Bundesrat. Quelle: Georg Eble
Die Länderkammer hat einer E-Auto-Förderung zugestimmt, eine Gasspeicherstrategie gefordert und Vergabereformen sowie weitere Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 8.
Mai in Berlin eine Reihe energiepolitischer Entscheidungen getroffen. Im Mittelpunkt standen eine neue Kaufprämie für Elektroautos, eine Entschließung zur Absicherung der Gasversorgung sowie Änderungen im Vergaberecht und steuerpolitische Vorhaben.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, kurzfristig eine Strategie zur Sicherung der Gasspeicherfüllstände zu entwickeln. Ziel sei es, ein aus Sicht der Länder angemessen sicheres Niveau bis zur Heizperiode 2026/2027 zu erreichen. In ihrer Entschließung mit dem Titel „Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern“ verweisen die Länder auf gestiegene Preisrisiken infolge geopolitischer Konflikte, die die internationalen Energiemärkte spürbar beeinflussen.
Nach Angaben der Länder lägen die aktuellen Speicherstände deutlich unter dem Niveau der Vorjahre. In der Begründung heißt es, dass bereits eine Kältewelle oder ausbleibende Lieferungen im kommenden Winter zu Versorgungsengpässen führen könnten. Dies könne Preisschocks auslösen, die sowohl private Haushalte als auch Unternehmen treffen würden. Energiepreissprünge gefährdeten zudem die konjunkturelle Entwicklung, erhöhten Inflationsrisiken und könnten Arbeitsplätze gefährden.
Die Länder baten die Bundesregierung außerdem zu prüfen, welche Maßnahmen kurzfristig zur Einsparung von Gas beitragen könnten. Diese sollten zügig umgesetzt werden. Zusätzlich regte der Bundesrat die Einführung einer strategischen Gasreserve an, die ausschließlich für Notlagen vorgesehen sein solle.
E-Auto-Prämie und VergaberechtParallel dazu stimmte der Bundesrat einer neuen Rechtsgrundlage für die Förderung von Elektrofahrzeugen zu. Damit kann das Gesetz des Bundestages in Kraft treten. Demnach können Privatpersonen beim Kauf eines Elektroautos eine einkommensabhängige Förderung von bis zu 6.000
Euro erhalten. Die Regelung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Reform des Vergaberechts, um öffentliche Beschaffungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Verwaltung und Wirtschaft sollen durch weniger Bürokratie entlastet und digitale Verfahren stärker genutzt werden. Künftig soll die Wertgrenze für Direktvergaben dauerhaft auf 50.000
Euro steigen. Bislang lag sie zeitweise bei 15.000
Euro.
Auftraggeber sollen jedoch bei mehreren Aufträgen zwischen Unternehmen wechseln, um Wettbewerb zu sichern. Gleichzeitig bleibt die sogenannte Teillosbildung grundsätzlich bestehen. Sie verpflichtet dazu, größere Aufträge aufzuteilen, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu erleichtern. Neu sind jedoch erweiterte Ausnahmen, etwa bei zeitkritischen Infrastrukturprojekten oder Vorhaben mit besonders hohem Volumen.
In einer begleitenden Entschließung kritisierten die Länder zudem, dass zahlreiche Landesinfrastrukturprojekte bislang nicht von den geplanten Vereinfachungen profitieren. Sie forderten, auch Vergaben für Landesstraßen, Brücken oder Bahnhöfe zu erleichtern.
1.000 Euro Entlastung abgelehntKeine Mehrheit fand im Bundesrat eine vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes, die eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro für Beschäftigte vorsah. Diese sollte unter anderem gestiegene Energiekosten abfedern. Damit ist das Vorhaben vorerst gestoppt. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Mehrere Länder, darunter Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland, forderten darüber hinaus weitergehende Maßnahmen zur Entlastung. Sie plädierten unter anderem für eine stärkere Regulierung von Übergewinnen in der Mineralölwirtschaft, eine konsequente Anwendung des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß.
Die Beschlüsse und Entschließungen des Bundesrates werden jetzt an die Bundesregierung übermittelt. Ob und in welcher Form die Regierung die Vorschläge aufgreift, liegt in ihrem Ermessen.
Freitag, 8.05.2026, 15:25 Uhr
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