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Energie & Management > Biokraftstoffe - THG-Quote im Verkehr steigt auf 65 Prozent bis 2040
Quelle: Fotolia / Bernd Leitner
Biokraftstoffe

THG-Quote im Verkehr steigt auf 65 Prozent bis 2040

Der Bundestag hat in Berlin einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, der die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr bis 2040 auf 65 Prozent anhebt.
Am 22. April hat der Bundestagsausschuss für Klimaschutz den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in geänderter Fassung angenommen. Dieser wurde am 23. April vom Bundestag beschlossen und kann nach Zustimmung im Bundesrat ab Anfang Mai in Kraft treten. 

Zentrales Element der Novelle ist die Anhebung der THG-Quote im Straßenverkehr auf 65 Prozent bis zum Jahr 2040. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Zielmarke von 59 Prozent vorgesehen. Die nun beschlossene Fassung geht auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurück, der nach längeren Verhandlungen zustande kam.

Mehr Biokraftstoffe in den Tank

Neben der Anhebung der Gesamtquote sieht der Entwurf mehrere Anpassungen bei den Erfüllungsoptionen vor. So wird die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe angehoben. Die bislang bei 4,4 Prozent liegende Deckelung soll bis 2033 auf maximal 5,8 Prozent steigen. Dies solle zur Stabilisierung des Marktes beitragen und der Landwirtschaft sowie der heimischen Produktion zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Anrechnung von Strom aus Biogas. Dieser soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote angerechnet werden können. Damit können Biogasanlagen künftig Strom für Ladeinfrastruktur bereitstellen. Bislang war dies aufgrund fehlender Regelungen nicht möglich.

Auch bei erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, sogenannten RFNBO, wird die Entwicklung beschleunigt. Die entsprechende Unterquote soll schneller steigen als bisher geplant. Laut einem Vertreter der Union zielt dies darauf ab, Investitionsanreize insbesondere im Bereich der Wasserstoffwirtschaft zu setzen. Die SPD-Fraktion erklärte, das Gesetz unterstütze sowohl den Hochlauf der Elektromobilität als auch den Ausbau der Wasserstoffindustrie und sei ein wichtiges Instrument für die angestrebte Klimaneutralität im Verkehr bis 2045.

Kritik der Opposition

Kritik kam aus den Oppositionsfraktionen. Die AfD bemängelte laut Ausschussdebatte eine unzureichende Berücksichtigung der Marktlage und der Verfügbarkeit alternativer Kraftstoffe. Ein Abgeordneter warnte vor Planungsunsicherheit und zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf ebenfalls ab. Vertreter der Grünen argumentierten, zusätzliche Anrechnungsoptionen für aus ihrer Sicht klimaschädliche Kraftstoffe würden die Wirkung der höheren Quote unterlaufen. Sie kritisierten insbesondere die Ausweitung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse und verwiesen auf mögliche negative Effekte für Flächenverbrauch und Biodiversität.

Zudem forderten sie, die Nutzung von Nahrungs- und Futtermitteln als Kraftstoffbasis bis 2030 zu beenden und stattdessen stärker auf Elektrifizierung zu setzen.
Die Linksfraktion warf der Koalition vor, bestehende fossile Geschäftsmodelle zu stützen. Eine Abgeordnete erklärte, das Gesetz verlängere die Abhängigkeit von teuren Kraftstoffen und belaste speziell Haushalte ohne Zugang zu Elektromobilität oder gut ausgebautem öffentlichen Verkehr. Die Fraktion fordert, Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im Straßenverkehr festzulegen und Anreize für E-Fuels abzuschaffen.

Branchenverbände begrüßen neue Quote

Unterstützung erhielt der Entwurf hingegen aus der Bioenergiebranche. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, erklärte, der Anstieg der THG-Quote von derzeit 12,1 Prozent auf 17,5 Prozent ab 2027 sende ein Signal für den Markthochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe. Positiv bewerten die Verbände vornehmlich die geplante Anhebung der Biokraftstoff-Obergrenze, die Anrechenbarkeit von Strom aus Biomasse sowie Regelungen zu biogenem Wasserstoff.

Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates sieht Planungs- und Investitionssicherheit für die Bioenergie gefährdet. „Insbesondere mit der rückwirkenden Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Minderungsquote werden heimische Erzeuger von fortschrittlichen Biokraftstoffen, wie Bio-CNG und Bio-LNG, wettbewerblich gegenüber anderen Kraftstoffoptionen signifikant diskriminiert“, sagte sie. Das untergrabe den verfassungsrechtlich legitimierten Vertrauens- und Bestandsschutz massiv, so Hochi.

Kritik äußerte auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bezeichnete den Entwurf als klimapolitisch problematisch. Laut DUH würden ineffiziente und ressourcenintensive Kraftstoffe stärker gefördert, während eine klare Priorisierung der Elektromobilität fehle. Resch verwies zudem auf begrenzte nachhaltige Potenziale bei biogenen und synthetischen Kraftstoffen sowie auf mögliche Nutzungskonflikte.

