dies die Mieter nicht teurer kommt als die bisherige Wärmeversorgung. Der Verband für Wärmelieferung (VfW) in Hannover unterstützt Contractoren beim nötigen Kostenvergleich.
Die nötigen gesetzlichen Regelungen, der § 556c im BGB und die zugehörige Wärmelieferverordnung, sind am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Sie machen den Weg für Contracting auch in bestehenden Mietverhältnissen prinzipiell frei, legen aber auch fest, dass bei der gewerblichen Wärmelieferung die Warmmiete nicht steigen darf. Der Energiedienstleister muss deswegen sein Angebot mit den W
Dienstag, 27.08.2013, 13:17 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH