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Energie & Management > Gasnetz - Auch Gasnetzbetreiber müssen AS4 einführen
Quelle: Shutterstock
Gasnetz

Auch Gasnetzbetreiber müssen AS4 einführen

Wechsel von Gaslieferanten dürfen von 2025 an nur noch über AS4 verschlüsselt und mit digitaler Signatur gemeldet werden. Das ist der Kern der jetzt geänderten Festlegung „GeLi Gas“.
Auch die komplette deutsche Gaswirtschaft muss untereinander vom 1. April 2025 an Lieferantenwechsel mit dem verschlüsselten Nachrichtenprotokoll AS4 und mit elektronischen Signaturen melden. Das geht aus den geänderten „Geschäftsprozessen und Datenformaten beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas“ hervor, die die Bundesnetzagentur am 22. November veröffentlichte.

Alle anderen Vorgaben der „GeLi-Gas“-Novelle müssen demnach am 1. April 2026 umgesetzt werden. Sie gilt für alle inländischen Gaslieferungen zu Endverbrauchern, egal, ob mit Standardlastprofil (SLP: Haushalte und Kleingewerbe) oder mit registrierender Leistungsmessung (RLM: Großverbraucher), und gleichgültig, mit welchem Gaszähler.

Die GeLi Gas macht regulatorische Vorgaben, nach denen Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und andere Marktrollen Wechsel des Gasversorgers im Hintergrund rasch, effizient, massengeschäftstauglich und im Interesse der Systemstabilität abwickeln müssen. Die erste Version stammt von 2007, die derzeit gültige von 2016.

Vom Beginn des Gastages 1. April 2025, 6 Uhr, an darf diese elektronische Kommunikation nicht mehr per Mail erfolgen. Vielmehr muss das Nachrichtenprotokoll „Applicability Standard 4“ (AS4) mit Transport Layer Security (TLS) zur Verwendung kommen, einschließlich der Smart-Meter-Public-Key-Infrastruktur (Smart Metering-PKI) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

​Bei Strom ist es schon fakultativ so, bei Gas teilweise

Die deutsche Stromwirtschaft muss AS4 seit dem 1. Oktober 2023 anwenden können. Vom 1. April 2024 an soll das Protokoll ausschließlicher Standard sein. So will es die fortgeschriebene Festlegung GPKE der Netzagentur vom März 2022.

Der Parallelbetrieb von Mail und AS4 wurde verschiedentlich ebenso kritisiert wie, dass AS4 nicht gleichzeitig für Gas eingeführt wurde. Die Netzagentur rechtfertigte den Zeitversatz auf Anfrage dieser Redaktion am 24. November damit, dass die AS4-Ausprägungen für Strom erst an die Eigenheiten von Gas angepasst werden müssten. Im Übrigen stehe es den (Gas-)„Marktbeteiligten“ frei, AS4 ebenfalls früher optional einzuführen.

Zwar hat ein Teil der Gaswirtschaft AS4 bereits 2015 eingeführt, nämlich EU-weit die Ferngasnetzbetreiber (FNB) nach einem Modell der FNB-Organisation Entsog, doch die Netzagentur weist darauf hin, dass sich diese etablierte Praxis nicht auf Lieferantenwechsel-Geschäftsprozesse bezieht.

Wer soll die Details regeln?

Die Vorgaben der neuen GeLi Gas umfassen zwei Seiten Beschlusstext und 15 Seiten Anlage. Gleichwohl versteht sich auch für die Beschlusskammer 7, dass immer noch zahlreiche Details der einheitlichen Regelung bedürfen. Zu diesen „Detailausgestaltungen“ verpflichtet die Beschlusskammer „die Betreiber von Gasversorgungsnetzen“, von denen es 2022 laut Statista in Deutschland 718 gab, darunter 702 VNB und 16 FNB.

Sie alle, so der Tenor, müssen die Details entwerfen und in eine Branchenkonsultation geben, die von der Beschlusskammer 7 begleitet werden muss. Bis zum 1. März 2024 müssen sie ihr hierzu einen Zeitplan vorlegen und dabei auch einen Weg aufzeigen, wie der Entwurf in die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) Eingang findet. Die KoV ist ein Element der Selbstregulierung in der deutschen Gasbranche.

Unklar bleibt bei der Verpflichtung, wie dieser Prozess beginnen und wie er sich steuern soll. Soll er bei der Vereinigung FNB Gas angesiedelt sein? Oder beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)? Oder bei den KoV-Beteiligten? Oder wartet man darauf, dass mehrere VNB sich zusammentun? Die Beschlusskammer führt dazu nach grober Durchsicht der 55 Seiten nichts aus und beantwortete auch eine betreffende Frage dieser Redaktion nicht.

Die Festlegung „GeLi Gas 2.0“ (55 Seiten inklusive Begründung) sowie die 15-seitige Anlage mit Hervorhebung der Änderungen sind auf einer Unterseite der Beschlusskammer 7 in der Netzagentur zu sehen und herunterzuladen.

