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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet zur Steuerfreiheit für Strom zur Stromerzeugung. Warum das interessant ist, erläutern Daniel Schiebold, Andreas Große und Niko Liebheit*.
Die Energiesteuerrichtlinie sagt klar, dass Energieerzeugnisse nicht doppelt besteuert werden sollen. Deshalb sind bei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse und Strom, der zur Aufrechterhaltung der Fähigkeit verwendet wird, elektrischen Strom zu erzeugen, steuerfrei. Anderes soll nur dann gelten, wenn sich der Mitgliedstaat aus umweltpolitischen Gründen zur Besteuerung entschließt.
Freitag, 22.02.2019, 08:37 Uhr
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