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Energie & Management > Strom - Neuer Strom-Bilanzkreisvertrag gilt schon im Oktober
Quelle: Pixabay / Markus Distelrath
Strom

Neuer Strom-Bilanzkreisvertrag gilt schon im Oktober

Die Einführung von AS4 ist wesentlicher Treiber des fortgeschriebenen Strom-Standardbilanzvertrags. Der wäre aber erst später eingeführt worden. Jetzt werden die Termine zusammengelegt.
Der künftige Strom-Standardbilanzkreisvertrag wird schon am 1. Oktober eingeführt nicht erst am 25. November. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur verfügte die Vorverlegung schon am 18. Januar, geht aus einer Veröffentlichung des Gremiums vom 13. Februar hervor.

Wenn der Regulierer sonst die Umsetzungsfrist für eine seiner Verwaltungsverfahren ändert, handelt es sich oft um Verschiebungen nach hinten, weil große Teile der Branche die Frist zu reißen drohen. So wird etwa der Redispatch-2.0-Bilanzausgleich um mittlerweile fünf Jahre verschoben und die Einführung neuer edi@energy-Datenformate in der elektronischen Marktkommunikation (Mako) um zwei Tage, vom Feiertag 1. April auf den 3. April 2024.

Beim Standardbilanzkreisvertrag ist es jetzt einmal umgekehrt: Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hatten die Vorverlegung beantragt. Sie argumentieren, dass der wesentliche Treiber des neuen Standardbilanzkreisvertrages die Einführung des Nachrichtenprotokolls AS4 im Fahrplanmanagement war. Diese ist am 1. Oktober. Kraftwerksbetreiber und Verbraucher mit eigenem Bilanzkreis dürfen von da an die geplanten Tageslastkurven in der Mako nur noch per AS4 verschicken, nicht mehr per Mail. (Für alle Meldungen rund um die Marktrolle „Lieferant“, also zum Beispiel beim Versorgerwechsel, wird AS4 im Übrigen schon vom 1. April an verlangt.)

Große Vertriebe und Kraftwerksbetreiber müssen bei den für sie zuständigen ÜNB Bilanzkreise (Energiemengenkonten) führen und dafür mit ihnen Bilanzkreisverträge schließen, um Strom handeln oder vertreiben zu dürfen. Der Standardtext bedarf der regulatorischen Genehmigung, weil darin der Zugang zum natürlichen Monopol des Stromnetzes geregelt ist.

Das Auseinanderdriften fiel der Branche spät auf

Den ursprünglichen Beschluss zum Standardbilanzkreisvertrag hatte die Beschlusskammer am 23. November 2023 gefasst. Im Einklang mit der EU-Verordnung über den „Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem“ (Electricity Balancing, EB) hatte das Gremium eine einjährige Umsetzungsfrist angesetzt. Erst kurz vor Weihnachten 2023 beantragten dann die ÜNB, die Termine für den neuen Mustervertrag und für AS4 im Fahrplanmanagement zusammenzulegen. In der Konsultation vor dem Beschluss hatte dies niemand aus der Branche angeregt, heißt es mit stillschweigender Kritik in dem Beschluss. Den korrigierten Beschluss will die Beschlusskammer nicht nochmal konsultieren.

Der sechs Seiten lange Beschluss lässt sich auf einer Unterseite der Netzagentur ansehen und herunterladen.

Mittwoch, 14.02.2024, 16:22 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Strom - Neuer Strom-Bilanzkreisvertrag gilt schon im Oktober
Quelle: Pixabay / Markus Distelrath
Strom
Neuer Strom-Bilanzkreisvertrag gilt schon im Oktober
Die Einführung von AS4 ist wesentlicher Treiber des fortgeschriebenen Strom-Standardbilanzvertrags. Der wäre aber erst später eingeführt worden. Jetzt werden die Termine zusammengelegt.
Der künftige Strom-Standardbilanzkreisvertrag wird schon am 1. Oktober eingeführt nicht erst am 25. November. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur verfügte die Vorverlegung schon am 18. Januar, geht aus einer Veröffentlichung des Gremiums vom 13. Februar hervor.

Wenn der Regulierer sonst die Umsetzungsfrist für eine seiner Verwaltungsverfahren ändert, handelt es sich oft um Verschiebungen nach hinten, weil große Teile der Branche die Frist zu reißen drohen. So wird etwa der Redispatch-2.0-Bilanzausgleich um mittlerweile fünf Jahre verschoben und die Einführung neuer edi@energy-Datenformate in der elektronischen Marktkommunikation (Mako) um zwei Tage, vom Feiertag 1. April auf den 3. April 2024.

Beim Standardbilanzkreisvertrag ist es jetzt einmal umgekehrt: Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) hatten die Vorverlegung beantragt. Sie argumentieren, dass der wesentliche Treiber des neuen Standardbilanzkreisvertrages die Einführung des Nachrichtenprotokolls AS4 im Fahrplanmanagement war. Diese ist am 1. Oktober. Kraftwerksbetreiber und Verbraucher mit eigenem Bilanzkreis dürfen von da an die geplanten Tageslastkurven in der Mako nur noch per AS4 verschicken, nicht mehr per Mail. (Für alle Meldungen rund um die Marktrolle „Lieferant“, also zum Beispiel beim Versorgerwechsel, wird AS4 im Übrigen schon vom 1. April an verlangt.)

Große Vertriebe und Kraftwerksbetreiber müssen bei den für sie zuständigen ÜNB Bilanzkreise (Energiemengenkonten) führen und dafür mit ihnen Bilanzkreisverträge schließen, um Strom handeln oder vertreiben zu dürfen. Der Standardtext bedarf der regulatorischen Genehmigung, weil darin der Zugang zum natürlichen Monopol des Stromnetzes geregelt ist.

Das Auseinanderdriften fiel der Branche spät auf

Den ursprünglichen Beschluss zum Standardbilanzkreisvertrag hatte die Beschlusskammer am 23. November 2023 gefasst. Im Einklang mit der EU-Verordnung über den „Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem“ (Electricity Balancing, EB) hatte das Gremium eine einjährige Umsetzungsfrist angesetzt. Erst kurz vor Weihnachten 2023 beantragten dann die ÜNB, die Termine für den neuen Mustervertrag und für AS4 im Fahrplanmanagement zusammenzulegen. In der Konsultation vor dem Beschluss hatte dies niemand aus der Branche angeregt, heißt es mit stillschweigender Kritik in dem Beschluss. Den korrigierten Beschluss will die Beschlusskammer nicht nochmal konsultieren.

Der sechs Seiten lange Beschluss lässt sich auf einer Unterseite der Netzagentur ansehen und herunterladen.

Mittwoch, 14.02.2024, 16:22 Uhr
Georg Eble

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