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Die KWK-Branche diskutiert die Folgen aus dem jüngsten Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema beihilferechtliche Regelungen im EEG.
Der EuGH hat am 28. März 2019 klargestellt, dass es sich bei dem deutschen EEG 2012 nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Die daraus abgeleiteten finanziellen Vergütungen müssen deswegen nicht von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Der Gerichtshof gab damit in der Revisionsverhandlung der Bundesrepublik Deutschland recht, die gegen ein vorheriges Urteil des Eur
Freitag, 29.03.2019, 14:56 Uhr
Armin Müller
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