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In der Schweiz gibt es eine neue Debatte um die Kernkraft. Eine Befragung des Wahlvolkes wird immer wahrscheinlicher.
In der Schweiz wird eine ernsthafte Debatte um neue Atomkraftwerke geführt. Der Nationalrat (vergleichbar mit dem deutschen Bundestag) und der Ständerat (vergleichbar mit dem Bundesrat) haben sich nun darauf verständigt, das seit 2017 geltende Verbot für den Neubau von Kernkraftwerken aufzuheben.
Anlass der aktuellen Diskussion ist die Volksinitiative „Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)“. Sie will eine sichere Stromversorgung und Technologieoffenheit in der Schweizer Energiepolitik in der Bundesverfassung verankern. Der Schweizer Bundesrat (vergleichbar mit der Bundesregierung) empfiehlt zwar die Ablehnung der Initiative, unterstützt jedoch deren zentrales Anliegen, das Verbot neuer Kernkraftwerke aufzuheben. Deshalb legte die Regierung einen „indirekten Gegenvorschlag“ vor, der eine Änderung des Kernenergiegesetzes vorsieht.
Der Ständerat hatte dem indirekten Gegenvorschlag der Regierung bereits im März zugestimmt. Im Nationalrat entwickelte sich die Beratung deutlich kontroverser. Vor wenigen Tagen sprach sich zunächst eine knappe Mehrheit für die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat aus. Gefordert wurden zusätzliche Abklärungen insbesondere zu den Finanzierungsmöglichkeiten neuer Kernkraftwerke und zu möglichen finanziellen Risiken.
Nach Abschluss der Beratungen und mehreren knappen Abstimmungen - vor allem im Nationalrat - unterstützen nun seit dem 18. Juni Bundesrat, Nationalrat und Ständerat offiziell die Aufhebung des im Kernenergiegesetz verankerten Neubauverbots für Kernkraftwerke. Ob die Gesetzesänderung in Kraft tritt, könnte nun allerdings eine Volksabstimmung entscheiden.
In der Schweiz wurde der Ausstieg aus der Kernkraft 2017 in einer Volksabstimmung beschlossen. Anders als in Deutschland gibt es aber keinen festen Abschaltplan für bestehende Kernkraftwerke. Die Anlagen in Beznau, Gösgen und Leibstadt dürfen weiterhin betrieben werden, solange das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat als zuständige Aufsichtsbehörde die Sicherheit bestätigt.
An der aktuell geltenden Rechtslage ändert sich dadurch auch zunächst nichts. Das Verbot neuer Kernkraftwerke bleibt bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und bis zu einer möglichen Volksabstimmung bestehen.
In der Schweiz unterliegen Gesetzesänderungen aber dem sogenannten fakultativen Referendum. Die Bürger können über einen bereits vom Parlament gefassten Gesetzesbeschluss abstimmen. Werden innerhalb von 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung 50.000 gültige Unterschriften gesammelt, kommt es zu einer landesweiten Abstimmung, an der 5,5 Millionen Schweizer teilnehmen dürfen.
Ein Referendum gegen die Aufhebung des Neubauverbots gilt als wahrscheinlich. Unmittelbar nach dem Parlamentsentscheid kündigten Gegner der Vorlage entsprechende Schritte an. Kommt das Referendum zustande, werden die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Kernenergiegesetzes entscheiden.
In der politischen Debatte stehen sich zwei Lager gegenüber: Befürworter verweisen auf Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Technologieoffenheit. Gegner stellen vor allem die Wirtschaftlichkeit neuer Kernkraftwerke infrage und verweisen auf hohe Investitionskosten sowie mögliche Auswirkungen auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Das Thema Sicherheit hingegen spielt in beiden Lagern nur eine untergeordnete Rolle.
Freitag, 19.06.2026, 14:52 Uhr
Stefan Sagmeister
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