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Die Bundesnetzagentur hat die künftigen Eigenkapitalzinssätze für Netzbetreiber zur Konsultation gestellt. Derweil nehmen die Diskussionen über das Verfahren zu ihrer Ermittlung zu.
Die Netzbetreiber müssen damit rechnen, in der dritten Regulierungsperiode, die für Gasnetzbetreiber 2018 und für Stromnetzbetreiber 2019 beginnt, einen erheblich geringeren Eigenkapitalzinssatz zugestanden zu bekommen, als dies derzeit der Fall ist. Für Neuanlagen sollen es künftig noch 6,91 % und für Altanlagen 5,12 % sein. In der laufend
Donnerstag, 7.07.2016, 13:31 Uhr
Fritz Wilhelm
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