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Energie & Management > Recht - Bundestag beschließt schnellere Auftragsvergaben
Quelle: Deutscher Bundestag / Thomas Imo / photothek
Recht

Bundestag beschließt schnellere Auftragsvergaben

Der Bundestag hat in Berlin eine Reform des Vergaberechts beschlossen. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen so schneller beauftragt und Investitionen zügiger umgesetzt werden.
Der Bundestag hat am 23. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. AFD, Grüne und die Linke votierten dagegen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Verfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Ziel ist, Investitionen des Bundes schneller in Infrastrukturprojekte, kommunale Vorhaben und andere öffentliche Maßnahmen fließen zu lassen. Das betrifft nach Angaben der Koalition ein jährliches Auftragsvolumen im dreistelligen Milliardenbereich.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die deutliche Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes. Künftig sollen Aufträge bis 50.000 Euro ohne förmliches Ausschreibungsverfahren vergeben werden können. Bislang galten laut Bundestagsunterlagen deutlich niedrigere Schwellen von 1.000 Euro für Lieferungen und Dienstleistungen sowie 3.000 Euro für Bauaufträge. Zudem sollen Nachweis- und Dokumentationspflichten reduziert sowie Nachprüfungsverfahren beschleunigt werden.

Gesetzänderungen im Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss hatte den Entwurf zuvor geändert. Nach Angaben des Bundestags wurden dabei vor allem Regelungen zur Stärkung des Mittelstands ergänzt. So sollen mittelständische Interessen bei öffentlichen Aufträgen vorrangig berücksichtigt werden. Bei Gesamtvergaben können Auftraggeber Unternehmen zudem verpflichten, bei Unteraufträgen kleine und mittlere Betriebe besonders einzubeziehen.

Andreas Lenz, Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU, sagte im Parlament, nun könnten auch Mittel aus dem Sondervermögen rascher eingesetzt werden. Lenz bezifferte die jährliche Entlastung der Kommunen durch geringeren Erfüllungsaufwand auf 280 Millionen Euro. Armand Zorn, Fraktionsvize der SPD, erklärte, öffentliche Investitionen müssten schneller auf Straße, Schiene und in den Kommunen ankommen.
 
 
Opposition sieht Mittelstand ausgeschlossen

Kritik kam von der Opposition. Enrico Komning von der AFD warnte, die Reform erleichtere in der Praxis die Vergabe großer Gesamtaufträge. Dadurch könnten Mittelstand, Handwerk und kleinere Unternehmen benachteiligt werden. Zudem kritisierte er neue Verordnungsermächtigungen. Ein Antrag der AFD auf getrennte Abstimmung einzelner Gesetzesteile wurde vom Parlament abgelehnt.

Julian Joswig (Grüne) sprach von einem Kompromiss mit zu wenig Ambitionen. Er erklärte, die Koalition vereinfache zwar Verfahren, sorge aber nicht dafür, dass öffentliche Mittel gezielter und nachhaltiger eingesetzt würden. Aus Sicht der Grünen fehlen verbindliche Vorgaben etwa für klimafreundliche Materialien wie grünen Stahl. Ein Entschließungsantrag der Fraktion wurde abgelehnt.

Janine Wissler von der Linkspartei kritisierte vor allem die höhere Schwelle für Direktvergaben. Aufträge bis 50.000 Euro ohne Ausschreibung machten Behörden anfälliger für Korruption und Vetternwirtschaft, sagte sie. Zudem forderte Wissler Tarifbindung, soziale Standards und Transparenz bei öffentlichen Vergaben.

Neben dem Gesetz verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition auch eine Entschließung. Darin fordert das Parlament, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz besonders schnell einzusetzen. Außerdem soll die Bundesregierung geplante europäische Vorgaben zu Herkunfts- und Klimastandards bei Ausschreibungen eng begleiten. Ziel sei es laut Beschluss, nationale und europäische Regeln besser aufeinander abzustimmen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.

Kritik aus der Kommunalwirtschaft

Für den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, die Beschleunigung der Vergaben sei richtig. „Die neuen buy-green-Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen konterkarieren das aber“, mahnte er zugleich. Es sei unverständlich, dass der Bundestag bereits vor einer Einigung auf europäischer Ebene verbindliche Klima-Vorgaben macht. 

Konkrete Vorgaben für Produkte machten das Vergaberecht nicht einfacher, sondern komplizierter und bürokratischer. „Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber haben bereits heute Schwierigkeiten, überhaupt Produkte für ihre Energiewende-Projekte zu beschaffen“, erinnerte Liebing. Zusätzliche „buy-green“-Pflichten würden dieses Problem verschärfen und die Energiewende ausbremsen. 

Zudem verzerre diese Vorgabe den Wettbewerb zulasten kommunaler Unternehmen, denn private Energiekonzerne dürften weiterhin zum besten Preis kaufen.

