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Für Haushalte und Gewerbe bietet Österreichs größter Stromkonzern einen reinen Energiepreis von weniger als 10 Cent/kWh. Langfristig setzt er auf den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Österreichs größter Stromkonzern Verbund führt mit 1. März einen „Österreich-Tarif“ von weniger als 10 Cent/kWh exklusive Netztarifen, Steuern und Abgaben für bestehende sowie neue Haushalts- und Gewerbekunden ein. Das berichtete Generaldirektor Michael Strugl am 12. Januar im Klub der Wirtschaftspublizisten in Wien. Laut Strugl gilt die für derartige Angebote übliche Bindungsfrist von einem Jahr. Für einen Haushalt beläuft sich die jährliche Ersparnis auf etwa 200 Euro.
Grundsätzlich liegt Österreich laut Strugl bei den Strompreisen im EU-weiten Durchschnitt. Nach Angaben von Eurostat habe der Strompreis inklusive Steuern und Abgaben für Haushalte in der EU im Jahr 2025 durchschnittlich 28,73 Cent/kWh betragen. In Österreich seien es 29,05 Cent gewesen. In Deutschland, das mancherseits als Vorbild für niedrige Strompreise genannt werde, waren es 38,71 Cent. „Zu den Strompreisen gibt es sehr viele Mythen“, kommentierte Strugl trocken. Auch bei den durchschnittlichen Preisen für die Industrie könne Österreich mit Deutschland mithalten: „In Einzelfällen gibt es natürlich immer Unterschiede.“
Klar sei auch: Wenn Deutschland den angekündigten Industriestrompreis einführe, werde Österreich für dessen dreijährige Geltungsdauer unter Druck geraten. Allerdings plane die Regierung in Wien ohnehin eine Senkung der Elektrizitätsabgabe, die zumindest teilweise mit einer Sonderdividende des Verbunds von insgesamt 400 Millionen Euro finanziert werde. „Das kann man aber natürlich nicht dauerhaft machen. Es gibt nicht jedes Jahr eine solche Sonderdividende“, warnte Strugl. Daher werde sich Finanzminister Markus Marterbauer, ein Sozialdemokrat, „etwas überlegen“ müssen, etwa Strukturreformen oder Ausgabenkürzungen.
Längerfristig sieht Strugl vor allem eine Maßnahme, um das Preisniveau zu verringern: die Erhöhung des Angebots an elektrischer Energie durch den Ausbau der Stromerzeugung in Österreich, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Allein der Verbund plane, in den Jahren 2025 bis einschließlich 2030 rund 8 Milliarden Euro in neue Kraftwerke, Stromleitungen sowie Speicher zu investieren.
Zurückhaltend äußerte sich Strugl auf die Frage der Redaktion nach möglichen Eingriffen in die Preisbildung mittels Merit Order. Entsprechende Forderungen hatten Ende 2025 nicht zuletzt die Sozialdemokraten erhoben. Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer von der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) will dieses Thema in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bundesregierung und der EU-Kommission ansprechen. Strugl konstatierte, er halte eine Reform der Merit Order für „schwierig“: Letzten Endes handle es sich bei diesem Modell um nichts anderes als um das marktwirtschaftliche Prinzip der Bedarfsdeckung zu Grenzkosten. Wer eingreife, müsse daher darauf achten, die Bedarfsdeckung und damit die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden.
Preisänderungsrecht positiv
Als grundsätzlich begrüßenswert erachtet Strugl das mit dem seit 24. Dezember 2025 geltenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) eingeführte Preisänderungsrecht. Wie die Gerichte in Einzelfällen entscheiden werden, bleibe freilich abzuwarten.
Auf Basis des Gesetzes gilt ab April für sozial Schwache ferner ein Tarif von 6 Cent/kWh für einen Bedarf von maximal 2.900 kWh pro Jahr. Der Bedarf eines durchschnittlichen österreichischen Haushalts liegt bei 3.500 kWh. Laut Strugl erwartet der Verbund Kosten in der Höhe eines mittleren einstelligen Millionen-Euro-Betrags. Sollten die Großhandelspreise steigen, sei mit einem zweistelligen Millionenbetrag zu rechnen. Aufgrund der Börsennotierungen für Termingeschäfte geht Strugl jedoch von tendenziell eher sinkenden Großhandelspreisen aus.
Schutz vor physischen Attacken
Zum Black-out in Berlin infolge einer physischen Attacke stellte Strugl fest, der Verbund schütze seine Infrastrukturen mit einer Reihe von Maßnahmen, von Zäunen bis zu einbruchssicheren Anlagen. Ferner gelte in Österreich das „N-1“-Kriterium. Dieses besagt, dass die Stromversorgung auch bei Ausfall der wichtigsten technischen Komponente zu ihrer Aufrechterhaltung gewährleistet sein muss. Ferner werde der Wiederaufbau der Versorgung nach einem Black-out regelmäßig geübt. Hundertprozentige Sicherheit gebe es freilich nicht.
Zum Thema wird auch die Drohnenabwehr, berichtete Strugl. Diesbezüglich müssten vor allem die Kompetenzen geklärt werden. Der Verbund sei in Gesprächen mit dem Innenministerium sowie dem Österreichischen Bundesheer. Zumindest vorerst unterhalte er jedoch „kein Privatgeschwader. Das Gewaltmonopol liegt natürlich beim Staat.“
Montag, 12.01.2026, 14:45 Uhr
Klaus Fischer
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