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Die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Netzbetreiber könnte zahlreiche juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Im Fokus ist vor allem die Marktrisikoprämie.
Stefan Missling, Rechtsanwalt und Spezialist für Netzregulierung bei Becker Büttner Held, wäre überrascht, wenn nicht der überwiegende Teil der Netzbetreiber rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur unternehmen würde. Zwar dürfte es den Gerichten nicht ohne weiteres möglich sein, die absolut „richtige“ Höhe der Zinssätze zu bestimmen. „Das ist und bleibt e
Montag, 17.10.2016, 14:33 Uhr
Fritz Wilhelm
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