Freitag, 24.04.2026, 14:31 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Recht - Bundestag beschließt schnellere Auftragsvergaben
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Recht
Bundestag beschließt schnellere Auftragsvergaben
Der Bundestag hat in Berlin eine Reform des Vergaberechts beschlossen. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen so schneller beauftragt und Investitionen zügiger umgesetzt werden.
Der Bundestag hat am 23. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. AFD, Grüne und die Linke votierten dagegen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Verfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Ziel ist, Investitionen des Bundes schneller in Infrastrukturprojekte, kommunale Vorhaben und andere öffentliche Maßnahmen fließen zu lassen. Das betrifft nach Angaben der Koalition ein jährliches Auftragsvolumen im dreistelligen Milliardenbereich.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die deutliche Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes. Künftig sollen Aufträge bis 50.000 Euro ohne förmliches Ausschreibungsverfahren vergeben werden können. Bislang galten laut Bundestagsunterlagen deutlich niedrigere Schwellen von 1.000 Euro für Lieferungen und Dienstleistungen sowie 3.000 Euro für Bauaufträge. Zudem sollen Nachweis- und Dokumentationspflichten reduziert sowie Nachprüfungsverfahren beschleunigt werden.

Gesetzänderungen im Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss hatte den Entwurf zuvor geändert. Nach Angaben des Bundestags wurden dabei vor allem Regelungen zur Stärkung des Mittelstands ergänzt. So sollen mittelständische Interessen bei öffentlichen Aufträgen vorrangig berücksichtigt werden. Bei Gesamtvergaben können Auftraggeber Unternehmen zudem verpflichten, bei Unteraufträgen kleine und mittlere Betriebe besonders einzubeziehen.

Andreas Lenz, Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU, sagte im Parlament, nun könnten auch Mittel aus dem Sondervermögen rascher eingesetzt werden. Lenz bezifferte die jährliche Entlastung der Kommunen durch geringeren Erfüllungsaufwand auf 280 Millionen Euro. Armand Zorn, Fraktionsvize der SPD, erklärte, öffentliche Investitionen müssten schneller auf Straße, Schiene und in den Kommunen ankommen.
 
 
Opposition sieht Mittelstand ausgeschlossen

Kritik kam von der Opposition. Enrico Komning von der AFD warnte, die Reform erleichtere in der Praxis die Vergabe großer Gesamtaufträge. Dadurch könnten Mittelstand, Handwerk und kleinere Unternehmen benachteiligt werden. Zudem kritisierte er neue Verordnungsermächtigungen. Ein Antrag der AFD auf getrennte Abstimmung einzelner Gesetzesteile wurde vom Parlament abgelehnt.

Julian Joswig (Grüne) sprach von einem Kompromiss mit zu wenig Ambitionen. Er erklärte, die Koalition vereinfache zwar Verfahren, sorge aber nicht dafür, dass öffentliche Mittel gezielter und nachhaltiger eingesetzt würden. Aus Sicht der Grünen fehlen verbindliche Vorgaben etwa für klimafreundliche Materialien wie grünen Stahl. Ein Entschließungsantrag der Fraktion wurde abgelehnt.

Janine Wissler von der Linkspartei kritisierte vor allem die höhere Schwelle für Direktvergaben. Aufträge bis 50.000 Euro ohne Ausschreibung machten Behörden anfälliger für Korruption und Vetternwirtschaft, sagte sie. Zudem forderte Wissler Tarifbindung, soziale Standards und Transparenz bei öffentlichen Vergaben.

Neben dem Gesetz verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition auch eine Entschließung. Darin fordert das Parlament, Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz besonders schnell einzusetzen. Außerdem soll die Bundesregierung geplante europäische Vorgaben zu Herkunfts- und Klimastandards bei Ausschreibungen eng begleiten. Ziel sei es laut Beschluss, nationale und europäische Regeln besser aufeinander abzustimmen und zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.

Kritik aus der Kommunalwirtschaft

Für den Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) erklärte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, die Beschleunigung der Vergaben sei richtig. „Die neuen buy-green-Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen konterkarieren das aber“, mahnte er zugleich. Es sei unverständlich, dass der Bundestag bereits vor einer Einigung auf europäischer Ebene verbindliche Klima-Vorgaben macht. 

Konkrete Vorgaben für Produkte machten das Vergaberecht nicht einfacher, sondern komplizierter und bürokratischer. „Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber haben bereits heute Schwierigkeiten, überhaupt Produkte für ihre Energiewende-Projekte zu beschaffen“, erinnerte Liebing. Zusätzliche „buy-green“-Pflichten würden dieses Problem verschärfen und die Energiewende ausbremsen. 

Zudem verzerre diese Vorgabe den Wettbewerb zulasten kommunaler Unternehmen, denn private Energiekonzerne dürften weiterhin zum besten Preis kaufen.

Freitag, 24.04.2026, 14:31 Uhr
Susanne Harmsen

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