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Die Bundesnetzagentur hat gegen Care Energy ein Bußgeld wegen unterlassener Anzeige der Energiebelieferung verhängt.
Vorgeworfen wird dem Unternehmen, es sei seiner Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht nachgekommen. Care Energy sieht sich nicht als Stromlieferant, sondern als Contracting-Anbieter, der Nutzenergie in Form von Licht, Kraft, Wärme und Kälte an die Verbraucher liefere. Als Energiedienstleister unterliege man nicht den für Stromlieferanten geltenden Verpflichtunge
Montag, 3.06.2013, 16:11 Uhr
Armin Müller
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