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Energie & Management > Politik - Wärmeplanung benötigt mehr Ausgestaltung
Das Bundeskanzleramt in Berlin. Quelle: Georg Eble
Politik

Wärmeplanung benötigt mehr Ausgestaltung

Das Bundeskabinett hat Änderungen für Wärmeplanung und Energieeffizienz beschlossen. VKU und BDEW begrüßen die Entlastung kleiner Kommunen, fordern aber weitere Reformen.
Das Bundeskabinett hat am 27.Mai die sogenannte kleine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beschlossen. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen. Zugleich stimmte es Änderungen des Baugesetzbuchs (BauBG), sowie des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) zu.

Die WPG-Änderungen sollen insbesondere kleinere Kommunen entlasten. Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern könnten in einem vereinfachten Verfahren eine Wärmeplanung binnen weniger Monate erstellen. Der Bundestag müsste den Neuerungen noch zustimmen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßen die Pläne, sehen jedoch weiteren Reformbedarf.

Nach Angaben des VKU schaffen die vorgesehenen WPG-Anpassungen zwar Erleichterungen für Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen. Für die praktische Umsetzung der Wärmewende reiche dies aber nicht aus. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte: „Erst ein konsistenter Rechtsrahmen ermöglicht es, die Wärmepläne vor Ort mit Investitionen zu hinterlegen und konkrete Projekte umzusetzen.“

Sichere Finanzierung nötig

Liebing verwies darauf, dass kleine Kommunen bedarfsgerechte Unterstützung benötigten. Die Wärmeplanung müsse deshalb einfacher und praxistauglicher ausgestaltet werden. Der VKU fordert daher eine umfassendere Reform des Wärmeplanungsgesetzes im Herbst. Im Mittelpunkt steht aus Sicht des Verbandes die gesetzliche Absicherung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).

Laut VKU fehlt den Stadtwerken bislang die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der Fernwärme. Liebing erklärte, die angekündigte Anschubfinanzierung müsse gesetzlich verankert und im Bundeshaushalt abgesichert werden.

Der VKU verweist dabei auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD sowie auf das Eckpunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. Dort sei die Absicherung der Förderung bereits angekündigt worden. Zugleich sprach sich der Verband für eine gezieltere Verwendung staatlicher Fördermittel aus. Förderungen für einzelne Heizsysteme wie Wärmepumpen sollten künftig nicht mehr in Gebieten erfolgen, die für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen seien.

Leitungsplanung verzahnen

Nach Einschätzung des VKU erfordern die Investitionen der Stadtwerke in die Energie- und Wärmewende weitere gesetzliche Anpassungen. Neben der Reform des Wärmeplanungsgesetzes nennt der Verband, insbesondere Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), an der Wärmelieferverordnung sowie an der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

Auch der BDEW sieht offene Fragen. Die Vereinfachungen für kleinere Kommunen seien sinnvoll, dürften jedoch nicht zulasten der Aussagekraft der Wärmepläne gehen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Strom-, Gas- und Fernwärmeplanung stärker miteinander verzahnt würden.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae mahnte: „Mehrfachinfrastrukturen müssten aus Kostengründen vermieden werden“. Gleichzeitig müsse die Beteiligung von Energieversorgern und Netzbetreibern in den Verfahren gestärkt bleiben.

BauBG rechtssicher machen

Zum BauBG begrüßte Andreae das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturausbau zu beschleunigen. Entscheidend sei jedoch, dass die verschiedenen Gesetzesvorhaben aufeinander abgestimmt würden. Andernfalls drohten Rechtsunsicherheiten, die den Ausbau der Energieinfrastruktur verzögern könnten.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sieht der BDEW Nachbesserungsbedarf. Andreae erklärte, speziell das Repowering von Windenergieanlagen an Land dürfe nicht erschwert werden. Die bestehende 2-H-Regelung habe sich aus Sicht des Verbandes als praxistauglich erwiesen und solle erhalten bleiben.

Zudem fordert der Verband bessere Rahmenbedingungen für Batteriespeicher. Die bestehende Privilegierung von Speichern im Umfeld von Umspannanlagen solle von bislang 200 Metern auf 500 Meter erweitert werden. Damit könnten Speicher nach Auffassung des BDEW stärker zur Integration erneuerbarer Energien, zur Netzstabilität und zur Versorgungssicherheit beitragen.

Mehr Energieeffizienz spart Millionen Euro

Auch die geplante Novelle des Energieeffizienzgesetzes bewertet der BDEW grundsätzlich positiv. Laut Andreae könne der vorgesehene Bürokratieabbau Unternehmen deutlich entlasten. Der Gesetzentwurf beziffere die möglichen Einsparungen auf rund 834 Millionen Euro pro Jahr. Viele Regelungen würden auf das nach EU-Recht erforderliche Maß zurückgeführt. Dies könne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.

