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Für Netzbetreiber ist es ein Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Forderung nach Rückzahlung von Netzentgelten in einem ersten Verfahren zurückgewiesen.
Im Rahmen der Teldafax-Insolvenz hatte der Insolvenzverwalter auch damit begonnen, Netzentgelte von Netzbetreibern im Wege der Insolvenzanfechtung zurückzufordern. Wie E&M bereits Anfang vergangenes Jahr berichtete, geht es wohl um rund 200 Mio. Euro; betroffen sich bundesweit Hunderte Netzbetreiber. Nun kam erstmals ein Verfahren vor dem BGH zum Abschluss, teilte die Anwaltskanzlei Becker Büt
Montag, 24.10.2016, 11:38 Uhr
Heidi Roider
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