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Energie & Management > Photovoltaik - Bundeskabinett beschließt Solarpaket
Quelle: Zentrale Solarterrassen & Carportwerk GmbH
Photovoltaik

Bundeskabinett beschließt Solarpaket

Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket beschlossen, das den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter beschleunigen soll. Es gilt für Privatleute und gewerbliche Betreiber.
Mit dem „Solarpaket“ hat das Bundeskabinett am 16. August verschiedenen Gesetzesänderungen, die den Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie beschleunigen sollen, beschlossen. Es muss nach der Sommerpause noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Geplant ist, dass die Neuerungen ab 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Der Zubau an Photovoltaik lag laut Bundeswirtschaftsministerium im vergangenen Jahr bei rund 7.500 MW Leistung. Im laufenden Jahr ist demnach allein bis Juli ebenso viel hinzugekommen, weshalb für dieses Jahr ein Zubau im zweistelligen Bereich erwartet wird. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: „Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um.“ Das Tempo müsse sich verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22.000 MW kommen, um die Ausbauziele zu erreichen.

Die Regelungen des „Solarpakets“

Eine PV-Anlage auf dem Balkon für einige hundert Euro soll nach dem neuen Gesetzentwurf ohne Anmeldung beim Netzbetreiber und mit weniger Angaben im Marktstammdatenregister möglich sein, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind. Übergangsweise kann den Plänen zufolge auch der normale Zähler in Betrieb bleiben, auch wenn dieser bei der Einspeisung von Strom ins Netz rückwärts läuft.

Längerfristig soll aber ein Zweirichtungszähler installiert werden, der den eingespeisten und den aus dem Netz bezogenen Strom getrennt voneinander erfasst. Balkon-Kraftwerke sollen außerdem künftig mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, für den die Norm derzeit von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) erarbeitet wird.

Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern soll weniger Papierkram anfallen. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Dafür soll ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geschaffen werden. Es unterscheidet sich vom bereits etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung.

Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt. Zudem sollen die technische Anforderungen beim Mieterstrom sinken. Die Förderung für den Ersatz einer bestehenden Dach-Solaranlage durch eine leistungsfähigere soll attraktiver gestaltet werden.

Mehr Module in Mooren

Für Flächensolaranlagen soll eine neue Kategorie für landwirtschaftlichen Flächen, Gewässern, Moore und Parkplätze eingeführt werden. Die insgesamt ausgeschriebene Leistung soll damit nicht erhöht werden, aber mehr Förderung an besondere Anlagen gehen. Gebiete mit wenig ertragreichen Böden, die nach EU-Definition als „benachteiligte Gebiete“ gelten, sollen grundsätzlich für die Förderung von Solar-Freiflächenanlagen geöffnet werden.

Die Länder können dies verhindern, wenn sie bereits bestimmte Quoten bei der Solar-Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erreicht haben oder auch Schutzgebiete ausschließen. Zugleich soll es eine Obergrenze von 80.000 MW für den Zubau von Photovoltaik auf Agrarflächen bis 2030 geben, mindestens die Hälfte davon soll an Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden.

Mit der Reform soll auch ein Anspruch auf die Verlegung von Anschlussleitungen für Solaranlagen und andere Erneuerbare-Energie-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen entstehen. Verhandlungen mit jedem Grundstückseigentümer oder Verkehrsträger wären dann nicht mehr nötig. Gegen eine pauschale Entschädigungszahlung an den Grundstückseigentümer soll künftig ein Wegenutzungsrecht eingeräumt werden, wie es bereits im Bereich der Telekommunikation oder beim Bau von Hochspannungsleitungen existiert. Mit einem neu erarbeiteten „Praxis-Check“ sollen bürokratische Hürden weiter abgebaut werden.
Ziel der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Im vergangenen Jahr waren es knapp 50 Prozent. Dafür muss wesentlich mehr Strom erneuerbar, zum Beispiel aus Sonne und Wind produziert werden.

