Quelle: VZ NRW
Die Zahl der Unzufriedenen, die sich gegen die Fernwärme-Preise der Stadtwerke Neubrandenburg zur Wehr setzen, wächst. Einer Sammelklage sind inzwischen über 300 Menschen beigetreten.
Innerhalb eines Monats haben einge Hundert Menschen schriftlich ihre Unzufriedenheit mit den Stadtwerken Neubrandenburg hinterlassen. Sie sind einer Sammelklage beigetreten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angestrengt hatte (wir berichteten). Gegen eine Änderungsklausel, die zu höheren Fernwärme-Preisen geführt hat, klagen inzwischen 335 Kundinnen und Kunden des Versorgers aus Mecklenburg-Vorpommern. Diese Zahl nannte eine Sprecherin des zuständigen Bundesamts für Justiz am 24. Februar auf Anfrage dieser Redaktion. Seit dem 22. Januar ist das Klageregister geöffnet. Der Sammelklage können Betroffene sich bis maximal drei Wochen nach dem Termin der mündlichen Verhandlung anschließen. Diese findet vor dem Oberlandesgericht Rostock statt, ein Termin steht noch nicht fest.
Die Verbraucherschutzorganisation hält die Anpassungsformel, aus der der Versorger ab 2022 seine höheren Preise ableitete, für gesetzeswidrig. Die Neubrandenburger Stadtwerke sehen den Fall naturgemäß ganz anders. Ihre Preisanpassungsformel basiere auf klaren gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Fernwärme-Versorgungsverordnung (AVBFernwärmeV) und gelte „seit vielen Jahren“, heißt es in einer Stellungnahme weiter.
Die Stadtwerke argumentieren vor dem Hintergrund der explodierten Energiepreise, ausgelöst durch den Krieg gegen die Ukraine. Ihre höheren Tarife seien verzögert eingetreten und durch den Wegfall der staatlichen Preisbremsen „für unsere Kundinnen und Kunden stärker spürbar“ gewesen. Mit verzögerter Weitergabe von höheren Beschaffungspreisen erklären viele Versorger Preisanstiege. Dies liegt am periodischen und langfristigen Einkauf.
Berater hat Preisformel auf Rechtmäßigkeit geprüft
So hebt auch Neubrandenburg darauf ab, dass die Fernwärme-Preise bis einschließlich 2022 „teilweise unter dem Niveau vergleichbarer Fernwärmeversorger“ gelegen hätten. Inzwischen sinke das Preisniveau wieder. Gleichwohl hätten die Stadtwerke sowohl 2022 als auch 2023 einen externen Berater herangezogen. Er habe die Preisformel auf Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit geprüft und dabei mögliche Alternativen ins Auge gefasst. Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass „die angewandte Preisgleitklausel die Kostenstrukturen zutreffend und nachvollziehbar abbildet“.
Eine Änderung der Formel haben die Stadtwerke seinerzeit ausgeschlossen, weil sie „erhebliche rechtliche Risiken bedeutet“ hätte. Denn ein Eingreifen wäre, heißt es vom Versorger, nur bei rechtlicher Unwirksamkeit möglich gewesen. Diese lag nach Einschätzung des Beraters nicht vor.
Diese Argumentation hält der VZBV für nicht zutreffend. Er unterstellt dem Versorger durch die Preiserhebungen und dadurch eingenommenen Gelder eine ungerechtfertigte Bereicherung. Die Kundschaft solle die vermeintlich zu viel gezählten Beträge entsprechend zurückerhalten.
Wer sich der Sammelklage anschließt, kann bei der Eingabe seiner Daten auch die Höhe der Forderungen angeben. Das täten aber nicht alle Klagenden, so die Sprecherin des Bundesamts für Justiz. Bei der letztmals durchgeführten Berechnung am 12. Februar kam die Behörde auf eine durchschnittliche Forderung von gut 2.700 Euro je Partei.
Die Zahl von 335 Klagen entspricht aktuell etwas mehr als einem Prozent aller Fernwärme-Kunden der Neubrandenburger Stadtwerke. Sie beliefern rund 27.500 Haushalte mit Fernwärme, so die Angabe des VZBV.
Mittwoch, 25.02.2026, 08:50 Uhr
Volker Stephan
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