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Energie & Management > Politik - Förderung für Energiewendetechnologien kommt
Quelle: Pixabay / NakNakNak
Politik

Förderung für Energiewendetechnologien kommt

Der Rechtsrahmen für eine Förderung von Transformationstechnologien steht und ist von der EU beihilferechtlich genehmigt. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannte „Bundesregelung Transformationstechnologien“ veröffentlicht. Die Bundesregelung ist von der Europäischen Kommission bereits beihilferechtlich genehmigt worden. Damit dürfen Investitionen gefördert werden, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen sogenannten Netto-Null-Technologien zählen beispielsweise Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen.

Die Bundesregelung Transformationstechnologien setzt den neuen Beihilferahmen der Europäischen Kommission, das sogenannte „Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF)“, in deutsches Recht um. Sie bietet künftig national die Rechtsgrundlage dafür, dass Bund und Länder spezifische Förderprogramme erlassen können, um die Produktion von ausgewählten Transformationstechnologien finanziell zu fördern und anzureizen.

Deutschland ist eines der ersten europäischen Mitgliedsländer, das die Chancen und Möglichkeiten des neuen Beihilferahmens der EU-Kommission nutzt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Produktionsanlagen haben eine enorm wichtige Rolle bei der anstehenden Transformation hin zur Nutzung erneuerbarer Energien.“ Deutschland benötige weitaus mehr Kapazitäten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batterien sowie deren Komponenten, so der Minister.

Schnelle Fördergenehmigungen ohne EU-Konsultation

„Wir wollen eine technisch souveräne Industrie, die in großen Stückzahlen Anlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland herstellen kann“, sagte Habeck. Daher werde die „Bundesregelung Transformationstechnologien“ schnell umgesetzt. Förderungen, die sich in diesem Rahmen bewegen, müssten künftig nicht mehr beihilferechtlich bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Auch Projekte, die auf der Basis dieser Förderrichtlinien Zuwendungen erhalten, benötigten keine weiteren Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission.

Am 19. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission die „Bundesregelung Transformationstechnologien“ beihilferechtlich genehmigt. Mit der Publikation wird der Regelungstext der neuen Bundesregelung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Bundesregelung Transformationstechnologien wird schon in sehr naher Zukunft dabei helfen, weitere Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, deutlich zu beschleunigen und zu verstärken.

Die Bundesregelung Transformationstechnologien steht im Internet bereit.

Montag, 7.08.2023, 10:29 Uhr
Susanne Harmsen
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Quelle: Pixabay / NakNakNak
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Förderung für Energiewendetechnologien kommt
Der Rechtsrahmen für eine Förderung von Transformationstechnologien steht und ist von der EU beihilferechtlich genehmigt. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die sogenannte „Bundesregelung Transformationstechnologien“ veröffentlicht. Die Bundesregelung ist von der Europäischen Kommission bereits beihilferechtlich genehmigt worden. Damit dürfen Investitionen gefördert werden, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen sogenannten Netto-Null-Technologien zählen beispielsweise Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen und Wärmepumpen.

Die Bundesregelung Transformationstechnologien setzt den neuen Beihilferahmen der Europäischen Kommission, das sogenannte „Temporary Crisis and Transition Frameworks (TCTF)“, in deutsches Recht um. Sie bietet künftig national die Rechtsgrundlage dafür, dass Bund und Länder spezifische Förderprogramme erlassen können, um die Produktion von ausgewählten Transformationstechnologien finanziell zu fördern und anzureizen.

Deutschland ist eines der ersten europäischen Mitgliedsländer, das die Chancen und Möglichkeiten des neuen Beihilferahmens der EU-Kommission nutzt. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Produktionsanlagen haben eine enorm wichtige Rolle bei der anstehenden Transformation hin zur Nutzung erneuerbarer Energien.“ Deutschland benötige weitaus mehr Kapazitäten für die Herstellung von Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Batterien sowie deren Komponenten, so der Minister.

Schnelle Fördergenehmigungen ohne EU-Konsultation

„Wir wollen eine technisch souveräne Industrie, die in großen Stückzahlen Anlagen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland herstellen kann“, sagte Habeck. Daher werde die „Bundesregelung Transformationstechnologien“ schnell umgesetzt. Förderungen, die sich in diesem Rahmen bewegen, müssten künftig nicht mehr beihilferechtlich bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Auch Projekte, die auf der Basis dieser Förderrichtlinien Zuwendungen erhalten, benötigten keine weiteren Genehmigungsverfahren bei der Europäischen Kommission.

Am 19. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission die „Bundesregelung Transformationstechnologien“ beihilferechtlich genehmigt. Mit der Publikation wird der Regelungstext der neuen Bundesregelung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Bundesregelung Transformationstechnologien wird schon in sehr naher Zukunft dabei helfen, weitere Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind, deutlich zu beschleunigen und zu verstärken.

Die Bundesregelung Transformationstechnologien steht im Internet bereit.

Montag, 7.08.2023, 10:29 Uhr
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