Donnerstag, 23.04.2026, 17:27 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Biokraftstoffe - THG-Quote im Verkehr steigt auf 65 Prozent bis 2040
Quelle: Fotolia / Bernd Leitner
Biokraftstoffe
THG-Quote im Verkehr steigt auf 65 Prozent bis 2040
Der Bundestag hat in Berlin einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, der die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr bis 2040 auf 65 Prozent anhebt.
Am 22. April hat der Bundestagsausschuss für Klimaschutz den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) in geänderter Fassung angenommen. Dieser wurde am 23. April vom Bundestag beschlossen und kann nach Zustimmung im Bundesrat ab Anfang Mai in Kraft treten. 

Zentrales Element der Novelle ist die Anhebung der THG-Quote im Straßenverkehr auf 65 Prozent bis zum Jahr 2040. Ursprünglich hatte die Bundesregierung eine Zielmarke von 59 Prozent vorgesehen. Die nun beschlossene Fassung geht auf einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurück, der nach längeren Verhandlungen zustande kam.

Mehr Biokraftstoffe in den Tank

Neben der Anhebung der Gesamtquote sieht der Entwurf mehrere Anpassungen bei den Erfüllungsoptionen vor. So wird die Obergrenze für konventionelle Biokraftstoffe angehoben. Die bislang bei 4,4 Prozent liegende Deckelung soll bis 2033 auf maximal 5,8 Prozent steigen. Dies solle zur Stabilisierung des Marktes beitragen und der Landwirtschaft sowie der heimischen Produktion zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnen.

Eine weitere Neuerung betrifft die Anrechnung von Strom aus Biogas. Dieser soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote angerechnet werden können. Damit können Biogasanlagen künftig Strom für Ladeinfrastruktur bereitstellen. Bislang war dies aufgrund fehlender Regelungen nicht möglich.

Auch bei erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, sogenannten RFNBO, wird die Entwicklung beschleunigt. Die entsprechende Unterquote soll schneller steigen als bisher geplant. Laut einem Vertreter der Union zielt dies darauf ab, Investitionsanreize insbesondere im Bereich der Wasserstoffwirtschaft zu setzen. Die SPD-Fraktion erklärte, das Gesetz unterstütze sowohl den Hochlauf der Elektromobilität als auch den Ausbau der Wasserstoffindustrie und sei ein wichtiges Instrument für die angestrebte Klimaneutralität im Verkehr bis 2045.

Kritik der Opposition

Kritik kam aus den Oppositionsfraktionen. Die AfD bemängelte laut Ausschussdebatte eine unzureichende Berücksichtigung der Marktlage und der Verfügbarkeit alternativer Kraftstoffe. Ein Abgeordneter warnte vor Planungsunsicherheit und zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten den Entwurf ebenfalls ab. Vertreter der Grünen argumentierten, zusätzliche Anrechnungsoptionen für aus ihrer Sicht klimaschädliche Kraftstoffe würden die Wirkung der höheren Quote unterlaufen. Sie kritisierten insbesondere die Ausweitung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse und verwiesen auf mögliche negative Effekte für Flächenverbrauch und Biodiversität.

Zudem forderten sie, die Nutzung von Nahrungs- und Futtermitteln als Kraftstoffbasis bis 2030 zu beenden und stattdessen stärker auf Elektrifizierung zu setzen.
Die Linksfraktion warf der Koalition vor, bestehende fossile Geschäftsmodelle zu stützen. Eine Abgeordnete erklärte, das Gesetz verlängere die Abhängigkeit von teuren Kraftstoffen und belaste speziell Haushalte ohne Zugang zu Elektromobilität oder gut ausgebautem öffentlichen Verkehr. Die Fraktion fordert, Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im Straßenverkehr festzulegen und Anreize für E-Fuels abzuschaffen.

Branchenverbände begrüßen neue Quote

Unterstützung erhielt der Entwurf hingegen aus der Bioenergiebranche. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, erklärte, der Anstieg der THG-Quote von derzeit 12,1 Prozent auf 17,5 Prozent ab 2027 sende ein Signal für den Markthochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe. Positiv bewerten die Verbände vornehmlich die geplante Anhebung der Biokraftstoff-Obergrenze, die Anrechenbarkeit von Strom aus Biomasse sowie Regelungen zu biogenem Wasserstoff.

Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates sieht Planungs- und Investitionssicherheit für die Bioenergie gefährdet. „Insbesondere mit der rückwirkenden Abschaffung der doppelten Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Minderungsquote werden heimische Erzeuger von fortschrittlichen Biokraftstoffen, wie Bio-CNG und Bio-LNG, wettbewerblich gegenüber anderen Kraftstoffoptionen signifikant diskriminiert“, sagte sie. Das untergrabe den verfassungsrechtlich legitimierten Vertrauens- und Bestandsschutz massiv, so Hochi.

Kritik äußerte auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bezeichnete den Entwurf als klimapolitisch problematisch. Laut DUH würden ineffiziente und ressourcenintensive Kraftstoffe stärker gefördert, während eine klare Priorisierung der Elektromobilität fehle. Resch verwies zudem auf begrenzte nachhaltige Potenziale bei biogenen und synthetischen Kraftstoffen sowie auf mögliche Nutzungskonflikte.

Donnerstag, 23.04.2026, 17:27 Uhr
Susanne Harmsen

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