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Die Deutsche Umwelthilfe geht gegen Bedingungen des Wohnungskonzerns Vonovia für Balkonkraftwerke vor. Eine Unterlassungsklage liegt beim Oberlandesgericht Hamm.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Oberlandesgericht Hamm eine Unterlassungsklage gegen Vonovia eingereicht. Streitpunkt sind Vorgaben des Wohnungskonzerns für Mieter, die ein Steckersolargerät an Balkon oder Terrasse installieren wollen.Nach Darstellung der DUH verlangt Vonovia vor der Installation den Abschluss einer Gestattungsvereinbarung. Mieter ohne Außensteckdose könnten demnac
Freitag, 18.09.2026, 11:20 Uhr
Fritz Wilhelm
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