Ein Vergleich verpflichtet die EnBW Regional AG, einen Summenzähler zum Anschluss eines BHKW einer Wohneigentümergemeinschaft uneingeschränkt zu akzeptieren.
Die Vereinbarung kam auf Empfehlung der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einer öffentlichen Verhandlung am 21. August zu Stande. Auslöser für das besondere Missbrauchsverfahren nach § 31 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) war die Beschwerde einer Eigentümergemeinschaft, die in ihren auf fünf Grundstücken Am Bergheimer Hof in Stuttgart errichteten Gebäuden 1
Freitag, 28.08.2009, 14:32 Uhr
Jan Mühlstein
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