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Seit Anfang des Jahres schließen sich Verbraucher einer Sammelklage gegen die Eon-Fernwärmetochter Avacon Natur an. Das Unternehmen weist die Vorwürfe der Klägerseite zurück.
Vier Monate ist es her, dass der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Sammelklage gegen den Fernwärme-Anbieter Avacon Natur einreichte. Die Verbraucherschützer halten Preisanpassungsklauseln der Eon-Tochter für rechtswidrig (wir berichteten). Anfang Januar eröffnete das Bundesamt für Justiz das Klageregister. Bis Anfang April haben sich laut VZBV rund 200 Betroffene in das Register eingetragen.
Von unzulässigen Preiserhöhungen betroffen sind nach Angaben des Verbandes Avacon-Kunden in Hannover und Lüneburg sowie in neun Kommunen in Sachsen-Anhalt. „Ist die Klage erfolgreich, können Fernwärme-Kunden mehrere Hundert oder sogar mehr als 1.000 Euro zurückerhalten“, heißt es in einer Mitteilung.
Der VZBV vertritt den Standpunkt, dass Kunden, die den Fernwärmeliefervertrag zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen haben, keine später erhöhten Preise zahlen sollen. Wer ab dem 1. Januar 2021 unterschrieben habe, soll den bei Vertragsbeginn geltenden Preis zahlen. Spätere Preissteigerungen seien unwirksam
Fünffach höherer Preis
In einem Versorgungsgebiet von Avacon habe sich der Preis „allein von 2021 bis 2022 nahezu verfünffacht, von 5,6 Cent auf 27,74 Cent/kWh“, moniert die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im Jahr darauf sei der Preis sogar „zeitweise auf 45 Cent/kWh“ gestiegen.
Der VZBV sieht bei den Preisklauseln von Avacon Natur mehrere fragwürdige Punkte.„Teilweise geht es darum, dass die Klauseln die tatsächliche Kostenentwicklung nicht angemessen berücksichtigen. Teilweise beanstanden wir, dass die allgemeine Entwicklung am Wärmemarkt nicht richtig in der jeweiligen Klausel abgebildet ist, und teilweise sind die Klauseln nach unserer Auffassung intransparent“, erklärte VZBV-Teamleiter Ronny Jahn im Dezember auf Anfrage der Redaktion.
Das Oberlandesgericht Celle hatte im November vergangenen Jahres einer Unterlassungsklage der Verbraucherschützer stattgegeben. Avacon legte Revision beim Bundesgerichtshof. Das Verfahren läuft.
Avacon: Lediglich gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben
Der Fernwärme-Anbieter kann die Vorwürfe nicht nachvollziehen. „Unsere Fernwärmepreise passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an und richten sich nach Preiskomponenten, die auf öffentlich einsehbaren Daten beruhen. Dadurch wird gewährleistet, dass eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Basis für Preisänderungen besteht“, so ein Avacon-Sprecher gegenüber der Redaktion am 17. April. Die vom Oberlandesgericht Celle geäußerte Rechtsauffassung „stimmt unserer Meinung nach nicht mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs überein“.
Der Unternehmenssprecher weist zudem auf die „historisch einzigartige Situation an den Energiemärkten infolge des Krieges in der Ukraine“ hin. „Wir haben lediglich die gestiegenen Beschaffungskosten auf Basis der vertraglichen Grundlagen an unsere Kundinnen und Kunden weitergegeben. Dies gilt im Übrigen auch für eine gegenteilige Entwicklung: Sinkende Preise haben wir in der Vergangenheit unmittelbar weitergegeben. Eine Ausweitung von Margen haben wir nicht vorgenommen.“
Freitag, 17.04.2026, 17:20 Uhr
Manfred Fischer
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