Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Der Bundestag hat eine Änderung der Insolvenzordnung beschlossen. Rückforderungen von Gebühren und Netzentgelten werden bei Insolvenzen künftig nicht mehr möglich sein.
In den vergangenen Jahren hatten Insolvenzverwalter bei Unternehmenspleiten pauschal erhebliche Summen, vor allem von Energielieferanten und Netzbetreibern zurückgefordert. So etwa bei der Flexstrom- und der Teldafax-Insolvenz, wo Netzentgelte im Umfang von dreistelligen Millionenbeträgen von Hunderten Netzbetreibern zurückgefordert wurden (E&M berichtete). Diese Praxis war bereits von mehrere
Montag, 20.02.2017, 11:24 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
© 2024 Energie & Management GmbH