Das novellierte KWK-Gesetz macht den Weg für die Direktversorgung von Mietern aus einem BHKW in Wohngebäuden frei. Nur noch vereinzelt versuchen Netzbetreiber, weiterhin juristische Hürden hochzuhalten.
Seit Jahren gibt es gute Beispiele dafür, dass die Versorgung von Wohngebäuden durch Blockheizkraftwerke nicht nur energieeffizient und klimafreundlich ist, sondern auch lukrativ sein kann. Die wirtschaftliche Voraussetzung dafür ist aber, dass auch der im BHKW erzeugte Strom möglichst vollständig im Haus verbraucht wird. Der geringe Deckungsbeitrag, der bei der Netzeinspeisung erwirtschaftet w
Dienstag, 9.06.2009, 08:51 Uhr
Jan Mühlstein
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