Mittwoch, 16.08.2023, 15:00 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Photovoltaik - Bundeskabinett beschließt Solarpaket
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Photovoltaik
Bundeskabinett beschließt Solarpaket
Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket beschlossen, das den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter beschleunigen soll. Es gilt für Privatleute und gewerbliche Betreiber.
Mit dem „Solarpaket“ hat das Bundeskabinett am 16. August verschiedenen Gesetzesänderungen, die den Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie beschleunigen sollen, beschlossen. Es muss nach der Sommerpause noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Geplant ist, dass die Neuerungen ab 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Der Zubau an Photovoltaik lag laut Bundeswirtschaftsministerium im vergangenen Jahr bei rund 7.500 MW Leistung. Im laufenden Jahr ist demnach allein bis Juli ebenso viel hinzugekommen, weshalb für dieses Jahr ein Zubau im zweistelligen Bereich erwartet wird. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: „Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um.“ Das Tempo müsse sich verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22.000 MW kommen, um die Ausbauziele zu erreichen.

Die Regelungen des „Solarpakets“

Eine PV-Anlage auf dem Balkon für einige hundert Euro soll nach dem neuen Gesetzentwurf ohne Anmeldung beim Netzbetreiber und mit weniger Angaben im Marktstammdatenregister möglich sein, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind. Übergangsweise kann den Plänen zufolge auch der normale Zähler in Betrieb bleiben, auch wenn dieser bei der Einspeisung von Strom ins Netz rückwärts läuft.

Längerfristig soll aber ein Zweirichtungszähler installiert werden, der den eingespeisten und den aus dem Netz bezogenen Strom getrennt voneinander erfasst. Balkon-Kraftwerke sollen außerdem künftig mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, für den die Norm derzeit von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) erarbeitet wird.

Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern soll weniger Papierkram anfallen. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Dafür soll ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geschaffen werden. Es unterscheidet sich vom bereits etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung.

Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt. Zudem sollen die technische Anforderungen beim Mieterstrom sinken. Die Förderung für den Ersatz einer bestehenden Dach-Solaranlage durch eine leistungsfähigere soll attraktiver gestaltet werden.

Mehr Module in Mooren

Für Flächensolaranlagen soll eine neue Kategorie für landwirtschaftlichen Flächen, Gewässern, Moore und Parkplätze eingeführt werden. Die insgesamt ausgeschriebene Leistung soll damit nicht erhöht werden, aber mehr Förderung an besondere Anlagen gehen. Gebiete mit wenig ertragreichen Böden, die nach EU-Definition als „benachteiligte Gebiete“ gelten, sollen grundsätzlich für die Förderung von Solar-Freiflächenanlagen geöffnet werden.

Die Länder können dies verhindern, wenn sie bereits bestimmte Quoten bei der Solar-Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erreicht haben oder auch Schutzgebiete ausschließen. Zugleich soll es eine Obergrenze von 80.000 MW für den Zubau von Photovoltaik auf Agrarflächen bis 2030 geben, mindestens die Hälfte davon soll an Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet werden.

Mit der Reform soll auch ein Anspruch auf die Verlegung von Anschlussleitungen für Solaranlagen und andere Erneuerbare-Energie-Anlagen auf Grundstücken und Verkehrswegen entstehen. Verhandlungen mit jedem Grundstückseigentümer oder Verkehrsträger wären dann nicht mehr nötig. Gegen eine pauschale Entschädigungszahlung an den Grundstückseigentümer soll künftig ein Wegenutzungsrecht eingeräumt werden, wie es bereits im Bereich der Telekommunikation oder beim Bau von Hochspannungsleitungen existiert. Mit einem neu erarbeiteten „Praxis-Check“ sollen bürokratische Hürden weiter abgebaut werden.
Ziel der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Im vergangenen Jahr waren es knapp 50 Prozent. Dafür muss wesentlich mehr Strom erneuerbar, zum Beispiel aus Sonne und Wind produziert werden.

Mittwoch, 16.08.2023, 15:00 Uhr
Susanne Harmsen

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