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Energie & Management > Klimaschutz - VKU kritisiert CO2-Bepreisung für Abfälle
Quelle: Fotolia / bluedesign
Klimaschutz

VKU kritisiert CO2-Bepreisung für Abfälle

Der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) lehnt die von der Bundesregierung geplante Einbeziehung der Siedlungsabfälle in den Brennstoffemissionshandel ab.
Im kürzlich vorgelegten Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz plant die Bundesregierung die Anhebung des CO2-Preises auf 40 Euro pro Tonne ab 2024. Diese Abgabe wird nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) seit 2021 auf fossile Brenn- und Kraftstoffe erhoben. Nun soll nach aktueller Rechtslage auch die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen in den Brennstoffemissionshandel einbezogen werden. Die Anhebung des CO2-Preises werde damit auch Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben, warnt der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU).
 
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Der CO2-Emissionshandel ist ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz, aber er passt nach unserer Überzeugung nicht für die Abfallwirtschaft.“ Bei der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen gehe es um die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Siedlungshygiene, die Energiegewinnung ist hier nicht Hauptzweck. Dementsprechend werde im Gebäudeenergiegesetz und im Wärmeplanungsgesetz die Fernwärme aus der Müllverbrennung auch zurecht als unvermeidbare Abwärme anerkannt und als klimaneutral bewertet.

„Umso paradoxer ist es, die Erzeugung dieser Wärme zugleich mit einem CO2-Preis zu belasten“, sagte Liebing. Ein besonderes „Geschmäckle“ bekomme die Ausweitung des Brennstoffemissionshandels auf Abfälle dadurch, dass mit den Einnahmen der Klima- und Transformationsfonds (KTF) gefüllt wird. Aus diesem sollen aber künftig deutlich mehr staatliche Aufgaben finanziert werden. Dazu gehören der Ausbau der Deutschen Bahn und auch die Ansiedlung von Chipfabriken.
 
Liebing kritisierte: „So sinnvoll viele Projekte des Klima- und Transformationsfonds auch sein mögen, es ist nicht Aufgabe der Abfallgebührenzahler, hierfür aufzukommen.“ Auf kommunaler Ebene wäre eine solche Zweckentfremdung von Gebührenmitteln jedenfalls strikt untersagt, meinte der VKU-Chef. Noch habe der Gesetzgeber die Möglichkeit, seine Entscheidung zu korrigieren und die Siedlungsabfälle aus dem Brennstoffemissionshandel wieder auszunehmen, fordert der VKU. Letztlich sei dies eine Entscheidung, die allein und abschließend auf europäischer Ebene zu treffen sei.

Dienstag, 15.08.2023, 11:51 Uhr
Susanne Harmsen
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VKU kritisiert CO2-Bepreisung für Abfälle
Der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) lehnt die von der Bundesregierung geplante Einbeziehung der Siedlungsabfälle in den Brennstoffemissionshandel ab.
Im kürzlich vorgelegten Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz plant die Bundesregierung die Anhebung des CO2-Preises auf 40 Euro pro Tonne ab 2024. Diese Abgabe wird nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) seit 2021 auf fossile Brenn- und Kraftstoffe erhoben. Nun soll nach aktueller Rechtslage auch die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen in den Brennstoffemissionshandel einbezogen werden. Die Anhebung des CO2-Preises werde damit auch Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben, warnt der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU).
 
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Der CO2-Emissionshandel ist ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz, aber er passt nach unserer Überzeugung nicht für die Abfallwirtschaft.“ Bei der thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen gehe es um die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit und Siedlungshygiene, die Energiegewinnung ist hier nicht Hauptzweck. Dementsprechend werde im Gebäudeenergiegesetz und im Wärmeplanungsgesetz die Fernwärme aus der Müllverbrennung auch zurecht als unvermeidbare Abwärme anerkannt und als klimaneutral bewertet.

„Umso paradoxer ist es, die Erzeugung dieser Wärme zugleich mit einem CO2-Preis zu belasten“, sagte Liebing. Ein besonderes „Geschmäckle“ bekomme die Ausweitung des Brennstoffemissionshandels auf Abfälle dadurch, dass mit den Einnahmen der Klima- und Transformationsfonds (KTF) gefüllt wird. Aus diesem sollen aber künftig deutlich mehr staatliche Aufgaben finanziert werden. Dazu gehören der Ausbau der Deutschen Bahn und auch die Ansiedlung von Chipfabriken.
 
Liebing kritisierte: „So sinnvoll viele Projekte des Klima- und Transformationsfonds auch sein mögen, es ist nicht Aufgabe der Abfallgebührenzahler, hierfür aufzukommen.“ Auf kommunaler Ebene wäre eine solche Zweckentfremdung von Gebührenmitteln jedenfalls strikt untersagt, meinte der VKU-Chef. Noch habe der Gesetzgeber die Möglichkeit, seine Entscheidung zu korrigieren und die Siedlungsabfälle aus dem Brennstoffemissionshandel wieder auszunehmen, fordert der VKU. Letztlich sei dies eine Entscheidung, die allein und abschließend auf europäischer Ebene zu treffen sei.

Dienstag, 15.08.2023, 11:51 Uhr
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