Mittwoch, 27.05.2026, 15:35 Uhr
Susanne Harmsen
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Das Bundeskabinett hat Änderungen für Wärmeplanung und Energieeffizienz beschlossen. VKU und BDEW begrüßen die Entlastung kleiner Kommunen, fordern aber weitere Reformen.
Das Bundeskabinett hat am 27.Mai die sogenannte kleine Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beschlossen. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen. Zugleich stimmte es Änderungen des Baugesetzbuchs (BauBG), sowie des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) zu.

Die WPG-Änderungen sollen insbesondere kleinere Kommunen entlasten. Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern könnten in einem vereinfachten Verfahren eine Wärmeplanung binnen weniger Monate erstellen. Der Bundestag müsste den Neuerungen noch zustimmen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßen die Pläne, sehen jedoch weiteren Reformbedarf.

Nach Angaben des VKU schaffen die vorgesehenen WPG-Anpassungen zwar Erleichterungen für Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen. Für die praktische Umsetzung der Wärmewende reiche dies aber nicht aus. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte: „Erst ein konsistenter Rechtsrahmen ermöglicht es, die Wärmepläne vor Ort mit Investitionen zu hinterlegen und konkrete Projekte umzusetzen.“

Sichere Finanzierung nötig

Liebing verwies darauf, dass kleine Kommunen bedarfsgerechte Unterstützung benötigten. Die Wärmeplanung müsse deshalb einfacher und praxistauglicher ausgestaltet werden. Der VKU fordert daher eine umfassendere Reform des Wärmeplanungsgesetzes im Herbst. Im Mittelpunkt steht aus Sicht des Verbandes die gesetzliche Absicherung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW).

Laut VKU fehlt den Stadtwerken bislang die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der Fernwärme. Liebing erklärte, die angekündigte Anschubfinanzierung müsse gesetzlich verankert und im Bundeshaushalt abgesichert werden.

Der VKU verweist dabei auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD sowie auf das Eckpunktepapier zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. Dort sei die Absicherung der Förderung bereits angekündigt worden. Zugleich sprach sich der Verband für eine gezieltere Verwendung staatlicher Fördermittel aus. Förderungen für einzelne Heizsysteme wie Wärmepumpen sollten künftig nicht mehr in Gebieten erfolgen, die für den Ausbau der Fernwärme vorgesehen seien.

Leitungsplanung verzahnen

Nach Einschätzung des VKU erfordern die Investitionen der Stadtwerke in die Energie- und Wärmewende weitere gesetzliche Anpassungen. Neben der Reform des Wärmeplanungsgesetzes nennt der Verband, insbesondere Änderungen am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), an der Wärmelieferverordnung sowie an der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

Auch der BDEW sieht offene Fragen. Die Vereinfachungen für kleinere Kommunen seien sinnvoll, dürften jedoch nicht zulasten der Aussagekraft der Wärmepläne gehen. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Strom-, Gas- und Fernwärmeplanung stärker miteinander verzahnt würden.

BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae mahnte: „Mehrfachinfrastrukturen müssten aus Kostengründen vermieden werden“. Gleichzeitig müsse die Beteiligung von Energieversorgern und Netzbetreibern in den Verfahren gestärkt bleiben.

BauBG rechtssicher machen

Zum BauBG begrüßte Andreae das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturausbau zu beschleunigen. Entscheidend sei jedoch, dass die verschiedenen Gesetzesvorhaben aufeinander abgestimmt würden. Andernfalls drohten Rechtsunsicherheiten, die den Ausbau der Energieinfrastruktur verzögern könnten.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sieht der BDEW Nachbesserungsbedarf. Andreae erklärte, speziell das Repowering von Windenergieanlagen an Land dürfe nicht erschwert werden. Die bestehende 2-H-Regelung habe sich aus Sicht des Verbandes als praxistauglich erwiesen und solle erhalten bleiben.

Zudem fordert der Verband bessere Rahmenbedingungen für Batteriespeicher. Die bestehende Privilegierung von Speichern im Umfeld von Umspannanlagen solle von bislang 200 Metern auf 500 Meter erweitert werden. Damit könnten Speicher nach Auffassung des BDEW stärker zur Integration erneuerbarer Energien, zur Netzstabilität und zur Versorgungssicherheit beitragen.

Mehr Energieeffizienz spart Millionen Euro

Auch die geplante Novelle des Energieeffizienzgesetzes bewertet der BDEW grundsätzlich positiv. Laut Andreae könne der vorgesehene Bürokratieabbau Unternehmen deutlich entlasten. Der Gesetzentwurf beziffere die möglichen Einsparungen auf rund 834 Millionen Euro pro Jahr. Viele Regelungen würden auf das nach EU-Recht erforderliche Maß zurückgeführt. Dies könne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.

Mittwoch, 27.05.2026, 15:35 Uhr
Susanne Harmsen

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