Donnerstag, 23.11.2023, 16:30 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Gasnetz - Auch Gasnetzbetreiber müssen AS4 einführen
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Auch Gasnetzbetreiber müssen AS4 einführen
Wechsel von Gaslieferanten dürfen von 2025 an nur noch über AS4 verschlüsselt und mit digitaler Signatur gemeldet werden. Das ist der Kern der jetzt geänderten Festlegung „GeLi Gas“.
Auch die komplette deutsche Gaswirtschaft muss untereinander vom 1. April 2025 an Lieferantenwechsel mit dem verschlüsselten Nachrichtenprotokoll AS4 und mit elektronischen Signaturen melden. Das geht aus den geänderten „Geschäftsprozessen und Datenformaten beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas“ hervor, die die Bundesnetzagentur am 22. November veröffentlichte.

Alle anderen Vorgaben der „GeLi-Gas“-Novelle müssen demnach am 1. April 2026 umgesetzt werden. Sie gilt für alle inländischen Gaslieferungen zu Endverbrauchern, egal, ob mit Standardlastprofil (SLP: Haushalte und Kleingewerbe) oder mit registrierender Leistungsmessung (RLM: Großverbraucher), und gleichgültig, mit welchem Gaszähler.

Die GeLi Gas macht regulatorische Vorgaben, nach denen Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und andere Marktrollen Wechsel des Gasversorgers im Hintergrund rasch, effizient, massengeschäftstauglich und im Interesse der Systemstabilität abwickeln müssen. Die erste Version stammt von 2007, die derzeit gültige von 2016.

Vom Beginn des Gastages 1. April 2025, 6 Uhr, an darf diese elektronische Kommunikation nicht mehr per Mail erfolgen. Vielmehr muss das Nachrichtenprotokoll „Applicability Standard 4“ (AS4) mit Transport Layer Security (TLS) zur Verwendung kommen, einschließlich der Smart-Meter-Public-Key-Infrastruktur (Smart Metering-PKI) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

​Bei Strom ist es schon fakultativ so, bei Gas teilweise

Die deutsche Stromwirtschaft muss AS4 seit dem 1. Oktober 2023 anwenden können. Vom 1. April 2024 an soll das Protokoll ausschließlicher Standard sein. So will es die fortgeschriebene Festlegung GPKE der Netzagentur vom März 2022.

Der Parallelbetrieb von Mail und AS4 wurde verschiedentlich ebenso kritisiert wie, dass AS4 nicht gleichzeitig für Gas eingeführt wurde. Die Netzagentur rechtfertigte den Zeitversatz auf Anfrage dieser Redaktion am 24. November damit, dass die AS4-Ausprägungen für Strom erst an die Eigenheiten von Gas angepasst werden müssten. Im Übrigen stehe es den (Gas-)„Marktbeteiligten“ frei, AS4 ebenfalls früher optional einzuführen.

Zwar hat ein Teil der Gaswirtschaft AS4 bereits 2015 eingeführt, nämlich EU-weit die Ferngasnetzbetreiber (FNB) nach einem Modell der FNB-Organisation Entsog, doch die Netzagentur weist darauf hin, dass sich diese etablierte Praxis nicht auf Lieferantenwechsel-Geschäftsprozesse bezieht.

Wer soll die Details regeln?

Die Vorgaben der neuen GeLi Gas umfassen zwei Seiten Beschlusstext und 15 Seiten Anlage. Gleichwohl versteht sich auch für die Beschlusskammer 7, dass immer noch zahlreiche Details der einheitlichen Regelung bedürfen. Zu diesen „Detailausgestaltungen“ verpflichtet die Beschlusskammer „die Betreiber von Gasversorgungsnetzen“, von denen es 2022 laut Statista in Deutschland 718 gab, darunter 702 VNB und 16 FNB.

Sie alle, so der Tenor, müssen die Details entwerfen und in eine Branchenkonsultation geben, die von der Beschlusskammer 7 begleitet werden muss. Bis zum 1. März 2024 müssen sie ihr hierzu einen Zeitplan vorlegen und dabei auch einen Weg aufzeigen, wie der Entwurf in die Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) Eingang findet. Die KoV ist ein Element der Selbstregulierung in der deutschen Gasbranche.

Unklar bleibt bei der Verpflichtung, wie dieser Prozess beginnen und wie er sich steuern soll. Soll er bei der Vereinigung FNB Gas angesiedelt sein? Oder beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)? Oder bei den KoV-Beteiligten? Oder wartet man darauf, dass mehrere VNB sich zusammentun? Die Beschlusskammer führt dazu nach grober Durchsicht der 55 Seiten nichts aus und beantwortete auch eine betreffende Frage dieser Redaktion nicht.

Die Festlegung „GeLi Gas 2.0“ (55 Seiten inklusive Begründung) sowie die 15-seitige Anlage mit Hervorhebung der Änderungen sind auf einer Unterseite der Beschlusskammer 7 in der Netzagentur zu sehen und herunterzuladen.

Donnerstag, 23.11.2023, 16:30 Uhr
Georg Eble

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